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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: weezy am 22. März 2010, 14:12:22

Titel: Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: weezy am 22. März 2010, 14:12:22
Hi Leute,

ich hatte schonmal so eine Frage in dieser Richtung und zwar dreht es sich darum, das ich über 25 Jahre alt bin, mit abgeschlossener Berufsausbildung und nun ab den 6.4. als Feldwebelanwärter SAZ 12 mit meiner AGA in Meßstetten beginne und danach zu meiner Stammeinheit nach Hammelburg komme. Von Hammelburg wohne ich dann so ca. 150km entfernt momentan.

Das war erstmal zu meiner Person.

Hier gibt es ja einige die richtig Ahnung haben vom Aufbau der Bundeswehr und auch die internen Abläufe kennen.

Ich lebe seit vielen Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung zusammen und wir wollen auch heiraten. Sie hat einen guten Arbeitsplatz als Bankkauffrau in einer großen Firma und unser Ziel ist es eigentlich so schnell wie möglich Eigentum zu besitzen, sei es eine nette Wohnung oder ein kleines Häusschen.

Da ja nicht gesagt ist, oder sogar sehr warscheinlich ist, daß ich nicht die ganze Zeit in Hammelburg stationiert sein werde, wäre es ja nicht gerade clever in Hammelburg sich eine Immobile zu kaufen. Also tendieren wir dazu eine Immobilie in unserer Heimatstadt zu kaufen, vor allem auch weil meine Eltern hier noch leben und sie einen guten Job hat und es für unsere zukünftigen Kinder in diesem Betrieb auch gut wäre, weil dort Kindergarten bzw. Kinderhort möglickeiten bestehen.

Aber es ist dann ja so, daß ich mir bei Hammelburg eine kleine Wohnung für unter die Woche nehmen muß, oder? Es gibt keine Möglichkeit "für wenig Geld" in der Kaserne in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen? Oder das z.b. der Stützpunkt vor Ort in Hammelburg in bestimmten Wohnorten Wohnungen extra für Soldaten hat?

Meine Frage jetzt, an wen kann man sich da wenden bei der Bundeswehr? Bzw. gibt es da spezielle Ansprechpartner bei der Bundeswehr, die da beraten? Ab wann ist der beste Zeitpunkt? Eigentlich müsste ich mich ja schon während der AGA in Meßstetten um eine Wohnmöglichkeit in Hammelburg kümmern, sehe ich das richtig?

Oder gibt es eine gute Internetseite auf der ich mich darüber Informieren kann? Vielleicht hat die Bundeswehr ja dazu auch eine Seite oder eine PDF Download, den ich bis jetzt einfach übersehen habe.

Hat da jemand Erfahrung?

Danke schonmal im Vorraus

Gruesse
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mailman am 22. März 2010, 14:19:35
Man muss bis 25 in der Kaserne wohnen wie du ja sicher weißt. Danach KANN einem jedoch durchaus noch ein Platz in der Gemeinschaftsunterkunft zur Verügung gestellt werden.

Auf Lehrgängen bekommt man sowieso eine Unterkunft.

Ich weiß nicht wie es in Hammelburg aussieht. Aber in meiner Einheit hingen am schwarzen Brett immer Angebote für Wohnungen in Standortnähe. Ansonsten halt normal über Tageszeitung, Internet, Flurfunk.

Gleich eine zu kaufen würde ich nicht machen. Man weiß nicht wie oft man noch umziehen muss.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Denning am 22. März 2010, 14:24:01
Entschuldigt, dass ich dazwischen funke, aber kann man sagen, dass man mit jedem aufgestiegenen Rang umziehen MUSS?
Oder kommt es auch durchaus vor, dass man in derselben Einheit bleibt?

