Guten Tag,
Erst mal ein paar Daten zu mir.
Ich bin in Deutschland geboren, habe jedoch einen Polnischen Pass durch meine Eltern.
Jedoch habe ich die Einbürgerunspapiere zur deutschen Staatangehörigkeit schon abgegeben, aber ich möchte eben im Sommer schon zum Bund um keine unnötigen Pausen nach der Schule zu haben. Nun ist das erste Problem das die Bürokratie sehr lange braucht bis die Papiere überhaupt erst bearbeitet werden.
Deswegen habe ich bei meinen zuständigen Kreiswehramt angerufen und ihn deswegen gefragt, da wurde mir gesagt das ich wenn in den Bund will mindestens 1 Jahr die Deutsche Staatangehörigkeit haben muss? Nun ist das für mich unverständlich da ich seit meiner Geburt in Deutschland bin und das für mich unverständlich ist warum ich dann noch ein Jahr warten muss?
Kennt sich einer damit vielleicht aus, oder hatte das selbe Problem?
Gibt es vielleicht irgendwelche Schlupflöcher um diese unnötige Jahr zu annulieren?
Mfg
Wenn das gesetzlich so vorgeschrieben ist gibt es keine Schlupflöcher (außer bei besonderer Qualifizierung ;), >> Spitzensportler, Computerspezialisten, herausragende, nobelpreisverdächtige Wissenschaftler!?).
Die Tatsache, dass Du seit Deiner Geburt in Deutschland lebst, spielt hier keine Rolle. Sie hat möglicherweise die Dauer des Verfahrens positiv beeinflusst.
Wäre doch perfekt um vor der Bw z.B. eine Ausbildung zu machen und somit einen besseren Einstieg zu ermöglichen!
Zitat von: Witte am 18. Februar 2010, 16:43:06
da wurde mir gesagt das ich wenn in den Bund will mindestens 1 Jahr die Deutsche Staatangehörigkeit haben muss?
Das ist mir ehrlich gesagt auch neu, ich dachte man muss "nur" Deutscher sein, von einer Frist war mir nichts bekannt. Oder kriegt man nach einem Jahr Deutschen-Dienstzeit die Zusatz-ATN "Guter Deutscher" verliehen? ;D Die hab ich nämlich auch nicht bekommen, muss mal nachfragen ;)
Ich habe einmal kurz ins Wehrpflichtgesetz geschaut,aber von einem Jahr steht dort nichts. Oder ich muss mehr davon lesen,habe nur den §1 gelesen. Für alle hier der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wehrpflg/gesamt.pdf
MfG
Tenlei
Ich gehe ebenfalls davon aus.
Mein Einspruch bezog sich auch weniger darauf, dass es so ein Jahr geben könnte als auf eventuelle Schlupflöcher für die Umgehung der Einbürgerungsbestimmungen.
Ebenso spielt es für die Bearbeitungsdauer wahrscheinlich nur eine untergeordnete Rolle, ob der Antragsteller seit seiner Geburt in Deutschland lebt. Wichtiger dürfte sein wie weit er/sie integriert ist.
Danke erstmal für eure tatkräftige Unterstützung.
Doch was meint ihr nun wie ich vorgehen soll?
Lieber doch erstmal in Ausbildung gehen?
Oder vielelicht eine E-mail mit genauer Fragestellung und Belegen durch die Gesetzesform nachweisen?
Zur Sicherheit die Frage: Es geht schon um die Bewerbung als SaZ und nicht um einen evtl. abzuleistenden Wehrdienst? So ganz kann ich das nämlich nicht herauslesen.
Das würde auch die Verwirrung um die angebliche Frist von einem Jahr erklären. Jeder der der Wehrpflicht unterliegt bekommt ca. 6 - 8 Monate nach der Einbürgerung die Aufforderung zur Musterung. Bis diese dann stattfindet, gefolgt von der üblichen Bearbeitungszeit vergeht wieder eine Weile, so daß bis zur möglichen Einberufung eben mind. 1 Jahr vergeht. Die Aussage des KWEA könnte also so gemeint sein daß man innerhalb eines Jahres nach Einbürgerung keinesfalls damit rechnen muß zum Dienst antreten zu müssen, wenn überhaupt. Das hat mit einer freiwilligen Bewerbung in diesem Zeitraum aber nichts zu tun und ich wüßte auch nicht wo diese festgelegt sein sollte. Kann ich jetzt aber nicht belegen. Ob Bw-intern Bewerber die gerade erst eingebürgert worden sind abgelehnt werden kann ich nicht beurteilen, halte ich aber für unwahrscheinlich.
Falls das jetzt mißverständlich war, eine Bewerbung VOR der Einbürgerung ist trotzdem sinnlos.
An wen willst du die Email eigentlich schreiben?