hallo,
ich habe eine frage zu einer erzieherischen maßnahme in der aga.
angenommen person A steckt seine handschuhe in seine parker und nicht wie
eigentlich in die hosentaschen auf kniehöhe. darf Ausbilder B dann eine erzieherische maßnahme
ergreifen? also ich meine laut ZDV heißt es: " Ein Befehl muss nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt." ist es pflicht? warum sagt ausbilder C es ist egal wo man die handschuhe hat, hauptsache sie sind am mann???
selbst andere rekruten habe die handschuhe in der jacke und nicht in der hose und bekommen keine disziplinarmaßnahme?!?!?!
welche Funktion und Dienstgrad hat denn Ausbilder B?
morgen,
ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).
Dass eine EM oder gar DM wegen diesem "Vergehen" ergriffen wird, halte ich persönlich für relativ gering bzw. sogar unrechtmässig.
Aber das wird im Streitfall der zuständige DV zu entscheiden haben ...
person a musste einen bericht bzw. aufsatz (A4) schreiben, was befehl und gehorsam bedeutet.
ist es für person a ratsam ausbilder b zu fragen welchen militärischen zweck diese maßnahme hat?
oder ist es besser garnichts zu sagen? laut ausbilder c kommen diszis auch in die akte, d.h. auch
die stammeinheit sieht dann diesen vorfall??!! ist das richtig???
Eine schriftliche Ausarbeitung fällt unter den Bereich erzieherische Maßnahme und ist somit KEINE Diziplinarmaßnahme. Von daher ist der Vorgang mit dem Abgeben der Ausarbeitung vom Tisch und wird nicht schriftlich in einer Akte dokumentiert.
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 09:23:58
morgen,
ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).
Moment mal! Lese ich das richtig? --->Oberbootsmann, also Oberfeldwebel = UvD??? Oder meinst du vielleicht OvWa?
Zitat von: SemperFidelis am 13. März 2010, 11:53:10
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 09:23:58
morgen,
ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).
Moment mal! Lese ich das richtig? --->Oberbootsmann, also Oberfeldwebel = UvD??? Oder meinst du vielleicht OvWa?
nein...person a ist matrose (SKB) und die müssen ja bekanntlich nachtwache (in der inspektion) halten und ein vorgesetzter ist natürlich auch im dienst und der trägt in der jeweiligen schicht die binde... UVD.
danke erstmal für die antwort, finde es trotzdem ne sauerei das man sich wegen solch einer lapalie nach der schicht noch hinsetzen muss und ne komplette a4 seite voll schreiben muss. ich meine bei anderen vergehen wie z.b schuhe nich geputzt oder spinnt wieder mal dreckig könnte man es ja verstehen, aber der handschuh in der falschen tasche??? was soll das denn?
@Semper
Es kann in der Tat vorkommen, dass Portepee Träger heute zu Diensten eingeteilt werden, die bis 2002 ausschließlich Uffze o.P. wahrgenommen haben.
In meiner alten Dienststelle ist es schon fast Alltag, dass man als F / OF den Wachhabenden stellt und Uffze o.P. hin und wieder sogar Streife laufen oder den ToPo stellen!
Gerade in Dienststellen die dem Fachdienst zuzuordnen sind, herrscht eine enorme Dienstgrad Dichte wo 20 Uffze m.P. pro Zug keine Seltenheit sind! Seid 2002 sind Dienstgrade wie Feldwebel oder Oberfeldwebel halt auch nur noch Massenprodukt und keine Seltenheit mehr ;) Das ist halt das Ergebnis der Laufbahnreform von 2002 ;)
Vllt ging es dem Ausbilder um die Einheitlichkeit.
Auf jeden Fall wäre dieser Befehl erst mal auszuführen zu gwesen.
Aus meiner Sicht hat es einen dienstlichen Zweck, dass alle ihre Taschen gleich gefüllt haben und nicht jeder seine Sachen hinpackt, wo er will. Von daher ist so ein Befehl zu befolgen.
Befolgen hätte man ihn auf jeden Fall müssen.
Zitat von: Smoover am 14. März 2010, 13:33:21
Aus meiner Sicht hat es einen dienstlichen Zweck, dass alle ihre Taschen gleich gefüllt haben und nicht jeder seine Sachen hinpackt, wo er will. Von daher ist so ein Befehl zu befolgen.
Als Ergänzung hier ein Beispiel:
>>Sie befinden sich im Gefecht, erleiden einen Durchschuss im linken Schulterbereich und fallen sogleich in die Bewusstlosigkeit. Als man bei ihnen Erste Hilfe leisten will bemerkt man, dass sich ihre San-Päckchen nicht wie vorgesehen in der linken Hosenbeintasche befindet und findet stattdessen die Taschenkarten darin.
