Hallo,
ich wollte mal Fragen wie das mit dem Urlaub ist. Kann man sich seine Urlaubstage frei aussuchen sofern man sie einfach rechtzeitig angibt?
Oder gibt es da Reglungen? Also dass man zum Beispiel mindestens eine Woche frei nehmen muss oder nur in den klassischen Ferienzeiten sich frei nehmen kann oder sowas in der Art?
Also um mal ein Beispiel zu nehmen: Meine Oma bricht sich ein Bein und ich will zwei Tage vorbei kommen um ihr etwas im Haushalt zu helfen. Ist das möglich?
Wolfgang
Wenn keine dienstlichen Gründe wie Wache, Übung, Ausbildung, Lehrgang usw. anstehn kann man sich seine Urlaubstage frei einteilen.
Dazu Urlaubsantrag stellen und schauen was der TE macht.
In einigen Kompanien ist auch eine Art "Betriebsurlaub" üblich, z.B. über Weihnachten.
Ansonsten ist man in seiner Planung frei, mit den genannten Ausnahmen.
Also quasi "Pflichturlaub" der auf jeden Fall von seinen Ferientagen abgezogen wird, richtig? Na gut, das ist ja in den meisten Firmen so...
Drei Fragen hätte ich aber dazu noch mal:
1. Wie kurzfristig kann man sich denn Urlaub nehmen?
2. Wieviel Ferientage hat man als SaZ im Jahr?
3. Kann man sich auch einfach einen Tag mal Ferien nehmen? Ich stell mir das gerade etwas komisch vor. Wenn immer mal wieder ein paar Soldaten in der Kompanie fehlen weil einer mal für einen Tag seine Freundin oder so besuchen will..
Wolfgang
ZitatAlso quasi "Pflichturlaub" der auf jeden Fall von seinen Ferientagen abgezogen wird, richtig? Na gut, das ist ja in den meisten Firmen so...
Nein. Du kannst nicht gezwungen werden Urlaub zu nehmen, nur weil dein Chef über Weihnachten mit der Familie Skifahren gehen will.
zu 1) Das komm drauf an, kann man pauschal nicht sagen.Es is sicherlich möglich kurzfristig Urlaub zu bekommen aber eine gewisse Vorlaufzeit wäe schon sinnvoll.Ihr TE muss ja auch ein bischen planen.
zu2) Ulaubstage 26.Dazu kann man durch Wache oder ähnliches den Urlaub aufsocken.
zu3) Auch hier gilt gucken was der TE sagt.Es is möglich mal zwischendurch einen Tag frei zu machen aber dem muss nicht stattgegeben werden.
Zitat von: Wolfgang26 am 04. März 2010, 12:44:521. Wie kurzfristig kann man sich denn Urlaub nehmen?
Wenn es schnell gehen muss, dann dauert die Sache nur ein paar Minuten ... In der Regel braucht es aber ein paar Tage Vorlauf, damit man rechtzeitig von der Verpflegung ausgeplant wird, die eigenen Aufgaben auf andere Leute verteilt werden können, usw..
Zitat2. Wieviel Ferientage hat man als SaZ im Jahr?
Gar keine. Ferien hat man in der Schule, danach hat man Urlaub!
Und der beträgt, je nach Alter und Rang, für einen Soldaten 26 bis 30 Tage.
Zitat3. Kann man sich auch einfach einen Tag mal Ferien nehmen? Ich stell mir das gerade etwas komisch vor. Wenn immer mal wieder ein paar Soldaten in der Kompanie fehlen weil einer mal für einen Tag seine Freundin oder so besuchen will..
Wo siehst du da ein Problem? Solange die Aufgaben erledigt werden, der Dienstablauf nicht beeinträchtigt wird und man sich an die dafür vorgesehenen Regelungen hält, ist das vollkommen in Ordnung und sogar relativ üblich.
Komischer wäre es, wenn die ganze Bundeswehr kollektiv in den Kalenderwochen A, D, X und Z Urlaub machen würde und damit nicht einsatzfähig wäre ...
Stelle ich mir gerade etw. ähhh komisch vor. (Nein tut mir leid, vom Monat X bis Y können wir leider keine Truppen für den Auslandseinsatz stellen, da haben wir Urlaub) :D:D
Oft sind die Kameraden auch froh, wenn es welche gibt, die nicht während der Schulferien frei haben wollen- insbesondere wenn sie schulpflichtige Kinder haben.
Je nach dem wann man frei haben will ,sollte man das mit seinen Kameraden absprechen. OFt gibt es Regelungen, dass z.B. von 2 Leuten mindestend einer im Dienst sein sollte.
Deswegen gibt es oft schon mal einen groben Plan für´s ganze Jahr- zumindest für längere Urlaubsabschnitte.
Grundsätzlich soll der Urlaub übrigens in längeren Abschnitten genommen werden, damit sich auch ein Erholungseffekt einstellen kann. Es spricht aber überhaupt nichts dagegen, dass man mal einen Tag einzeln nimmt.
An Brückentagen kann man übrigens sehr oft frei nehmen. Man kann aber auch Dienst tun, wie z.B. Wache/UvD und Co.
Zitat von: Wolfgang26 am 04. März 2010, 11:37:58
[...]
Also um mal ein Beispiel zu nehmen: Meine Oma bricht sich ein Bein und ich will zwei Tage vorbei kommen um ihr etwas im Haushalt zu helfen. Ist das möglich?[...]
Es könnte auch sein, dass hierfür Sonderurlaub gewährt würde.
Zitat von: Jales am 04. März 2010, 12:46:43
ZitatAlso quasi "Pflichturlaub" der auf jeden Fall von seinen Ferientagen abgezogen wird, richtig? Na gut, das ist ja in den meisten Firmen so...
Nein. Du kannst nicht gezwungen werden Urlaub zu nehmen, nur weil dein Chef über Weihnachten mit der Familie Skifahren gehen will.
Natürlich kann Urlaub auch befohlen werden. Und ein Kompanieurlaub hat wohl nichtdas damit zu tun das der KpChef Skifahren will, das kann er jederzeit tun wenn er Urlaub hat, gibt ja genug Vertreter.
Kleine Zwischenfrage:
Ist es tatsächlich so, dass wenn man an Tag X Wache hält, an Tag Y dafür frei bekommt? "Wochenendwachen" sollen demnach noch mehr ins Gewicht fallen, sodass man zwei freie Tage hat... Hört sich für mich etwas komisch an, wäre gut wenn das jemand aufklären könnte.
Also das man direkt einen Tag frei bekommt hab ich ncoh nie gehört. Man kann da allerdings DUZ usw beantragen. Aber da kenn ich mich leidern nicht aus.
Das einzige was ich kenne ist das man bis zum Wachbeginn sozusagen "frei" hat und nach der Wache im Rahmen der Nachbereitung in der Regel nicht mehr am Tagesdienst teilnimmt. Und das man 24 Ruhe zwishcen den Diensten haben muss.