Hallo!
Ich hab mal eine Frage! Wie ist denn das mit dem Weihnachtsgeld bei Bezug von Übergangsgebührnissen geregelt? Kennt sich da jemand aus?
Wir haben eigentlich schon damit gerechnet, dass auch bei Erhalt von Übergangsgebührnissen ein Weihnachtsgeld ausbezahlt wird.
Mein Mann war 12 Jahre bei der Bundeswehr und ist nun seit April diesen Jahres Empfänger von Übergangsgebührnissen.
Wäre toll, wenn mir jemand bei meiner Frage weiter helfen könnte!
Hi
da gibt es kein WG,warum ?
Weil 1.
Die Übergangsgebührnisse sind eine Lohnersatzzahlung KEIN Gehalt !
Weil 2.
es auch NUR unverschämt wäre damit zu rechnen....