WERTVOLLE Sekunden verstreichen bis endlich die San-Päckchen gefunden werden und Sie Ärztlich versorgt werden können.<<
Zitat von: SemperFidelis am 14. März 2010, 14:34:18
Als man bei ihnen Erste Hilfe leisten will bemerkt man, dass sich ihre San-Päckchen nicht wie vorgesehen in der linken Hosenbeintasche befindet und findet stattdessen die Taschenkarten darin.
Kein Problem. In einer der Taschenkarten wird ja stehen, was man nun zu tun hat :D
Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56
darf Ausbilder B dann eine erzieherische maßnahme ergreifen?
Logisch - und damit kommt der Soldat noch billig davon, denn wir reden hier von einem Verstoß gegen die Pflicht zum Gehorsam.
Und eine erzieherische Maßnahme ist schon alleine ein Tadel!
Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56also ich meine laut ZDV heißt es: " Ein Befehl muss nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt."
Und? Hier liegt ganz klar ein dienstlicher Zweck vor.
Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56warum sagt ausbilder C es ist egal wo man die handschuhe hat, hauptsache sie sind am mann???
Irrelevant, auch Ausbilder C hat die Befehle von Ausbilder B durchzusetzen, wenn er Kenntnis von ihnen hat - es sei denn er gibt auf seine Verantwortung einen anderslautenden Befehl.
Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56selbst andere rekruten habe die handschuhe in der jacke und nicht in der hose und bekommen keine disziplinarmaßnahme?!?!?!
Und du willst jetzt Person A's Fehlverhalten mit dem Fehlverhalten anderer rechtfertigen? ;) Armseelig - werd erwachsen.
Und eine Disziplinarmaßnahme hast Person A nicht erhalten.
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13
person a musste einen bericht bzw. aufsatz (A4) schreiben, was befehl und gehorsam bedeutet.
Dann hoffe ich, dass zum Zeitpunkt der Anordnung ein Vorgesetztenverhältnis nach §1, §2, §3 oder §5 VorgVO bestand.
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13ist es für person a ratsam ausbilder b zu fragen welchen militärischen zweck diese maßnahme hat?
Da dieser Zweck wohl völlig offenbar selbsterklärend ist würde ich auf Grund des offenkundigen erheblichen Ausbildungsbedarfs für den nachfragenden Soldaten eine Zusatzausbildung am Freitag Nachmittag ansetzen - aber das mögen andere anders handhaben.
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13laut ausbilder c kommen diszis auch in die akte, d.h. auch
die stammeinheit sieht dann diesen vorfall??!! ist das richtig???
Das ist kein Disziplinarverfahren, das ist eine Zusätzliche Erzieherische Maßnahme - nicht mehr, nicht weniger.
Gruß Andi
Sry, für die Reaktivierung dieses alten Freds.
Es geht irgendwo ( ;) ) das Gerücht um, dass zwei oder mehr EMs wie ein Diszi gewertet werden und in die Akte gehen. Das kann ich mir so aber nicht vorstellen und habe dazu auch nichts gefunden.
Kann mir jemand sagen, ob da was dran ist oder wieder jemand etwas durcheinander gebracht hat? 8)
Das ist Unsinn. EM haben auf dem Disziplinarkarteiblatt nichts zu suchen.
Da der Erlass "Erzieherische Maßnahmen" nichts mit den Disziplinarmaßnahmen zu tun hat ... halte ich es für ein Gerücht...
Der Nächste, der Ihnen dies sagt...soll es mal belegen...ansonsten...vergessen...
Vielen Dank für Eure Antworten.
Werden die EMs sonstwie in der Akte vermerkt oder ist alles mit der durchgeführten "Maßnahme" erledigt und vergessen?
Eine einfache EM ist doch z. B. Eine Belehrung oder ein Tadel (oder auch ein Lob). Stellt sich da ernsthaft die Frage ob das dokumentiert und in die Akte eingearbeitet wird? ???
Keine Ahnung. Könnte ja sein, dass für etwaige Beurteilungen oder dergleichen positive wie negative EMs irgendwo "gelistet" werden.
Ja, im Gedächtnis der Soldaten, die daran beteiligt waren - und all das wird dann zu einem Gesamteindruck, wenn eine Beurteilung / Beitrag angefordert wird.
Eine formalisierte, schriftliche Doku gibt es nicht.
Evtl. als Aktennotiz des DV zur Vorbereitung der Beurteilungen.
Ok, vielen Dank für die Hinweise!
Es ist möglich, eine sogenannte Missbilligende Äußerung auszusprechen. Das ist im Grunde ein schriftlicher Anschiss, der in die Personalakte genommen werden kann. Aber auch das ist kein echtes "Diszi".