Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar kann ich in meinem Grundwehrdienst ( die bald wahrscheinlichen 6 Monate) auch zu den Fallschirmjäger bzw die Ausbildung von denen genießen? oder ist das nur mit Verpflichtung möglich?
Mfg Neok
Natürlich besteht die Möglichkeit als GWDLer zu den Fallschirmjägern zu kommen. Du wirst jedoch keinen Fallschirmsprung machen.
sondern? nur die "Trockenübungen" machen? und dann mind. 2 jahre verpflichten das ich hinkomme?
Auch Fallschirmjäger brauchen Stabsdienst Soldaten, Ordonanzen und sonstige. Wenn du springen willst, musst du mindestens FWDL sein.
ok vielen dank...als FWDL kann ich ja maximal 23 monate machen oder? und auch monatlich gehen oder gibts da dann auch fristen?
Du kannst maximal FWDL 23 machen. Ob ein FWDL 10 aber schon Springen geht ist fraglich.
ok dankeschön
€dit ach ja...wenn man jez eigentlich die waffe rechts hält und auf dem rechten auge schlechter sieht...wird man dann "umgewöhnt" auf links? oder darf man hilfen benutzen wie brille?
Den Fallschirmspringerlehrgang wird man als FWDL sicher erst mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 15 Monaten machen, da der Lehrgang selbst schon drei Wochen dauert.
mmm....ok mal schaun...und wegen der waffe?
Beides möglich. Man darf als Soldat eine Brille haben, und man kann auch als Rechtshänder Linksschütze sein.