MfG Denning
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: weezy am 22. März 2010, 14:28:00
Hi Mailman,

danke für deine Antwort, ja daß man bis 25 in der Kasernen wohnen muß weiss ich. Da ich schon über 25 bin trifft das ja für mich nicht mehr zu. Aber gut zu wissen, daß es vielleicht eine möglichkeit gibt in einer Gemeinschaftsunterkunft noch unter zu kommen.

Mir würde dann in Hammelburg auch schon ein nettes möbliertes Zimmer reichen in einem Ort in der nähe oder eine kleine 2-Zimmer Wohnung. Ich will halt nur danach ausschau halten, daß es recht günstig bleibt, wenn ich auch noch Miete zahle in meiner Heimatstadt :)

@Denning

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß man mit jedem aufgestiegenen Rang umziehen muß. Es kommt vielleicht dann auch immer auf den Bedarf darauf an. Aber da können dir hier die erfahrenen Jungs sicher mehr zu sagen. Ich habe da leider noch garkeine Erfahrung von den internen Abläufen.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Großer Leviathan am 22. März 2010, 14:30:09
Gerade als Offizier hat man keine langen Stehzeiten auf einem Dienstposten. Es kann aber sein, dass der nächste Dienstposten in der selben Einheit ist. Ein Bekannter war z.B. erst Zugführer in der 2. Kompanie und ist jetzt S2 im selben Btl. Er wohnt nun seit fast 5 Jahren im gleichen Ort.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Denning am 22. März 2010, 14:52:43
Ah ok, danke Euch!
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 22. März 2010, 14:56:36
Weezy, wurden sie mit Zusage der UKV eingestellt oder nicht?
Ich tippe jetzt einfach mal ganz stark das sie keine Zusage für UKV bekommen haben das sie eine eigene Wohnung besitzen und bis jetzt noch nicht wirklich fest steh das sie irgendwo länger fest an einem Standort bleiben.Das alleine schon weil sie erst mal 4 Monate eine Eignungsübung durchlaufen.So langer Text kurzer Sinn, nach der AGA (oder geht das schon direkt am Afang) können oder sollten sie Trennungsgeld beantragen.
Der Vorteil bei TG ist das die Bw für Unterkunft sorgen MUSS.Entweder man bietet ihnen eine Unterkunftsmöglichkeit im Standort an und das kostenlos oder man zahlt ihnen eine Wohnung in der Nähe des Standortes bis zu einem bestimten Mietsatz.
Wie es Platzmäßig in Hammelburg aus schaut weiss ich nicht aber mit TG sind sie erst mal auf der sicheren Seite.Dazu gibt es noch andere Zahlungen die mit der Suchfunktion gefunden werden können.
Was ich damit sagen will ist das sie in der Stammeinheit nicht auf der Strasse sitzen werden.Das TG wird allerdings nicht die ganzen 12 Jahre gezahlt, sondern nur so lange bis es absehbar ist das sie an einem Standort länger eingesetzt bleiben.Dann wird ihnen der Umzug bezahlt.
Informieren sie sich am besten mal übers Trennungsgeld ist eine ganz interessante Geschichte.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: weezy am 22. März 2010, 15:19:14
Hallo Rollo,

von UKV hab ich noch garnichts gehört Seiten der Bundeswehr. Aber danke für die Tipps. Ich werde gleich mal mich über Trennungsgeld genauer erkundigen. Ich wusste garnicht das ich TG von anfang ang beantragen kann nach der AGA für die Stammeinheit. Ich dachte immer, daß ist nur wenn man bei der Stammeinheit ist und dann woander z.b. hinversetzt wird. Aber ich google am besten gleich mal nach. Danke.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: weezy am 22. März 2010, 15:31:39
Also irgendwie steht da auf jeder Internetseite was andere zu UKV und TG hehehe.
Am besten ist wohl mit jemand aus der Truppenverwaltung zu sprechen wenn man in der AGA ist, oder?

