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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: vmaxboost1200 am 27. Februar 2010, 17:39:04

Titel: Frage zur UTE
Beitrag von: vmaxboost1200 am 27. Februar 2010, 17:39:04
Bin mir bezüglich der UTE für Res. nicht sicher, daher frage ich lieber nach. Habe Heute eine Einladung zu einer Eröffnungsveranstaltung erhalten. Thema ist Bundeswehr im Einsatz und findet im Bayreuther Landratsamt statt. Ist es gestattet, bei dieser Veranstaltung den DA zu tragen?

MkG
Titel: Re:Frage zur UTE
Beitrag von: LoggiSU am 27. Februar 2010, 21:23:42
Wenn Du im Besitz einer "Dauer-UTE" bist und es sich um eine sog. festliche Veranstaltung des - in diesem Fall - Landes handelt, dann ja.

Die Veranstaltungen, bei denen man den DA tragen darf, sind auf der UTE aufgeführt.

Die SRG-Litzen nicht vergessen!
Titel: Re:Frage zur UTE
Beitrag von: Hauptfeldwebel Hotel am 02. Mai 2010, 19:50:25
Hallo zusammen,
genauere Angaben findet ihr im VMBL Blatt 2009 Seite 68 . Dort steht alles zum Umgang mit Tragegenehmigung der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses.

Genehmigung:

    * Für die Genehmigung ist Ihr Landeskommando (in dessen Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben) zuständig.
    * Bei ständigem Wohnsitz im Ausland ist der Antrag (für In- u. Ausland) an den zuständigen Verteidigungsattaché bzw. die deutsche Botschaft zu stellen.

Die Genehmigung ist unterwegs mit zuführen und auf Verlangen, z.B. der Polizei, Feldjäger, vorzuzeigen.

Im Anhang habe ich die entscheidende Seite anbei gestellt.

http://bundesrecht.juris.de/unifv_2008/__3.html

Viel Spaß beim lesen.

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