Hallo ;)
Darf man während der AGA an Wochenenden im Feldanzug nachhause fahren, oder erst nachdem man sein Gelöbnis hatte?
Muss man sein Barett oder andere Kopfbedeckung nach Dienstschluss tragen?
Welche Bekleidung wird im Hochsommer getragen?
Kurze Hosen wird es sicherlich nicht geben...
Bei 35C° im Schatten stell ich mir sowas ziemlich warm vor *g
Gruß
Wird man dir alles sagen, wenn du bei der Bundeswehr bist...
Wenn mir alles gesagt wird, wenn ich bei der Bundeswehr bin, ist dieses Unterforum überflüssig :D
Hättest ja wenigstens aus deiner eigenen Erfahrung plaudern können :P
Zitat von: Traubrien am 23. März 2010, 22:27:23Darf man während der AGA an Wochenenden im Feldanzug nachhause fahren, oder erst nachdem man sein Gelöbnis hatte?
Am besten Mal die Suchfunktion nutzen, die Frage ist wahrscheinlich fast so alt wie die Wehrpflicht in der Bundeswehr ;)
ZitatMuss man sein Barett oder andere Kopfbedeckung nach Dienstschluss tragen?
Genau auf diese beiden Fragen werdet ihr aber in der AGA entsprechende Antworten erhalten!
ZitatWelche Bekleidung wird im Hochsommer getragen?
Keine andere als im Herbst, im Winter oder im Frühjahr. Nur auf Jacken, Kälte- und Nässeschutz kann man häufig verzichten ;)
Zitat von: Traubrien am 23. März 2010, 22:27:23
Kurze Hosen wird es sicherlich nicht geben...
Und ob es die gibt. Zum einen natürlich die Sporthose. Aber es gibt auch Hose Kahki kurz. Gehört zur Sonderbekleidung Tropen. Die haben wir immer bekommen wenn wir zum Baden in die Karibik gefahren sind. ;D
Da wird aber der normale GWDLer ebensowenig mit in Kontakt kommen wie mit den Tropen- oder Wüstenfeldanzügen.
Und zu der Frage mit der Kopfbedeckung. Es ist egal ob im Dienst oder außer Dienst, die Vorschriften zur Trageweise der Uniform gelten immer.
Da ich heute meinen guten Tag habe:
-Wann man in Uniform nach Hause fahren darf hängt von der Einheit ab.
- Es gibt einen Unterricht darüber, wie man sich zu verhalten hat. Der ist Pflicht.
-In sehr vielen Einheiten gibt es die sog. Grußabnahme- oft kurz vor dem Gelöbnis. Und oft darf man nach dem Gelöbnis in Uniform nach hause.
- ABER: Das ist von Einheit zu Einheit unterschiedlich.
- Bei der Kopfbedeckung scheiden sich ein wenig die Geister: Üblich ist es, das Barett aufzusetzten, wenn man außerhalb der Kaserne unterwegs ist- weil sieht besser aus. Wenn ich die entsprechende Vorschrift aber richtig im Kopf habe, gehört zur Grundform die Feldmütze. Aber auhc das wird man dir in deiner Einheit noch verklickern.
-Im Sommer trägt man die gleiche Uniform wie im Winter- man kann beim Feldanzug allerdings die Ärmel hockkrempeln. Wie das auszusehen hat, kriegt man aber auch gesagt. Bei bestimmten Tätigkeiten ist es aber auch im Sommer zweckmäßig die Ärmel lang, sowie Handschuhe zu tragen.
Na das ist doch mal eine g'scheite Antwort 8)
vielen dank
gruß
ich hab im Sommer AGA gemacht und wir durften die Ärmel die ganze Zeit über nicht hochkrempeln. Größtenteils deswegen weil inner AGA ja ziemlich viel Wert auf das "Gleichaussehen" des Zuges/kompanie geachtet wird. Wenn da jeder rumläuft wie er will dann gibts ne Sprengung ;D
Das Barett haben wir nur zum Gelöbnis getragen, in Uniform durften wir eh nicht nach Hause, auch nach dem Gelöbnis nicht. Wollte mein Zugführer nicht.
