Servus Kameraden,
habe mich nun zum zweiten mal beworben..
1. mal Uffz Lufbahn allg Fachdienst in 2008 vor Eintritt
2. mal Uffz o.P. allg Fachdienst 2010 als FWDL
beide Male ZAW kaufmännischer Bereich angestrebt.
Durchweg positive Stellungnahmen vom TeFhr und KpChef..
Nun meine Frage wie oft darf man sich bewerben, habe aus unbestätigter Quelle gehört, dass nach drei Bewerbungen schluss ist.
Im BW-Portal kann ich über diesen Punkt nicht finden...
Btw.. Mein Problem, habe kein Abitur und auch keine Berufsausbildung. Schule aufgrund von Krankheit in 12 abbrechen müssen...
Mein Bauchgefühl sagt mir das die schlechten Noten im Abgangszeugnis eine große Rolle spielen...
2,5er Notendurchschnitt gefordert den hab ich, allerdings nicht im Abgangszeugnis...
Die Stellungnahme (unter)schreibt dein Chef und ggf. noch der Kdr. Diese haben aber so gut wie keine Bedeutung.
Also du hast die einmal vor deiner Wehrdienstzeit beworben- was ist denn da rausgekommen? Warst du am Zentrum und hast die Uffz-Eignung nicht bekommen?
Und jetzt hast du dich nochmal beworben und das Ergebnis steht noch aus? Oder wie nu.
In der Regel macht es einfach keinen Sinn, sich häufiger zu bewerben.
Ich will nicht aufgeben....
Erste Bewerbung wurde mit "für Uffz Laufbahn ungeeignet" zurückgesendet.
Zweite bekam ich diese Woche von der StBw zurück: "derzeit keine Perspektive in der von Ihnen gewünschten Laufbahn"
Prognose: Das wird nichts!
Vielen Dank für die Prognose :-\
Mir ist klar, dass die ZAW Stellen schwer zu bekommen sind.. aber back to topic:
Wie oft darf man sich denn nun bewerben... ?
Wüsste nicht, dass es da ein Limit gibt.
Entweder fragste deinen S1 oder du versuchst es einfach und im Zweifel kommt die Bewerbung halt zurück.
Vielen Dank für den Tip.
Es geht darum, falls angenommen nur 3 Bewerbungen möglich sind, so würde ich jetzt, um das Dienstverhältnis nicht zu verlassen, einen Antrag zum Mannschafter stellen.
Gruß benno
Ich weiß nicht wie es bei den Aktiven ist, aber beim Zentrum kann einem auch gesagt werden das man sich nicht mehr bewerben kann.
Ich würde hier allerdigns vermuten das es als SaZ allgemein nichts wird. Egal welche Laufbhan.
Mit welcher Begründung...?
Bei der zweiten Absage wurde als Grund lediglich genannt: DERZEIT keine Perspektive in der von Ihnen gewünschten Laufbahn..
Gegenfrage: Warum sollte das Ergebnis denn jetzt anders ausfallen als damals?
Heute bin ich in anderer Verfassung als damals.. älter, reifer... 8)
Um die Frage zu beantworten, falls Kameraden dazu kommen, diesen Thread aus Interesse an der Frage öffnen..
hier die Antwort: Nein, laut S1 Fw ist die Anzahl der Bewerbung, entgegen des Gerüchts, nicht begrenzt..
Jedoch muss der Weg vom TE-Fhr bis zum PersUffz erneut gegangen werden.
Vielen Dank und bis bald ;)