Hallo,
habe heute ein Brief erhalten wo ich im letzten jahr 2mal schwarz gefahren bin.
Ich habe das erhöhte engelt nachher bezahlt, und habe trotzdem eine anzeige wegen"Erschleichen von Leistungen" bekommen.
Ich habe einen Termin zum 15.april bei der jugendgerichtshilfe gehabt habe da angerufen und gesagt das ich ab dem 06.04 aber solda bin.
Er hat den Termin auf den 29.03 vorgezogen
Meine Frage:Ich denk mal der Gerichtstermin wird in den 9 monaten sein in dem ich bei der Bundeswehr bin.
Kann ich mein Grundwehrdienst trotzdem noch absolvieren ???
Warum denn nicht? Rechnen Sie mit Strafhaft?
Zitat von: Emre am 23. März 2010, 14:32:14
Ich habe das erhöhte engelt nachher bezahlt, und habe trotzdem eine anzeige wegen"Erschleichen von Leistungen" bekommen.
Mit dem erhöhten Beförderungsentgeld hast du auch nur die Beförderung bezahlt, die zweifache Straftat ist damit weder abgegolten, noch aus der Welt.
Zitat von: Emre am 23. März 2010, 14:32:14Kann ich mein Grundwehrdienst trotzdem noch absolvieren ???
Was sollte dagegen sprechen? Schuldig ist jemand, der von einem Richter verurteilt wurde. Und sollte es zu einem Freiheitsentzug kommen (was nicht wirklich wahrscheinlich ist, wenn es keine "Vorgeschichte" gibt) kann die Bundeswehr diesen auch selbst vollstrecken.
Gruß Andi
danke erstmal das die antworten so schnell gekommen sind.:D
aber was ich noch sagen wollte ich habe mal 20 sozialstunden deswegen bekommen diese aber nicht eingehalten deswegen habe ich jetzt diesen brief bekommen !
Ich werde auch bestimmt noch 1 brief mitten im dienst bekommen.
Falls ich vom richter nochmal sozialstunden oder etc. bekommen sollte kann ich das ja theoretisch gesehen nicht machen da ich beim bund bin. Oder wie geht das? bitte um eine bisschen ausführlichere erklärungen da ich mir voll den Kopf mache...:(???
Na, für ausführliche Erklärung müsste man schon die Fallakte kennen. Und wissen, was evtl. der Richter jetzt urteilt. Sozialstunden kann man z. B. auch an den Wochenden verrichten. Oder statt dessen Arrest, der bei der Bw zu vollstrecken ist. Die haben die entsprechenden Räumlichkeiten.
kann man denn die sozialstunden nicht nach dem wehrdienst machen oder so?
Aus spezialpräventiven Aspekten sollte die Maßregel zeitnah zum Vergehen geleistet werden. Aber wie gesagt: Der Richter wird es entscheiden.
das war jetzt hochdeutsch...:D
Zitatdas war jetzt hochdeutsch...
das heisst (frei übersetzt) damit Du Dich noch erinnern kannst, für was Du die Sozialstunden leistest, sollen diese in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Schwarzfahren geleistet werden. Dadurch erhofft sich diese Gesellschaft, dass Du Dir merken kannst, erst einen Fahrschein zu lösen und dann einsteigen und Platz nehmen. Wenn Du Dir das merken kannst, wirkt die Maßnahme präventiv, das heißt, daß Du Schwarzfahren zukünftig unterlässt.
>:(
danke :)