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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MrWilson am 27. April 2003, 18:54:18

Titel: Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: MrWilson am 27. April 2003, 18:54:18
Hallo!

Ich bin neu hier!
Mein vater ist Offizier bei der Bundeswehr und ich mache gerade mein Abitur und will dann auch zur Bundeswehr!Ich frage mich aber nun, ob bei diesem Eignungswocheende auch ein Droogentest gemacht wird!Ob einem dort eine Harwurzel entommen wird!Denn ich habe mal Mariojoaner oder wie das auch immer geschrieben wird geraucht!Und wie lange kann mann es in der Wurzel nachweisen?Bitet um Hilfe!

MrWIlson
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Juliet am 27. April 2003, 19:00:03
Möchtest Du als Zeitsoldate, oder als Grundwehrdienstleistender zur Bundeswehr?

Der Test wird in beiden Fällen gemacht, jedoch nicht anhand einer Haarwurzel, sondern mittels eines Urintest. Bei GWDLern wird meist über einen geringen Drogenkonsum hinweg gesehen, bei SaZs ist das anders, logischer Weise.

Wie lang solche Substanzen nachweisbar sind, weiß ich leider nicht. Hatte damit noch keinen Kontakt!

Gruß, Juliet
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: MrWilson am 27. April 2003, 19:03:51
Also ich will richtig als Berufssoldat zu Bundeswehr gehen also mich für 12 jahre verpflichten lassen und dann einen Antrag als Berufssoldat stellen!

DAnke aber schon einmal aber bitte um mehr!

MrWilson
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 27. April 2003, 19:05:30
@Juliet: Meines Wissens nach ist der "Urintest" bei der Musterung kein Drogentest. Bin mir aber nicht 100% sicher. Bist du es dir. Man müßte meiner Ansicht nämlich dann vor dem Test belehrt werden das es ein solcher ist und daß man ihn auch verweigern könnte. Bei Verdachts auf Drogensucht/konsum kommt man meines Wissens nach ähnlich wie bei Verdacht auf Alkoholismus (patologisch gemeint) zur Psychologie und die kann die betreffende Person über eine "B"-Ziffer ausmustern.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Juliet am 27. April 2003, 19:14:46
@ Sven

Ich bin mir zumindest sicher, dass es mal so war ;)

Da bei meiner Musterung schon klar war, dass ich SaZ werde wurde bei mir dieser Test gemacht und ich wurde nicht darüber aufgeklärt, bekam nachher nur das Ergebnis! Meines Wissens muss man bei einem AIDS-Test darüber aufgeklärt bzw. befragt werden, ob diesen gewünscht ist... bei einem Drogenscreen nicht, kann mich da aber auch irren, da sich das auch geändert haben kann. Heute  wird ja lles was Geld kostet eingesparrt *ggg* Jedenfalls wirst Du bei der Musterung danach gefragt und solltest ehrlich antworten. In meiner AGA sind wir alle nochmals durch einen Urintest geprüft worden und auch bei positiven Ergebnissen gab es für die GWDLer keine Schwierigkeiten, hingegen aber für die SaZs.

Da sollte man eventuell das KWEA zu befragen, die wissen doch sonst alles  ;D
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: spiering am 27. April 2003, 19:48:38
in den Fragebögen für den Führerschein kommt doch auch eine Drogenfrage vor, in dem es über die Länge der Nachweisbarkeit geht. Da muss man glaube ich ankreuzen, dass man den Konsum von Drogen auch noch nach Wochen nachweisen kann.

[offtopic]
werden in der US Armee nicht auputschende und abputschende Drogen an die Verteilt die wollen? -> Stop and Go Pillen....
[/offtopic]
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 27. April 2003, 21:54:29
Ich habe jetzt bezüglich der Sache keine Rechtsnormen auf die ich verweisen könnte. Aber ein Test ohne vorherige Aufklärung könnte gegen den Grundsatz verstoßen, daß sich niemand selbst belasten muß. Zum Beispiel mußt du ja auch in dem Alkoholtest einwilligen den die Polizei bei Verkehrskontrollen vollzieht. Wenn du es nicht machst kann (und wird in der Regel auch) ein entsprechender Test von entsprechnder Stelle angeordnet.