Wie issen das eigtl. in der AGA, wenn man am Wochenende Nachhause fährt mit dem eigenen Auto, bekommt man ein bestimmten Höchstbetrag für eine Bahnfahrt, oder bekommt man nur Bahntickets die man nutzen kann. Weil dann fährt man ja doch natürlich lieber Zug. Oder bekommt man generell garnix. Weil für die Hinfahrt jetzt habe ich ja die Bahn Gutscheine bekommen.

Aber in die UKV und TG Sache muß ich mich wohl mal genauer einlesen, klingt ja ganz interessant.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mailman am 22. März 2010, 15:50:47
Als SaZ bekommst du sicher keine Bahntickets. Es sei denn, du wirst als FA mit Widerruf eingestellt. Normalerweise ist dei Heimfahrt dann ein Privatvergnügen.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: weezy am 22. März 2010, 16:33:34
Achso,

ok, ist ja auch kein problem. 150km sind da ja noch wirklich erträglich :) Da müssen andere ja leider teilweise ganz andere Strecken zurücklegen.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 22. März 2010, 17:06:17
Richtig, mein Weg sind Freitag 398km und Sonntag wieder 398km.
Ich fahr aber Gott sei dank jetzt auf Autogas und den Lohnsteuerjahesausgleich gibt es auch.
Wenn sie TG beziehn wird ihnen als unverheiratete Person eine Heimfahrt pro Monat mit der DB bezahlt.
Man kann sich den Betrag aus auszahlen lassen, wäre dann die billigste Fahrkarte DB 2. Klasse minus 10% (oder waren es 20%) Bundeswehrrabat.

In ihren Dienstantrittspapieren müsste etwas von UKV drin stehn ob sie diese bekommen oder nicht schauen sie mal nach.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: apollo98 am 22. März 2010, 18:51:20
@weezy

Falls du als Mieter für deine Wohnung eingetragen bist, mußt du die Wohnung anerkennnen lassen, um die Möglichkeit zu haben TG und TÜG bekommen zu können. Ruf am besten schnell deinen Einplaner an und besprich das mit ihm.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 23. März 2010, 18:23:37
Hallo, also hier mal so paa links die euch bei TG helfen. Leider steht da nicht ob man TG als SAZ ab den ersten tag bekommt oder erst nach der AGA. Hab aber Rollo gefragt und er meinte das man schon für die ersten 3 bzw. 4 monate  TG bekommt  sobald einem UKV nicht zugesagt wurde.
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/TGM001
http://www.dz-portal.de/003_menue_links/006_trennungsgeld/005_faq/index.html

Könnte mir mal bitte jemand das hier erklären? :Für die ersten vierzehn Kalendertage nach Beendigung der Dienstantrittsreise besteht ein Anspruch auf Trennungsreisegeld in Höhe des Tage- und Übernachtungeldes wie bei einer Dienstreise. Die Höhe des Tagegeldes beträgt zurzeit 24,00 EUR, die des Übernachtungs-geldes 20,00 EUR. Die Höhe des Tagegeldes ist jedoch stets auf die Pauschbeträge des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) begrenzt.
Verstehe ich das richtig das seit dem ersten Tag an ich 48euro bekomme und das 14 tage lang? Und dann nur noch die 7,..euro?

Hab da noh eine Frage: Wenn man über 25 Jahr alt ist, muss man dann immer noch 100euro wegen der Stube bezahlen oder sind es mehr?
Und muss man für die ersten 4 Monate auch für die Stube bezahlen? Bei mir ist es so, ich werde zum 06.04  eingezogen und werde am 30.04 25Jahr.
Danke
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
Zitat von: mampf85 am 23. März 2010, 18:23:37
Hab da noh eine Frage: Wenn man über 25 Jahr alt ist, muss man dann immer noch 100 € wegen der Stube bezahlen oder sind es mehr?
Und muss man für die ersten 4 Monate auch für die Stube bezahlen? Bei mir ist es so, ich werde zum 06.04  eingezogen und werde am 30.04 25 Jahre.

