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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Ramin am 22. März 2010, 18:18:58

Titel: Zahlt Unterhaltssicherung den Unterhalt nur wenn man Wohnung 1/2 Jahr vorh. hat?
Beitrag von: Ramin am 22. März 2010, 18:18:58
Ok ich habe am 15.12.09 den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. Am 1.4 werde ich wahrscheinlich meinen GWD beginnen (zu 99% meint Einplaner). Gerade habe ich gehört dass man die Wohnung mindestens ein halbes jahr vor dem Wehrdienst angemietet haben muss dass man Unterhaltssicherung beantragen kann, stimmt das?
Titel: Re:Zahlt Unterhaltssicherung den Unterhalt nur wenn man Wohnung 1/2 Jahr vorh. hat?
Beitrag von: mailman am 22. März 2010, 18:27:31
Die USG zahlt immer, egal wie lange die Wohnung vor dem Wehrdienst bestand. Wenn man sie weniger als ein halbes Jahr vorher hatte, erhält man nur nicht den vollen Satz.

Hatten wir hier aber auch schon ein paar Mal..
Titel: Re:Zahlt Unterhaltssicherung den Unterhalt nur wenn man Wohnung 1/2 Jahr vorh. hat?
Beitrag von: Ramin am 22. März 2010, 18:30:13
Ok danke für die schnelle Antwort und tschuldigung wegen dem doppelpost war nur sehr dringend.