Ich werde im Mai meine EU machen. Da ich schon wesentlich älter als 25 Jahre bin, frage ich mich ob ich in der Zeit der EU eine Unterkunft von Seiten des Dienstherren zur Verfügung gestellt bekomme. Zum Pendeln sind wohl 350km einfache Stecke wohl etwas viel verlangt ;D. Und auf die schnelle eine Wohnung finden ist wohl auch nicht so einfach. Hintergrund ist der, das in meiner alten Kompanie damals alle über 25 "rausgeworfen" werden sollten wegen Platzmangel.
Wenn Sie noch verraten was Sie unter EU verstehen?
Eignungsübung, Einzelwehrübung?
ansonsten biwakieren Sie auf den kompaniehof, da wird bestimmt ein geeigneter platz sein ( stk Rasen)
:D
Für Lehrgänge und Wehrübungen bekommt man eine Unterkunft gestellt- auch wenn man über 25 ist.
Zitat von: Chef_6/451 am 17. Februar 2010, 23:04:44
Wenn Sie noch verraten was Sie unter EU verstehen?
Eignungsübung, Einzelwehrübung?
Meinte nätürlich Eignungsübung. Sorry.
Haben sie einen anerkannten Haushalt und werden ohne UKV eingestellt?
Dann wird aufjedenfall für Unterkunft seitens der Bw gesorgt.
Ob mit oder UKV weiß ich nnoch nicht. Hab noch nichts schriftliches.
Haben sie eine Wohnung die anerkannbar ist?
Spricht einen Mietvertrag eine Kochgelegenheit und ein Bad?
Dann werden sie zur EÜ aufjedenfall ohne UKV eingestellt und werden TG beziehn.
Also wohnen sie frei in der Kaserne oder ihnen wird anderweitig Wohnraum zur Verfügung gestellt falls der Standort keinen Platz haben sollte.
Also zu meiner aktiven Zeit wurde sie anerkannt. Ich denke mal das sie jetzt auch wieder anerkannt wird.
Aber nicht bei einr EÜ.
Es könnte ja sein das sie nach 4 Monaten Tschüss sagen.
Da würde sich UKV wohl nicht lohnen.
Zitat von: SU d. R. am 25. Februar 2010, 21:22:59
Also zu meiner aktiven Zeit wurde sie anerkannt. Ich denke mal das sie jetzt auch wieder anerkannt wird.
Dann solltest du das
vor deinem Dienstantritt mal beantragen. ;)
Sie brauchen nur ihnen Mietvertrag dem zuständigen Sachbearbeiter im ZNwG schicken, damit ist die Sache gegessen.
UKV würde sich aber nur lohnen wenn am seinen Wohnsitz auch an den Standort verlegen würde. Ansonsten wäre wohl Trennungsgeld die bessere Entscheidung oder bin ich gerade auf dem Holzweg?
Sind sie nur halb.
Sicher wäre Trennungsgeld besser nur kann man sich das nicht immer aussuchen.
Wieso sollte die Bw 12 Jahre TG zahlen wenn man auch um zieh könnte.Man muss umziehwillig (gibt es das Wort?) sein.
Aber in einer EÜ natürlich nicht.
Ich werde in meiner EÜ im April auch erst mal ohne UK eingstellt.Sobald sicher ist das ich länger bleibe und auch länger an diesem Standort wird UKV gegeben und TG abgeschafft.
Ich werd mal abwarten bis das Schreiben über meine Einberufung kommt und schauen was da so drin steht.
@ Rollo83 Vom Instler zum Fernmelder. ( Zumindest sieht es momentan so aus ) ;D ;D
Als Wehrübender (das schließe ich mal aus dem Nick) bekommen Sie IMMER eine kostenfreie Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt!
Gruß,
Capt. Frank
@ Rollo "umzugswillig" das heißt wirklich so!
Und der SU ist Wiedereinsteller.
So habe jetzt meine Einberufung zur Eignungsübung erhalten.
Aus dieser geht hervor das mir keine Umzugskostenvergütung zugesagt wird.
Das bedeutet dann wohl das mir Trennungsgeld zusteht.
Wie offt kann ich Trennungsgeld beantragen ( 1 x im Monat )?
Wie sieht es aus mit den Familienheimfahrten? Kann ich die auch beantragen und wenn ja wie oft?
Der TG-Antrag wird einmal monatlich ausgefüllt und einem Verheiratetem stehen zwei (bezahlte) Heimfahrten im Monat zu.