Aber wie schon gesagt, das ist von Einheit zu Einheit unterschiedlich und nach der AGA ist das eh alles wieder anders (außer du bist beim Wachbataillon ;) :D)
Grundsätzlich darf man in Uniform nach Hause, wenn man ausreichend über das Verhalten in der Öffentlichkeit in Uniform unterrichtet wurde. Üblich ist, wie weiter oben erwähnt, das man vor dem Gelöbnis die Grußabnahme durchführt und dann nach dem Gelöbnis in Uniform mit den Verwandten und Freunden nach Hause fahren darf. Ich glaube aber immer noch, dass das einem ganz schlichten organisatorischem Grunde geschuldet ist. Grundsätzlich gehört zum Feldanzug die Feldmütze. Zu besonderen Anlässen kann das Barett zum Feldanzug getragen werden. (Demzufolge ist die DF-Brigade ein besonderer Anlass).
Das Einkaufen gehen außerhalb der Kaserne zähle ich nicht unbedingt zu den besonderen Anlässen. Wir tragen unsere Uniform nicht, damit es gut aussieht.
Zitat von: TranceArni am 27. März 2010, 11:03:00in Uniform durften wir eh nicht nach Hause, auch nach dem Gelöbnis nicht. Wollte mein Zugführer nicht.
Seit wann darf denn ein Zugführer sowas entscheiden? ???
Zitat von: RekrKp8 am 31. März 2010, 12:20:23Zu besonderen Anlässen kann das Barett zum Feldanzug getragen werden. (Demzufolge ist die DF-Brigade ein besonderer Anlass).
Was heißt "zu besonderen Anlässen"? Barett ist, wenn sich die 37/10 mit der neuesten Auflage nicht komplett geändert hat, eine normale Abwandlung des Feldanzugs. Und die sind immer dann zulässig (und dürfen selbstständig gewählt werden!), wenn es keine anderslautenden Anweisungen gibt, die das Tragen einer Ergänzung/Abwandlung der Grundform verbieten (z.B. einheitlicher Anzug laut Dienstplan, Anzüge bei bestimmten Anlässen gemäß 37/10, ...)!
Und zwar weitestgehend unabhängig davon, ob man sich im oder außer Dienst, innerhalb oder außerhalb einer umschlossenen militärischen Anlage befindet, ob man gerade einkaufen geht, ...
Ich habe die Vorschrift nicht zur Hand momentan. Bin aber sicher, dass dort irgendwo steht: "Zu besonderen Anlässen kann zum Feldanzug das Barett getragen werden." oder so ähnlich.
Ich schau mal nach, wenn ich wieder in der Kaserne bin (06.04.)
Google machts möglich. Ich kann meinen propagierten Spruch nicht finden. Aber ich habe ihn auch nicht aus meiner Fantasie heraus erfunden. Ich suche weiter.
Ich kenne es noch so, dass Rekruten das Barett nur zu bestimmten Anlässen aufsetzen durften.
Also z.B. Gelöbnis, manchmal beim Formaldienst (damit es dann beim Gelöbnis ordentlich sitzt), größere Antreten. und eben bei der Heimfahrt.
Ansonsten stimm ich Timid da voll zu.
Übrigens mussten wir in meinem letzten Verband Barett tragen (mei, was hab ich nen Einlauf vom Kdr bekommen, als ich mal nen Tag mein Barett nicht auf hatte, sondern die Feldmützt)- Außnahmen waren natürlich Geländedienst und Co.
Servus,
also wenn mich meine Erinnerungen nicht trügen, "durften" wir das Barett immer zum Feldanzug, anstelle der Feldmütze und auch zum Dienstanzug, statt dem Schiffchen, tragen. Es war egal ob wir im Dienst oder außerhalb des Dienstes waren, solange wir eine Uniform trugen. Andererseits möchte ich dazu sagen, dass ich mein Barett erst nach 4 oder 5 Monaten erhalten habe (Erinnerung verschwimmt langsam ^^), nachdem ich meine AGA und einen Teil meiner Verwendungsausbildung in meiner Stammeinheit erfolgreich absolviert hatte. Und da wir in der Luftwaffe nunmal der einzige Verband sind, der überhaupt das Barett trägt (ObjSBtlLw bzw. heute ObjSRgtLw), war es sozusagen eh immer eine Ehre für uns und unsere Vorgesetzten und deshalb mussten wir es auch immer tragen.