Servus,

nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten. Außerhalb dieser musst du aber von ersten Tag an damit rechnen. Zumal der Beitrag ja auch Anhand der Besoldungsstufe ermittelt wird (A1 bis A8 = 98,76 €; A9 bis A12 = 104,85 €). Aber sehr unwahrscheinlich, dass du als A9 (wieder-)eingestellt wirst. Drittens kommt ja noch dazu, dass du ab 25 nicht mehr verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, womit sie (<- die Bundeswehr) dir auch keine Stube/ Unterkunft mehr stellen muss. Kann also sein, dass du dir darüber keine Gedanken mehr machen musst, weil es eh nicht so weit kommt ^^.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Andi am 23. März 2010, 20:02:07
Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten.

Unsinn!
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 24. März 2010, 10:35:04
Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
Zitat von: mampf85 am 23. März 2010, 18:23:37
Hab da noh eine Frage: Wenn man über 25 Jahr alt ist, muss man dann immer noch 100 € wegen der Stube bezahlen oder sind es mehr?
Und muss man für die ersten 4 Monate auch für die Stube bezahlen? Bei mir ist es so, ich werde zum 06.04  eingezogen und werde am 30.04 25 Jahre.

Servus,

nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten. Außerhalb dieser musst du aber von ersten Tag an damit rechnen. Zumal der Beitrag ja auch Anhand der Besoldungsstufe ermittelt wird (A1 bis A8 = 98,76 €; A9 bis A12 = 104,85 €). Aber sehr unwahrscheinlich, dass du als A9 (wieder-)eingestellt wirst. Drittens kommt ja noch dazu, dass du ab 25 nicht mehr verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, womit sie (<- die Bundeswehr) dir auch keine Stube/ Unterkunft mehr stellen muss. Kann also sein, dass du dir darüber keine Gedanken mehr machen musst, weil es eh nicht so weit kommt ^^.

Hi, danke für die Info!
Wie meinst du eigentlich das hier? Kann also sein, dass du dir darüber keine Gedanken mehr machen musst, weil es eh nicht so weit kommt.  Muss ich mir dann eine wohnung nehmen? Oder muss ich dann nichts mehr bezahlen (was sehr unwahrscheinlich ist). Ich habe ja schon eine eigene Wohnung und ehrlich gesagt umziehen will ich garnicht.

p.s. bin kein wiedereinsteller ;)
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2010, 10:39:35
Ja, müssen sie.Die Bw is nicht verpflichte sie über 25 weiter in der Gemeinchaftsunterkunft wohnen zu lassen.Da an sehr vielen Standorten Stubenmangel herscht müssen sie sich über 25 Jahre einen anderen Schlafplatz besorgen.Man kann natürlich einen Antrag stellen auf weiteres wohnen in der Gemeinschaftsunerkunf doch dem wird nur stattgegeben wenn genug Platz ist.

Hier mal die Reihenfolge

-GWDler
-FWDLer
-SAZ unter 25 Jahre
-Trennungsgeldempfänger
-Der Rest vom Schützenfest

Und ob sie um ziehn wollen oder nicht interessiert die Bw genau so viel als ob in China ein Sack Reis umfällt.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 24. März 2010, 10:50:31
Zitat von: Andi am 23. März 2010, 20:02:07
Zitat von: Mentaxx am 23. März 2010, 19:41:43
nach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten.

Unsinn!


Hi, wie soll man das jetzt verstehen?  Ist das alles unsinn oder stimmt nur ein teil davon?

Danke
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2010, 10:56:36
Also Fakt ist das man auf Lehrgängen quasi um sonst wohnt.
Aber für die AGA zählt das wohl nicht also ist das
Zitatnach meinem Wissen, sollte man in den ersten 4 Monaten keine Kosten für die Unterkunft übernehmen müssen, solange man sich in der AGA befindet. Dies rührt daher, dass du während dieser Zeit verpflichtet bist in der Kaserne zu wohnen, deshalb entfallen die Kosten
Unsinn.

Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 24. März 2010, 13:18:33
Zitat von: Rollo83 am 24. März 2010, 10:39:35
Ja, müssen sie.Die Bw is nicht verpflichte sie über 25 weiter in der Gemeinchaftsunterkunft wohnen zu lassen.Da an sehr vielen Standorten Stubenmangel herscht müssen sie sich über 25 Jahre einen anderen Schlafplatz besorgen.Man kann natürlich einen Antrag stellen auf weiteres wohnen in der Gemeinschaftsunerkunf doch dem wird nur stattgegeben wenn genug Platz ist.

Hier mal die Reihenfolge

-GWDler
-FWDLer
-SAZ unter 25 Jahre
-Trennungsgeldempfänger
-Der Rest vom Schützenfest

Und ob sie um ziehn wollen oder nicht interessiert die Bw genau so viel als ob in China ein Sack Reis umfällt.

Was ist eigentlich in den ersten 4 Monaten? Ich werde ja am 06.04 eingezogen und am 30.04 werde ich 25, muss ich mir dann für die restlichen 3Monate eine wohnung suchen?
Und haben sie hier drauf eine antwort?
Könnte mir mal bitte jemand das hier erklären? :Für die ersten vierzehn Kalendertage nach Beendigung der Dienstantrittsreise besteht ein Anspruch auf Trennungsreisegeld in Höhe des Tage- und Übernachtungeldes wie bei einer Dienstreise. Die Höhe des Tagegeldes beträgt zurzeit 24,00 EUR, die des Übernachtungs-geldes 20,00 EUR. Die Höhe des Tagegeldes ist jedoch stets auf die Pauschbeträge des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) begrenzt.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2010, 13:28:14
Nein in der AGA werden sie sicherlich nicht aus der Unterkunft rausgeschmissen.
Aber danach wie gesagt kann das sehr gut passieren wenn kein Platz ist.

Was verstehn sie denn dann nicht?
Die ersten 14 Tage hat man Anspruch auf Trennungsreisegeld in höhe des Tage und Übernachtungsgeldes, also 20€+24€.
Danach wird das anders geegelt.Da bekommt man dann pro vollen Tag ca. 7,50€ "Essensgeld",Unterkunft oder Wohngeld und eine Heimfahrt pro Monat 2. Klasse mit der DB.Hab ich irgendwas vergessen?
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 24. März 2010, 13:31:35
Zitat von: Rollo83 am 24. März 2010, 13:28:14
Nein in der AGA werden sie sicherlich nicht aus der Unterkunft rausgeschmissen.
Aber danach wie gesagt kann das sehr gut passieren wenn kein Platz ist.

Was verstehn sie denn dann nicht?
Die ersten 14 Tage hat man Anspruch auf Trennungsreisegeld in höhe des Tage und Übernachtungsgeldes, also 20€+24€.
Danach wird das anders geegelt.Da bekommt man dann pro vollen Tag ca. 7,50€ "Essensgeld",Unterkunft oder Wohngeld und eine Heimfahrt pro Monat 2. Klasse mit der DB.Hab ich irgendwas vergessen?

Ja genau so habe ich das auch verstanden nur leider war ich mir nicht sicher! Ich mein jeden tag 44€ sind ja ne menge Geld. Also muss man in der AGA TG beantragen und für die ersten 14 tage bekommt man 44€/Tag. Oder erst nach der AGA?

