Hallo Leute.
Bin neu hier im Forum und wollte mich mal n bissl schlau machen was einen Einstig mit Beruf bei der Bundeswehr angeht. Das Forum und weitere Seiten (BW Karriere etc.) sind schon recht informativ allerdings würd ich ganz gern mal in Erfahrung bringen wie da der konkrete Ablauf wäre im Falle einer Einstellung bzw. Bewerbung. Ein erstes Gespräch bei KW-Ersatzamt habe ich Anfang März. Ich bin 28 Jahre alt und gelernter Industriekaufmann. Wurde 2004 T2 gemustert, allerdings nicht gezogen. Hab damals als junger naiver Kacker den Zivildienst vorgezogen weil ich da die Gewissheit hatte schööön noch mit den Freunden unterwegs zu sein. Heute würd ich mich natürlich anders entscheiden. Hab den Kriegsdienstverweigerer im vergangenen Jahr erfolgreich zurückgezogen. Jetzt wo mein Ausbildungsbetrieb pleite ist muss ich mich neu orientieren. Und die Bundewehr liegt da nahe. In meinem Freundeskreis gibts so einige BWler.
Sollte man jetzt seitens der BW eine Verwendung für mich haben, wie würde es für mich losgehn? Grundwehrdienst hab ich ja nicht bei der BW geleistet. Müsste ich ja sicher zunächst noch machen oder gäbs ne Art Direkteinstieg? Hab bisher noch keine klaren Infos irgendwo rausziehen können.
Der Ausbildungsberuf "Industriekaufmann" ist von der BW anerkannt.
Im Voraus danke für Eure Antworten
Grüsse
Und ich dachte immer man kann nur aus Gewissensgründen verweigern und nich das eine dem anderen vorziehen.
Es besteht die Möglichkeit, in einer fachnahen Verwendung (d.h. eine Verwendung in welcher der erlernte Beruf brauchbar ist) mit höherem Dienstgrad einzusteigen. Laufbahn der Unteroffiziere bzw Feldwebel im Fachdienst.
Trotz des höheren Dienstgrades muss man aber die Grundausbildung (3 Monate) durchlaufen, dies gilt für alle Soldaten.
mailman:
Nunja. Die Gewissensgründe kann man ja bekanntlich revidieren. Oder besser gesagt: Man kann ja eine Veränderung durchlaufen die die Weltanschauung maßgeblich in "gewisser" Richtung positiv beeinflusst. :D Allein die Möglichkeit, den KDV zurückziehen zu können (natürlich nur mit plausibler Erklärung) zeigt ja dass es Möglich ist und diese Möglichkeit auch auf den entsprechenden Nutzen stößt...
Die Bezüge während der 3-monatigen Grundausbildung sind allerdings andere als im Anschluss oder?
Das heisst sie haben bei ihrer Verweigerung die Bw angelogen.Sowas macht man aber nicht!!!
Zitat von: KingOfQueens82 am 17. Februar 2010, 10:36:09
Die Bezüge während der 3-monatigen Grundausbildung sind allerdings andere als im Anschluss oder?
Nein, man kann gleich von Anfang an ein SaZ-Gehalt bekommen, wesentlich mehr als der Sold eines GWDL.
ZitatNunja. Die Gewissensgründe kann man ja bekanntlich revidieren. Oder besser gesagt: Man kann ja eine Veränderung durchlaufen die die Weltanschauung maßgeblich in "gewisser" Richtung positiv beeinflusst. Lächelnd Allein die Möglichkeit, den KDV zurückziehen zu können (natürlich nur mit plausibler Erklärung) zeigt ja dass es Möglich ist und diese Möglichkeit auch auf den entsprechenden Nutzen stößt...
@Rollo: Wie gesagt: Gewissensgründe müssen keinen fortlaufenden Bestand haben. Man kann seine Ansichten auch ändern. Die begleitenden damaligen Umstände haben die Entscheidung zur KDV begünstigt. Alleridings nur suboptimal, wie sich ja jetzt rausstellt. ;) Also alles nicht so heiß essen wies gekocht wird.
Danke für die Info schlammtreiber