Hallo
ich würde gern wissen ob man neben dem Grundwehrdienst einen Aushilfejob haben kann (ist natürlich nur am Wochenende!)
ich hab im KWEA gefragt aber die konnten mir darauf grade keine Antwort geben die meinten irgendwie wenn es mit den Versicherungen funktioniert dann vllt ja
weiß aber nciht genau was die damit meinten.
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Chino
Nach meinem Kenntnisstand kann man einer Aushilfstätigkeit auf 400€ Basis nachgehen. Diese muss jedoch bei der Dienststelle angemeldet und sogar genehmigt werden, wenn ich mich recht entsinne.
Am besten diesbezüglich Rücksprache mit dem Spieß halten.
Was auch noch ganz wichtig ist ... der Dienst hat immer Vorrang! Sprich, wenn man am WE zur Wache eingeteilt wurde, kann man sich nicht mit dem Argument aus der Affäre ziehen, dann man seiner Nebentätigkeit nachgehen muss.
... ist ja genauso wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Dein Chef gibt sein OK für den Nebenjob, hat aber jederzeit ein Widerrufsrecht.
Sollte z.B. der begründete Verdacht entstehen, dass der Nebenjob dafür sorgt, dass du deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr gerecht wirst.
Ist zumindest bei mir in der Ausbildung momentan so ...
Im GWD ist sowas nicht genehmigungspflichtig. Man sollte es aber melden.
Wenn man aufgrund der Tätigkeit seinen Dienst z.B. nur übermüdet antritt könnte ich mir vorstellen das aus Fürsorgegründen diese Tätigkeit untersagt wird.
ne ich glaub meine arbeitsstelle ist eh sehr flexibel wäre auch nur hin und wieder im monat und wenn ich dienst hab kann ein kollege von mir den dienst übernehemen.
bei uns müssen auch GWDler nen Antrag auf Nebenerwerb stellen, ist zwar reine Formsache, wird aber trotzdem verlangt
generell darfst du es aber, aber nicht mehr als 400€ pro monat und ich glaub nicht ehr als 8 wochenstunden, zumindest offiziel
Zitat von: rogal am 19. März 2010, 18:54:56generell darfst du es aber, aber nicht mehr als 400€ pro monat und ich glaub nicht ehr als 8 wochenstunden, zumindest offiziel
;D Ein Blick ins Gesetz hilft der Entscheidungsfindung: http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20.html
Da steht nichts von 400€, dafür aber was von der zeitlichen Belastung und zur Frage, wann ein solcher Nebenjob bei Wehrpflichtigen nur untersagt werden darf.
danke für den link.
Ich geb ja auch nur das weiter, was mir gesagt wird und bei mir wurde besagtes limit genannt
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten ;D