Danke
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2010, 13:35:59
Das weiss ich nicht da ich keine AGA mehr machen muss und mich da in die Richtung nicht erkundigt habe.
Vielleicht weiss das jemand anders hier ob man in der AGA TG beantragen kann.
Klar ist das ne Menge Geld aber man hat ja auch mehr Kosten durch die Miete die jemand ohne Wohnung nicht hat.Daduch wird das so ein bischen aufgefangen.TG ist aber auch Einkommensteuerpflichtig wenn ich mich nicht ganz täusche?!?!
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 24. März 2010, 13:42:57
Bekommt man als Tg emfänger ((mit eigener Wohnung)und wenn man über 25 ist) nicht auch eine Wohnung in der nähe der kaseren bezahlt? natürlich nur bis zu einem bestimmten betrag.
Ich glaube ich hab da mal was gelesen hier im forum.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 24. März 2010, 13:47:13
Nur wenn man im Standort wirklich keinen Platz mehr für sie hat.Als erstes wird aber versucht sie in der Gemeinschaftsunterkunft unter zu bringen was wohl auch meistens geling.Wenn dies nicht gelingt dann bekommen sie Wohgeld um sich eine geeignete Unterkunft zu mieten.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 25. März 2010, 13:59:22
Hallo, hab da noch ne Frage. Ich habe eben gelesen das es auch sowas wie Offiziers-Suiten gibt! Weiss jemand wie teuer die sind ob ob es auch an Offiziers-Suiten mangelt?

Daaanke!
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mailman am 25. März 2010, 14:02:39
Wenn dann gibt es eine Offz Wohnung.

Zu meiner Zeit gab es eine pro "Block". Da wohnten allerdings nur Dienstgrade ab Olt aufwärts.
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mampf85 am 25. März 2010, 14:37:58
Zitat von: mailman am 25. März 2010, 14:02:39
Wenn dann gibt es eine Offz Wohnung.

Zu meiner Zeit gab es eine pro "Block". Da wohnten allerdings nur Dienstgrade ab Olt aufwärts.

Gibt es da vielleicht auch noch andere Unterkünfte ausser die normalen Stuben?
Titel: Re:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: mailman am 25. März 2010, 15:54:26
Welche Stuben einem ab welchen Dienstgrad zustehen, steht in einer ZDV.

Es gibt, 2, 4, 6, und sogar 8 Mann Stuben.

Man hat allerdings keinen Anspruch drauf ab einem bestimmen Dienstgrad in einer bestimmen Stube zu sein, da hier die Räumlichkeiten die Lage vorgeben. Die Regel in der Stammeinheit dürften 4 mann Stuben sein.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 15. Dezember 2012, 00:25:37
Hallo,

ich habe da auch eine Frage..
ich bin über 25, habe keine anerkannte wohnung und mir wurde für eine versetzung ab 1.1.13 keine ukv zugesagt. steht mir dennoch eine stube zu ? auch wenn es evtl platzmangel gibt, oder welche möglichkeiten stehen mir bei platzmangel zur verfügung?