Und des weiteren dürfte die  Quote an Drogenkonsumenten erschreckend hoch sein, da ja nicht nur SaZ bzw. GWDLer sondern auch alle ZDVler durch den Test gehen. Und aus meinem Abijahrgang kenne ich genügen "Kiffer" die trotzdem ihren Zivildienstableisten mußten. Und es wäre mit der "Dienstgerechtigkeit" total unvereinbar, wenn die "Drogenreglung" nur auf Wehrdienstleistende angewendet werden würde.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Juliet am 28. April 2003, 09:20:45
Deine Argumente sind einleuchtend.
Aber was Deine letzte Aussage betrifft, so meinte ich ja schon, dass Wehrpflichtige meist trotz Drogenkonsum (in geringen Mengen, meist Kiffen) zum Gunrdwehrdienst eingezogen werden. Also im Gegenzug wahrscheinlich auch zum Zivildienst berufen werden.
Ich kenne ein paar, die dies bei der Musterung angegeben haben und trotzdem gezogen wurden und ich hatte Kameraden in der AGA, die keinen Hehl daraus gemacht haben, dass sie regelmaßig Kiffen.

Gruß, Juliet
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Timid am 28. April 2003, 12:32:31
naja, ich kann es nicht wirklich verstehen, wenn leute beim bund drogen konsumieren (alkohol nicht dazugezählt ...). dazu hat man doch, je nach dienstposten und auftrag, zu viel verantwortung, nicht nur für sich selber (z.b. als wach-soldat oder auch kraftfahrer - besonders, wenn es um munition oder betriebsstoffe geht).

müssen nicht saz auf jeden fall einen drogentest ablegen? zumindest ein ob aus unserer kp wurde auf w9 zurückgestuft, als er es verweigert hat ...

@spiering:
glaube ich nicht wirklich mit den pillen. hätte man zu schnell zu viele süchtige soldaten, die auch noch vom staat mit drogen versorgt werden ...
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 28. April 2003, 13:07:16
@spiering
Solche Pillen gibt´s tatsächlich - allerdings sind es recht harmlose wach-auf-dinger, in der Wirkung vergleichbar mit Koffeintabletten, nur nicht ganz so flüssigkeitsbindend. Die Regenbogenpresse hat dann das Drogen-Gerücht draus gemacht. Ist aber nix neues, Piloten haben schon im 1. WK Aufputschmittel bekommen...
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Juliet am 28. April 2003, 13:23:59
Wenn man überlegt, dass man in Deutschland nicht mal die koffeinhaltigen Kaffe-Cola Drops bekommt... in America sind die in der Army Gang und Gebe.

Ich bin auch der Meinung, das SaZs zu einem Drogenscreen verpflichtet sind!
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 28. April 2003, 13:41:03
Ich wollte es auch nicht für SaZ ausschließen. In der freien Wirtschaft kann jedes Unternehmen auch von Bewerbern ein freiwilliges "Screening" verlangen. Wer ablehnt wird einfach nicht eingestellt.

Aber meiner Ansicht nach sieht es bei GWDler anderst aus, da ja jeder man (Ausnahmen nach dem WPflG sind jetzt mal nicht berücksichtig) verpflichter ist zur Musterung wegen des GWDLs zu kommen.

