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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: clony am 30. November 2004, 18:10:24

Titel: Weihnachtsgeld auch bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: clony am 30. November 2004, 18:10:24
Hallo!

Ich hab mal eine Frage! Wie ist denn das mit dem Weihnachtsgeld bei Bezug von Übergangsgebührnissen geregelt? Kennt sich da jemand aus?

Wir haben eigentlich schon damit gerechnet, dass auch bei Erhalt von Übergangsgebührnissen ein Weihnachtsgeld ausbezahlt wird.

Mein Mann war 12 Jahre bei der Bundeswehr und ist nun seit April diesen Jahres Empfänger von Übergangsgebührnissen.

Wäre toll, wenn mir jemand bei meiner Frage weiter helfen könnte!
Titel: Re:Weihnachtsgeld auch bei Übergangsgebührnissen
Beitrag von: dirk78 am 04. Dezember 2004, 18:40:41
Hi

da gibt es kein WG,warum ?
Weil 1.
Die Übergangsgebührnisse sind eine Lohnersatzzahlung KEIN Gehalt !
Weil 2.
es auch NUR unverschämt wäre damit zu rechnen....