Hallo,
ich bin vor ca. einem Jahr T2 gemustert worden. Aktuell bin ich noch zurückgestellt.
Mein Gesundheitszustand hat sich seit der letzten Musterung merklich verbessert, wäre es sinnvoll eine Nachmusterung zu beantragen?
Gruß
Wolfi
wen du etwas bestimmtes machen willst wie z.b. Pilot oder sowas was T1 Voraussetzt dan ja... ansonsten würde es keinen unterschied machen weil bei T2 nicht viele bereiche ausgeschlossen sind...
mfg
Zitat von: Wolfi am 24. Februar 2010, 01:46:53
ich bin vor ca. einem Jahr T2 gemustert worden. Aktuell bin ich noch zurückgestellt.
Warum wurdest Du zurückgestellt?
Für eine Einstufung in T2 sind meist keine gesundheitlichen Gründe maßgebend. Es reicht oft schon, einige Zentimeter zu groß oder zu klein zu sein.
Bin aufgrund einer Fortbildung zurückgestellt worden.
Wurde wegen Beschwerden beim Atmen (war krank an dem Tag) T2 gemustert, jedoch hat sich dies nun mittlerweile soweit auskuriert, dass ich keine Probleme mehrhabe.
Ich denke, dass die Einstufung T2 nicht wegen der Atembeschwerden erfolgt ist. Wegen einer Verbesserung des Gesundheitszustandes (ärztliches Attest mit einreichen) kann eine Nachmusterung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Der Unterschied zwischen T1 und T2 wird meist überbewertet.