Ok ich habe am 15.12.09 den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. Am 1.4 werde ich wahrscheinlich meinen GWD beginnen (zu 99% meint Einplaner). Gerade habe ich gehört dass man die Wohnung mindestens ein halbes jahr vor dem Wehrdienst angemietet haben muss dass man Unterhaltssicherung beantragen kann, stimmt das?
Die USG zahlt immer, egal wie lange die Wohnung vor dem Wehrdienst bestand. Wenn man sie weniger als ein halbes Jahr vorher hatte, erhält man nur nicht den vollen Satz.
Hatten wir hier aber auch schon ein paar Mal..
Ok danke für die schnelle Antwort und tschuldigung wegen dem doppelpost war nur sehr dringend.