MkG
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 15. Dezember 2012, 09:46:48
Na was wollen sie auch mit einer UKV (Umzugskostenvergütung) wenn sie in den Augen der Bundeswehr gar keine Wohnung haben. Ohne Wohnn keine Möbel und ohne Möbel braucht man janauch nicht um ziehn. Eine Stube steht ihnennicht zu aber sie können trotzdem einen Antrag auf wohnen in der GU stellen. Fakt ist alles unter 25 Jahre geht vor und direkt danach kommt alles ü 25 Jahre und TG Empfänger und wenn dann noch was frei sein sollte kommen sie ins Spiel. Also am besten mal den Spieß der neuen Einheit kontaktieren und prüfen ob das was geht. Sie werden die ersten Wochen aber sicher nicht im Zelt draußen schlafen müssen, soll heißen das ihnen die ersten Wochen sicher ein Bett bereit gestellt wird.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 15. Dezember 2012, 10:35:23
danke für die antwort. zwar nicht erfreulich, aber das ist mal eine aussage! danke
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 15. Dezember 2012, 11:49:25
Ich entschuldige mich noch für meine Tipfehler ich flipp noch mal aus hier mit dem IPad lol.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: VC93 am 15. Dezember 2012, 15:28:39
Einstellungen/ Allgemein/ Tastatur/ Auto-Korrektur und Korrektur ausstellen, dann müsste es passen.  ;)
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: KlausP am 15. Dezember 2012, 16:59:36
Mamchmal hilft auch, vor dem Senden den Text nochmal zu lesen.  ;)
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 15. Dezember 2012, 17:43:26
der inhalt war doch nur wichtig und nicht die Fehler :D
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 17. Dezember 2012, 18:41:29
ok sachstand ist, ich bekomme einen ortsabhängigen mietzuschuss (310€) und kann mir dafür eine Wohnung/Zimmer mieten.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2012, 19:28:03
Dann sind sie aber Trennungsgeldempfänger und bekommen Trennungsübernachtungsgeld. TG-Empfänger wird man aber nur mit anerkanntem Hausstand.
Nur mal so aus Interesse, von wem haben sie die Info jetzt ?
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 17. Dezember 2012, 20:42:43
von 2 refü´s unabhängig.  ich stelle morgen die anträge und dann geb ich neue infos.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 17. Dezember 2012, 22:24:25
Sind sie denn jetzt Trennungsgeldempfänger oder nicht? Haben sie eine eigene Wohnung mit Mietvertrag und dem Kram und haben diese anerkennen lassen ?
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 18. Dezember 2012, 22:31:19
derzeit bin kein kein tg empfänger und habe wegen zu großer entfernung die wohnung nicht anerkennen können.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: apollo98 am 18. Dezember 2012, 22:50:10
Dann gibt es auch kein Geld.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2012, 23:20:01
Hatten sie die Wohnung schon BEVOR sie Soldat geworden sind?
Wenn NEIN kann man auch nichts anerkennen lassen. Wie Apollo schon schriebe gibt's dann auch kein Geld. Die beiden ReFüs haben entweder andere Infos bekommen oder verstehen ihr Handwerk nicht was ich aber nicht glaube.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Andi am 19. Dezember 2012, 09:28:22
Zitat von: Rollo83 am 15. Dezember 2012, 09:46:48
Na was wollen sie auch mit einer UKV (Umzugskostenvergütung) wenn sie in den Augen der Bundeswehr gar keine Wohnung haben.

Das die Wohnung eines Soldaten nicht berücksichtigungsfähig ist hat keinerlei Auswirkungen auf die Umzugskostenvergütung, die Berücksichtigungsfähigkeitist nur für das etwaige Trennungsgeld relevant.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2012, 17:35:28
Ja Andi das stimmt schon der Umzug ist ja dann quasi aus dem Kinderzimmer in die Kaserne beim Dienstantritt, das meinst du oder?
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Andi am 19. Dezember 2012, 20:02:39
Wann auch immer er ist, ist völlig egal. ;)
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: apollo98 am 19. Dezember 2012, 20:44:22
Aber er sprach doch vom Mietzuschuss. Dafür muss er einen anerkannten Hausstand haben und darf die UKV nicht bekommen.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Andi am 19. Dezember 2012, 20:49:17
Logisch.
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 21. Dezember 2012, 12:18:15
Zitat von: Rollo83 am 18. Dezember 2012, 23:20:01
Hatten sie die Wohnung schon BEVOR sie Soldat geworden sind?
Wenn NEIN kann man auch nichts anerkennen lassen. Wie Apollo schon schriebe gibt's dann auch kein Geld. Die beiden ReFüs haben entweder andere Infos bekommen oder verstehen ihr Handwerk nicht was ich aber nicht glaube.

leider war doch letzteres der fall!
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 21. Dezember 2012, 13:24:00
Wie jetzt 2 verschiedene ReFü's haben Mist erzählt oder was? Vielleicht sollte ich ReFü werden. ;)
Titel: Antw:Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?
Beitrag von: benny291 am 21. Dezember 2012, 18:39:32
klingt komisch, ist aber wirklich leider der Fall!