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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Neok am 22. März 2010, 17:30:54

Titel: Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Neok am 22. März 2010, 17:30:54
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar kann ich in meinem Grundwehrdienst ( die bald wahrscheinlichen 6 Monate) auch zu den Fallschirmjäger bzw die Ausbildung von denen genießen? oder ist das nur mit Verpflichtung möglich?

Mfg Neok
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Großer Leviathan am 22. März 2010, 17:32:07
Natürlich besteht die Möglichkeit als GWDLer zu den Fallschirmjägern zu kommen. Du wirst jedoch keinen Fallschirmsprung machen.
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Neok am 22. März 2010, 17:36:30
sondern? nur die "Trockenübungen" machen? und dann mind. 2 jahre verpflichten das ich hinkomme?
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Großer Leviathan am 22. März 2010, 17:45:01
Auch Fallschirmjäger brauchen Stabsdienst Soldaten, Ordonanzen und sonstige. Wenn du springen willst, musst du mindestens FWDL sein.
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Neok am 22. März 2010, 17:51:17
ok vielen dank...als FWDL kann ich ja maximal 23 monate machen oder? und auch monatlich gehen oder gibts da dann auch fristen?
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Großer Leviathan am 22. März 2010, 17:55:56
Du kannst maximal FWDL 23 machen. Ob ein FWDL 10 aber schon Springen geht ist fraglich.
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Neok am 22. März 2010, 17:57:45
ok dankeschön
€dit ach ja...wenn man jez eigentlich die waffe rechts hält und auf dem rechten auge schlechter sieht...wird man dann "umgewöhnt" auf links? oder darf man hilfen benutzen wie brille?
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. März 2010, 19:29:05
Den Fallschirmspringerlehrgang wird man als FWDL sicher erst mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 15 Monaten machen, da der Lehrgang selbst schon drei Wochen dauert.
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: Neok am 22. März 2010, 22:17:50
mmm....ok mal schaun...und wegen der waffe?
Titel: Re:Fallschirmjäger im Wehrdienst?
Beitrag von: schlammtreiber am 23. März 2010, 08:49:37
Beides möglich. Man darf als Soldat eine Brille haben, und man kann auch als Rechtshänder Linksschütze sein.