Hallo,
habe es geschafft. Mein Traum geht in Erfüllung. Ich komme nächstes Jahr zu den Fallschirmjägern.
Hab jetzt mal ne Frage. Ich habe mich für FWDL entschieden. Bekomme ich trotzdem in den ersten 9 Monaten den Mobilitätszuschlag? Bis Zweibrücken sinds von mir aus nämlich rund 300 km.
Und wie sieht es eigentlich mit dem Zuschlag für Sprungdienst aus? Wann bekomm ich den eigentlich?
Ich hoffe hier entsteht jetzt nicht der Eindruck, dass ich das nur wegen dem Geld mache. Würde es acuh ohne irgendwelche Zuschläge machen, aber das Geld kann man ja immer gebrauchen.
Grüsse aus Hessen
Mobilitätszuschlag bekommst du während deines kompletten Wehrdienstes, schließlich bist du Wehrdienstleistender und da ist es egal ob gwdl oder fwdl.
Zu der Springerzulage kann ich leider nichts sagen.
Die luftwaffe zahlt inoffiziell eine sogenannte springerzulage aus-- für jeden aus dem flugzeug geworfenen heeressoldaten erhält ein transall besatzungsmitglied eine pauschale von 5€,(du darfst aber nicht von selber springen und es muss eine transall sein da ch-53 heeresmaschinen sind),in der regel beteiligt der luftwaffensoldat den falli mit 25%,was aber kein muss ist!!! 8) 8) 8)
Es soll 5 euro heissen!!!
Danke schonmal für die Antworten. Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen, ist ds überholt, oder hab ich das nur falsch verstanden. Fände es auch irgendwie unlogisch.
Kann man vielleicht mit den Piloten verhandeln, ob die einen mehr bezahlen als 25%?
Sorry mein jung-das war doch bloss spass!!!Kleine frotzeleien zwischen heer und luftwaffe gehören hier zur tagesordnung!!Nichts für ungut!!
Zitat von: Freeman am 01. Dezember 2004, 22:50:43
Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen
Da hast du wohl am Ziel vorbeigelesen.
Als FWDLer steht dir eine 'besondere Vergütung' nach §8g WSG für den Dienst als Fallschirmspringer zu (s. Anlage 2).
Diese ist zu unterscheiden von der 'Zulage für Fallschirmspringer' nach §23h EZulV die nur Empfängern von Dienstbezügen (SaZ/BS) gewährt wird.
Zitat von: AIR-FORCE am 01. Dezember 2004, 23:01:50
Sorry mein jung-das war doch bloss spass!!!Kleine frotzeleien zwischen heer und luftwaffe gehören hier zur tagesordnung!!Nichts für ungut!!
sollte von mir doch auch eine spass sein
;D ;D
;D ;D
Zitat von: mib am 02. Dezember 2004, 00:17:21
Zitat von: Freeman am 01. Dezember 2004, 22:50:43
Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen
Da hast du wohl am Ziel vorbeigelesen.
Als FWDLer steht dir eine 'besondere Vergütung' nach §8g WSG für den Dienst als Fallschirmspringer zu (s. Anlage 2).
Diese ist zu unterscheiden von der 'Zulage für Fallschirmspringer' nach §23h EZulV die nur Empfängern von Dienstbezügen (SaZ/BS) gewährt wird.
Oh, da habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich meine den Mobilitätszuschlag, der stünde einen FWDL nicht zu. Stimmt das?
Mobilitätszuschlag steht auch, wie oben bereits gesagt, einem Fwdl zu.
Du hast recht - Im Leistungskatalog ist das nicht ganz eindeutig.
Ich würde das ganze so beurteilen:
§1Abs.1+3 und §8d WSG:
Soldaten die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten ... erhalten einen Mobilitätszuschlag.
§4WPflG:
Ein FWDLer hat die gleiche Rechtsstellung wie ein GWDLer.
Mal etwas zur Praxis: Ich bin mir neben der breits geschilderten Rechtslage zu 99,9 % sicher, dass ich letztes Jahr in meinen FWDL-Monaten den mob-Zuschlag bekommen habe.
War in meinem Fall zwar ein ziemlich kümmerlicher Betrag der selbst bei dem GWDL-Sold kaum zur Geltung kam, bin mir aber wie bereits erwähnt ziemlich sicher diesen auch als FWDL bekommen zu haben.
MFG Zebra
Heh Kameraden,
bin FWDL 23 und bekommen KEINEN Mob Zuschlag.
hast du auch in den ersten 9 monaten keinen bekommen? das wäre ziemlcih schlecht für mich.
Patrick
Zitat von: mib am 02. Dezember 2004, 17:58:12Du hast recht - Im Leistungskatalog ist das nicht ganz eindeutig.
Da habt ihr aber Unrecht ;) Der Leistungskatalog besagt eindeutig, dass der Mobilitätszuschlag FWDL NICHT zusteht. Und zu meiner FWDL-Zeit wurde dementsprechend auch KEIN Mob-Zuschlag über den 9. Monat hinaus gezahlt.
In den normalen 9 Monaten GWD wurde allerdings auch den FWDLern der Zuschlag bezahlt, da der freiwillige zusätzliche Wehrdienst ja erst mit Ende des 9. Monats begann.
Zitat von: Timid am 04. Dezember 2004, 17:31:52
Zitat von: mib am 02. Dezember 2004, 17:58:12Du hast recht - Im Leistungskatalog ist das nicht ganz eindeutig.
Da habt ihr aber Unrecht ;) Der Leistungskatalog besagt eindeutig, dass der Mobilitätszuschlag FWDL NICHT zusteht. Und zu meiner FWDL-Zeit wurde dementsprechend auch KEIN Mob-Zuschlag über den 9. Monat hinaus gezahlt.
In den normalen 9 Monaten GWD wurde allerdings auch den FWDLern der Zuschlag bezahlt, da der freiwillige zusätzliche Wehrdienst ja erst mit Ende des 9. Monats begann.
Danke, das ist die Info, die ich ahebn wollte.
Patrick