Desweiteren könne die Urintest keine verlässlichen Aussagen über die Menge des Konsums liefer sonder lediglich feststellen, daß oder daß nicht konsumiert wird.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Timid am 28. April 2003, 14:26:28
nur könnte man mit solchen tests ja schonmal leute vom führerschein ausschliessen.
wenn z.b. ein panzerfahrer mitten während einer übung in einem dorf oder so einen flash bekommt ... *schauder*
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 28. April 2003, 16:18:50
Dann mußt des aber auch beim zivilen Führerschein machen und vom jedem angehenden Soldaten die Leberwerte prüfen. Vielleicht hat er ja ein Alkoholproblem und ist betrunken wenn er im Panzer unterwegs ist.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 28. April 2003, 16:20:31
Naja, wenn ein Panzerfahrer besoffen ist, sollte man das riechen - was bei Drogen ja nun nicht der Fall ist.  8)
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 28. April 2003, 18:12:35
Naja wenn einer Richtig bekifft ist sieht man es auch. Und wie lange gelingt es manch einem Alkoholiker an seinem Arbeitsplatz als solch einer unerkannt zu bleiben.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 29. April 2003, 07:43:00
Das...*torkel*...ist wohl nicht ganz...*kipp*...unwahr...*hicks*
;D
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Timid am 29. April 2003, 20:42:27
naja, zumindest bei wehrpflichtigen kann man ja relativ schnell rausfinden, wieviel allohol konsumiert wurde (abends mal die nase in die stube stecken und luft-alkohol-pegel schätzen  ;)).

nur könnten bei drogen ja noch über einen längeren zeitraum hin nebenwirkungen auftreten. anders als beim alkohol (von leberversagen und wasser-allergie mal abgesehen)...
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 30. April 2003, 07:42:34
@Timid:
Bei einer Alkoholikerleber von "versagen" zu sprechen finde ich extrem ungerecht. Kaum jemand hat seinem Herrn so lang und aufopfernd gedient  ;)
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Timid am 30. April 2003, 16:32:43
naja, war ja auch nicht prinzipiell nur auf die leber eines (berufs-)alkoholikers bezogen, sondern mehr auf die leber eines normalen, durchschnittlichen w9'er-alkohol-konsumenten.

ehm ... worum ging es eigentlich nochmal in diesem thread?
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 30. April 2003, 18:31:22
Es ging eigentlich um die Frage ob der "Urintest" bei der Musterung ein Drogentest ist.

Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Heros am 30. April 2003, 19:04:00
Hallo,

ich werde auch SaZ und durfte in einen Becher Pinkeln, danach bekam ich einen Zettel wo u.a. draufstand: "THC - Negativ" also etwas haben die wohl getestet.

Wie lange und wo Drogen nachweißbar sind: http://www.drogeninfos.de/file1005675133.html
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: trine am 30. April 2003, 20:21:04
Tach MrWilson!
Ich war seit So in Köln bei der Eignungsprüfung, ich denke das meintest du mit Eignungswochenende... Jedenfalls wurde da von vornherein angekündigt, dass man sich einem Drogentest unterziehen müsste. Beim Arzt haben sie nur eine Urinprobe genommen, kein Blut, keine Haare. Ein gesondertes Ergebniss dafür gab es nicht. Ich weiß also nicht, ob er im Endeffekt durchgeführt wurde, nehme es aber stark an.
Ich hoffe das hilft weiter.

P.S.: Kannst du nicht mal deinen Vater fragen?
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: wadenbeisser am 01. Mai 2003, 12:52:36
Zitat von: trine am 30. April 2003, 20:21:04
Tach MrWilson!
dito!

Zitat
... Jedenfalls wurde da von vornherein angekündigt, dass man sich einem Drogentest unterziehen müsste. Beim Arzt haben sie nur eine Urinprobe genommen, kein Blut, keine Haare. Ein gesondertes Ergebniss dafür gab es nicht.
Kein gesondertes Ergebnis ist das Ergebnis!  ;)

Zitat
Ich weiß also nicht, ob er im Endeffekt durchgeführt wurde, nehme es aber stark an.
Er wurde durchgeführt!

