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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: reas am 13. März 2010, 21:49:37

Titel: Als Seiteneinsteiger in die Offz.-Laufbahn
Beitrag von: reas am 13. März 2010, 21:49:37
Hallo zusammen,

ich habe zwar das Forum etwas durchstöbert, aber nicht auf alle meinen Fragen eine Antwort finden können. Sollte mal die eine oder andere bereits abgehandelt worden sein, bitte ich einfach einen Link anzufügen!

Kurz zu mir: Ich habe vor grob 10 Jahren meinen 10 monatigen Grundwehrdienst als Sanitätssoldat abgeleistet. Bin dann regulär ausgeschieden, danach "zivil" Zahnmedizin studiert, weshalb ich bis dato als Zahnarzt meine Bröttchen verdiene (im Angetellenverhältnis). Habe mich dann vor ein paar Monaten als SanOffz. beworben, bekamm vor kurzem dann eine Einladung zum OPZ Gespräch, dieses verlief positiv und ich habe mich ab den 1.7 als SaZ (SA) verpflichtet. Soweit so gut.


-Ich werde dann SaZ 3 sein, wobei ich nur 2 Jahre 2 Monate dienen muss, die 10 Monate Wehrdienst werden mir angerechnet.
Bekomme ich eine Nachzahlung für diese 10 Monate? Oder zumindest eine gewisse Differenz zwischen den GWDL Bezügen und Wehrsold als Offz (immerhin A13) ? Wenn ja, muss ich das selbständig beantragen?

-die ersten 4 Moante laufen als Diensteignungswehrübung ab (sowas in der Art), sprich ich habe diese Kündigungsmöglichkeit. Bekomme ich dann ab den 01.07 sofort die vollen Bezüge von der Bundeswehr oder erst nach den 4 Monaten? Oder bekomme ich keine, und mein derzeitiger Arbeitgeber muss weiterhin mein Gehalt zahlen?

-Bekommt mein jetziger Arbeitgeber eine Entschädigung? Er muss schliesslich meine Stelle für 4 Monate offen belassen.

-Habe ich als SaZ einen Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne (a la GWDL), oder muss ich mich privat um eine Bleibe kümmern? (neuer "Arbeitsplatz" ist dann 260km entfernt). Wie ist das während dieser Wehrübungsstatus besteht? (sprich die ersten 4 Monate)


Für die Antworten danke ich im Vorraus!  

LG