Hi , ich hab mal paar fragen bezüglich der Fahrt und Stuben kosten. Und zwar fang ich
am 1.07.10 als SaZ8 in Stralsund an bin dann da Bis 01.06.11. Nun würde mich mal interessieren
ob ich für diesen Zeitraum die Stube zahlen muss oder nicht , und ob ich ein Teil der kosten für die Heimreise jedes we wieder bekomme?
MfG
Man man.
Wie sollen wir sowas beantworten ohne jegliche Angaben von ihnen.
Wie alt sind sie? Wurden sie mit UKV eingestellt oder beziehn sie Trennungsgeld?
Wählen sie dazu mal noch einen anständigen Titel für das Thema.
Themen Namen kann ich nichtmehr ändern
Also bin 22 Jahre alt . Für was steht denn UKW ?
UKV ^^ GidF.de ;)
Umzugskostenvergütung
stube muss gezahlt werden
zum thema kosten für heimreise .... nein bekommen Sie von der BW nicht...
höchstens über Steuererklärung bekommen Sie Geld dafür wieder ;)
D.h die Stube muss aufjedenfall bezahlt werden ? Was kostet die denn ?
Und wie Sieht es mit Verpflegung aus ?
guck mal in den thread "gehalt bei der bundeswehr" da hab ich eben grad gelesen wieviel es sind^^
zum thema verpflegung wird da auch was gesagt...^^
Man sollte erst mal die Frage klären, sind Sie Grundwehrdienstleistender oder SaZ?
Zitat von: Christian.m am 23. Februar 2010, 11:22:18
am 1.07.10 als SaZ8 in Stralsund an bin dann da Bis 01.06.11. Nun würde mich mal interessieren
;)
Ich hab heute meinen sozialen Tag. ;D
Stube kostet ca 100€ von den Brutto Dienstbezügen.
Vollverpflegung kostet ca 7,50€ am Tag.
Moin Moin...
In Stralund ist doch nichts...
Sie meinten wohl Parow bei Stralsund.
Mein Geburtsort ist mir heilig... ;D
Wie ist ´n das, müssen SaZ während der AGA die Unterkunftskosten übernehmen?
LG Abie
Wieso sollten sie denn in der AGA um sonst wohnen?
War doch nur ne Frage... :D
Und fragen kostet nichts...
Bis jetzt jedenfalls...
Wenn es nichts kostet ist es okay, wenn es was kostet ist es auch okay.
SaZ verdienen schließlich besser... ;) :D
LG Abie
Zitat von: abie.gail am 23. Februar 2010, 14:41:29
SaZ verdienen schließlich besser
Ob alle es verdienen, das lassen wir mal dahingestellt aber definitiv bekommen sie mehr.
Während der AGA und auf Lehrgängen werden mW nach keine Unterkunftskosten erhoben.
Zitat von: apollo98 am 23. Februar 2010, 21:59:59
Während der AGA und auf Lehrgängen werden mW nach keine Unterkuftskosten erhoben.
Das war bisher auch mein Wissensstand (u.a. aus eigener Erfahrung).
Hat sich eventuell etwas geändert?
Dann schäm ich mich.
Also während Lehrgängen wohnt man kostenlos, das wusste ich auch.
Das aber die AGA dazu zählt war mir nicht bewusst.
Zitat von: Rollo83 am 24. Februar 2010, 11:12:21
Also während Lehrgängen wohnt man kostenlos, das wusste ich auch.
Wie siehts denn in dem Zusammenhang mit der OA-Ausbildung in den OA-Bataillonen aus?
Das ist ja praktisch ein (in der Summe) 36-monatiger Lehrgang.
Studium und die diversen "auswärtigen" Geschichten (Dresden, Idar-Oberstein etc.) mal außer acht gelassen.
Nach der bisherigen Aussage heißt das ja, dass man somit auch kostenlos untergebracht ist in der Zeit?
Ich hab das von meinem Wehrdienstberater so verstanden das man innerhalb der Kaserne in Gemeinschaftsunterkünften umsonst wohnen kann während man als Soldat auf Zeit dient.
Wenn man etwas "besseres" möchte gibt es Offiziers-Suiten, innerhalb der Kaserne die etwa 100 bis 120 Euro kosten.
Als SaZ muss man die Verpflegung bezahlen, allerdings erst nach der AGA. Das sind glaube ich 7,50 am Tag.
Ich hab das so verstanden das man in den Gemeinschaftsunterkünften IMMER umsonst wohnen kann oder die Möglichkeit einer Offiziers-Suite hat wenn man Privatsphäre bevorzugt oder man sich direkt eine Wohnung in der Nähe mietet und Heimschläfer beantragt.
Ist das so richtig?
Die Möglichkeit einer "Offizierssuite", die im übrigen wohl Offz Wohnung heißt, hat auch nicht jeder SaZ sondern wohl nur Offiziere.
Zudem ist man bloß bis 25 verpflichtet in der Kaserne zu wohnen. Danach muß einem in der Stammeinheit keine Unterkunft mehr gestellt werden.
Und bezhahlen muss man als SAZ natürlich auch.Ausser auf Lehrgängen und eventuell anderen Sachen.
Aber im normalen Dienstbetritt in der Stammeinheit kostet die Unterkunft ca. 100€ vom Bruttolohn bei Personen unter 25 Jahre.
Zitat von: Krakow am 24. Februar 2010, 17:47:18
Ich hab das von meinem Wehrdienstberater so verstanden das man innerhalb der Kaserne in Gemeinschaftsunterkünften umsonst wohnen kann während man als Soldat auf Zeit dient.
Wenn man etwas "besseres" möchte gibt es Offiziers-Suiten, innerhalb der Kaserne die etwa 100 bis 120 Euro kosten.
Als SaZ muss man die Verpflegung bezahlen, allerdings erst nach der AGA. Das sind glaube ich 7,50 am Tag.
Ich hab das so verstanden das man in den Gemeinschaftsunterkünften IMMER umsonst wohnen kann oder die Möglichkeit einer Offiziers-Suite hat wenn man Privatsphäre bevorzugt oder man sich direkt eine Wohnung in der Nähe mietet und Heimschläfer beantragt.
Ist das so richtig?
Du hast so alles falsch verstanden was nur so geht.
Mit der Unterkunft wurdest du schon aufgeklärt und jetzt zur Verpflegung. Die muss man als SaZ auch in der Aga bezahlen, bekommt ja da auch schon sein volles Gehalt bezahlt.
Dann ist ja gut das ich das hier gepostet hab, jetzt weiß ichs ja besser ;)