Zitat
P.S.: Kannst du nicht mal deinen Vater fragen?
Der könnte dem Herrn Wilson dann auch bei seiner grottenmässig schlechten Rechtschreibung ein wenig behilflich sein!

Zu Drogen und deren Konsum sowie Folgen der selbigen:

GWDL: Erhalten regelmässig die Einschränkung "Keine Selbst- und Fremdgefährdenden Tätigkeiten". Sollte die entsprechende Konzentration nach einem "Kontroll-Test" nicht deutlich verringert haben, bleibt es bei dieser Einschränkung.

SaZ: Drogenkonsum führt regelmässig zur Entlassung nach §55, Abs. 5 SG
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: gast am 05. Mai 2003, 17:00:32
Naja ich kiffe auch regelmäßig als GWDler.

Wenn man erwischt wird geht das an die Staatsanwaltschaft die dann nur müde lächeln und das Verfahren wegen geringfügigkeit einstellen.


So läufts zumindest bei uns in der Kompanie ab.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 05. Mai 2003, 17:07:58
@gast: Hängt auch immer vom StA ab. Wenn es dumm läuft und du z.B. mal in Bayern sein solltest, lacht der StA auch dann aber nicht müde. Zumal Drogen bei einer so engen Unterbringung, wie sie bei GWDLer die regelmäßig Msch sind, in dem Drogenkonsum ein besonderes Gefährdungspersonal, hinsichtlich der Verführung von "schwachen" Kameraden besteht.
Ich denke wer ein entsprechendes Problem mit Rauschmitteln hat sollte besser seinen KDV stellen.

Bezüglich des Drogentest bei einer Bewerbung als SaZ weis ich nix, da ich nie SaZ war bzw. es werden wollte.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 06. Mai 2003, 16:40:04
Manche Kiffer werden aber auch noch regelrecht belohnt.
Wir hatten einen solchen im SichZug, der rauchte einen Joint auf der Toilette, die DIREKT neben der Bude des GrpFhrs lag. Wurde wenig später aus dem Zug entfernt (wegen Dienst an der Waffe; ob wegen Drogen oder Blödheit weiß ich nicht...) und kam in den VersZug, ruhiger Schreibtischjob.

War im Grunde GENAU was er wollte...
>:(
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 06. Mai 2003, 19:15:16
Tja manchmal hilft man den mehr als manch möchte. Er hatte hoffentlich ausreichend technischen Dienst schieben müssen.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Timid am 06. Mai 2003, 19:18:15
hm, ist der konsum von drogen in kasernen nicht, gemäss soldaten- oder wehrstrafgesetz, eine (wehr-)straftat und dementsprechend durch disziplinarvorgesetzte oder truppendienstgericht zu "würdigen"?
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Mai 2003, 09:08:57
Theoretisch schon.
Aber wenn meine Erinnerung mich nicht ganz täuscht, lagen beim Soldaten "mildernde Umstände" vor; schweres soziales Umfeld etc  ::)
Der Kamerad hatte sogar ein Gespräch mit dem Kommodore - und der sah "nackte Angst in seinen Augen", als er ihm sagte, er würde ihn wieder in die Sicherung schicken  :'(
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 07. Mai 2003, 13:34:09
Die mildenden Umstände sollte sich aber meines Wissens nach auch im Wehrstrafrecht nur auf die Strafe auswirken und nicht darauf ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Mai 2003, 14:17:09
Ist wohl der Unterschied zwischen Theorie und Praxis  ;)
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: Sven W. am 07. Mai 2003, 16:12:12
Naja nur das der Vorgesetz sich, wenn der Vorfall der StA bekannt werden würde, der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Strafvereitelung gem. § 258 StGB oder gar einer Strafvereitelung im Amt gem. § 258a StGB aussetzen würde.
Titel: Re:Wie ist das beim Musterungswocheende?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Mai 2003, 16:13:24
Is wohl richtig.
PSSSSSSSSST !
:-X