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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: FreundlicherGast am 23. März 2010, 19:32:14

Titel: FWDL + Versetzung
Beitrag von: FreundlicherGast am 23. März 2010, 19:32:14
N'Abend Kammeaden!
Da ich nicht mehr damit rechne, für dieses Jahr noch eine Ausbildungstelle zu ergattern und mein Wehrdienst im Juni endet, würde ich gerne 12 Monate hintendran hängen. Die Problem ist jedoch: ich wüde nur ungern 12 Monate zusätzlcih in meiner jetzigen Dienststelle verbringen. Nun meine Frage: Kann ich einfach einen Formlosen Antrag auf übernahme in das Dienstverhältnis eines FWDL plus Versetzung tippen und damit zum Spieß rennen, oder muss das getrennt geschehen?
Und eine weiter Frage: ich währe sehr daran interessiert, beim !.DNL Korps in Münster unterzukommen, ist der Wunsch realistisch? Gleiches für's ZNwg West?

Grüße
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: wolverine am 23. März 2010, 19:54:31
Wenn dort eine FWDL-Stelle frei ist und Sie die Voraussetzungen dafür mitbringen, könnte es realistisch sein. Aber bedenken Sie auch, dass die Bw nicht aus Sie wartet. Je mehr Sie sich einschränken um so unrealistischr wird es.
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: FreundlicherGast am 23. März 2010, 20:45:48
Vielen Dank für die Antwort! Ich entnehme der Antwort einfach mal, das der erste Teil meines Postings also so wohl auch richtig ist und ich das so machen kann?


PS: Das mit dem einschränken sollte nciht das Problem sein, ich hab mir ne nette Liste zusammengestellt, da wird scon hoffentlich irgendwo was frei sein! :D
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: wolverine am 24. März 2010, 10:38:03
Das mit dem ersten Teil verstehe ich nicht wirklich. Natürlich können Sie sich auf FWDL bewerben.
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: FreundlicherGast am 24. März 2010, 14:11:30
Darum geht es nicht, viel mehr geht es um die Frage nach der Form des Schreibens, und ob es zulässig ist den FWDL-Antrag und ein Antrag bezüglich Versetzung zusammenzufassen.


MfG
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: mailman am 24. März 2010, 14:12:27
Beantragen kann man beides. Aber ob dann auch beidem stattgegeben wird kann man nicht sagen.
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: FreundlicherGast am 24. März 2010, 14:41:16
Gut, habe beides zu einem Schreiben zusammengefasst udn werde mein glück versuchen!

Vielen Danke für die Antworten!
Titel: Re:FWDL + Versetzung
Beitrag von: ulli76 am 24. März 2010, 15:12:15
Klar, kann man das in ein Schreiben packen. Bzw. man kann die Bewerbung zum FWDL auch an die Bedingung der Versetzung knüpfen. Nur dann ist die Chance, dass man FWDL wird, halt deutlich geringer.
Aber nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Generell sind Versetzungen für GWDL und FWDL nicht vorgesehen, aber versuchen kann man es ja. ISt schließlich ein freies Land.