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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: stryker am 21. März 2010, 21:27:11

Titel: mmit 26 zum bund als offizier anwärter?
Beitrag von: stryker am 21. März 2010, 21:27:11
hi an alle
ich bin zurzeit 21 jahre alt
werde jetzt im april meinen wehrdienst machen bin fwdl18 und werde vllt fwdl 23 machen also würde ich 2012 april fertig sein mit bund und studium anfangen  wwelcher vorraussichtlich bis ende 2015  beendet sein wird (wenn alles gut läuft)
also kurz gefasst bin ich mit dem abgeschlossenen studium in der richtugn BWL mit 26 oder 27 fertig.
meine frage ist nun ob ich mit mit 26 boder auch 27 als offizier bewerben kann.gibts ne andere regelung wenn man sein studium zivil abschliesst oder ist es egal und die 25 lebensjahr grenze trotzdem geltend

würe mich sehr auf konkrete antworten freuen .das ich mir schon seit ne geraumen zeit darüber gedanken mache

lg stryker
Titel: Re:mmit 26 zum bund als offizier anwärter?
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2010, 21:33:19
Es gibt die Möglichkeit als Seiteneinsteiger bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres einzusteigen.
ABER: Bei den Offizieren ist das- im Gegensatz zu den Feldwebeln- nur in Mangelverwendungen vorgesehen. Mit BWL wirst du da keine Chancen haben. Davon gibt´s beim Bund genug.

Gibt noch 2 Möglichkeiten:
- Du bewirbst dich als OA mit Studium
- Du machst SaZ 2 ROA.
Titel: Re:mmit 26 zum bund als offizier anwärter?
Beitrag von: lares5 am 21. März 2010, 22:11:45
@ulli: Ich dachte das bei den Offizieren mit wissenschaftlicher Vorbildung keine Altersbegrenzung bei der Einstellung besteht, kenne das jetzt nur von den Fachdienstunteroffizieren und Mannschaften in Bezug auf das 32. Lebensjahr. Sollte das falsch sein einfach ignorieren ;)
Titel: Re:mmit 26 zum bund als offizier anwärter?
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2010, 22:22:43
Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich meine bei 32 ist Schluss. Allerdings gibt es da Ausnahmen.
Je größer der Bedarf, desto niedriger die Hürden. Bei den Ärzten gibt es derzeit de facto keine Altersgrenze. Noch nicht einmal die grundsätzliche Auslandsdienstverwendungsfähigkeit ist zwingende Voraussetzung (unter dem Motto- dann haben wir wenigstens in der Klinik den DP besetzt)