Mfg Mentaxx
Ja, ich kann auch nach längerer Suche nichts nachweisen. Würde trotzdem gerne wissen, wo ich das gelesen habe.
Zitat von: RekrKp8 am 31. März 2010, 12:20:23
Grundsätzlich gehört zum Feldanzug die Feldmütze. Zu besonderen Anlässen kann das Barett zum Feldanzug getragen werden. (Demzufolge ist die DF-Brigade ein besonderer Anlass).
ich bin in der aga in Sigmaringen und für die anschlussverwendung is die Deutsch-Französiche Brigade vorgesehn. heißt das, dass ich grundestzlich das barett zum feldanzug trage (von wegen "besonderer anlass^^) ?
naja ich werds ja nächste woche erfahren.
danke an alle!
ps: "RekrKp8" werden sie mein zukünftiger ausbilder sein? :P
grüße
Das mit dem "besonderen Anlass" kann ich momentan nicht nachweisen.
In der Grundausbildung in Sigmaringen (sowohl bei der 5./ ArtBtl 295 als auch bei der RekrKp 8) haben die Rekruten stets die Feldmütze auf, wenn keine andere Kopfbedeckung befohlen wurde.
Liebe Kameraden, die Anzugsordnung ist da unmissverständlich:
1) Das Barett gehört grundsätzlich zur Friedenszusatzausstattung und damit eigentlich originär zum Dienstanzug.
2) Den jeweiligen Anzug befiehlt der Disziplinarvorgesetzte. Und da in der Abwandlung zum FA auch das Barett getragen werden darf, ist dies eine vorschriftskonforme Trageweise, und somit kann der DV diese Trageweise allgemein oder für bestimmte Dienstverrichtungen befehlen/genehmigen.
3) Außerhalb der Dienstzeit kann der Soldat alle in der Anzugsordnung für diesen "Zustand" erlaubten Anzüge tragen. Hierzu gehört seit der aktuell letzten Änderung der ZDv 37/10 der FA NICHT mehr (auch nicht für das Heer und die Luftwaffe!), denn die entsprechende Passage in der Vorschrift wurde ersatzlos gestrichen.
Heißt das nun konkret, dass man außerhalb der Dienstzeit (auch nicht auf dem 10 min nach Hause Weg) den FA NICHT tragen darf?
Zitat von: Großer Leviathan am 13. April 2010, 09:21:40Heißt das nun konkret, dass man außerhalb der Dienstzeit (auch nicht auf dem 10 min nach Hause Weg) den FA tragen darf?
Ich nehme ein, du hast da ein "nicht" vergessen?
Also, du darfst den FA außer Dienst nicht tragen, außer der Disziplinarvorgesetzte hats erlaubt.
Wenns nicht mehr in der Vorschrift stehen wird sich auch kein Vorgesetzer mehr darüber hinweg setzen können. Das ist was anderes als eine Abwandlung des Anzuges.
Zitat von: DaRealAd am 13. April 2010, 10:42:46
Ich nehme ein, du hast da ein "nicht" vergessen?
Du hast richtig angenommen ;)
Ja, das heißt es genau, nach Dienstschluss ist es gem. ZDv 37/10 nicht erlaubt, die Kaserne o.Ä. im FA zu verlassen.
Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.
Zitat von: miguhamburg1 am 13. April 2010, 12:39:01Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.
... oder geht darauf zurück, dass davon ausgegangen wird, dass das Auslassen der entsprechenden Stelle in der ZDv ein "Versehen" war, demnächst nachgebessert wird, und man den "Fehler" bis dahin einfach "ignoriert" ...
und im Endeffekt interessiert es trotzdem keinen ob jemand mit FA aus der Kaserne geht nach Dienstschluss oder nicht...
Zitat von: miguhamburg1 am 13. April 2010, 12:39:01
Ja, das heißt es genau, nach Dienstschluss ist es gem. ZDv 37/10 nicht erlaubt, die Kaserne o.Ä. im FA zu verlassen.
Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.
Das Tragen des FA außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen ist nur für die Kameraden der Marine explizit verboten.
Für alle anderen kann der DV das Tragen des FA erlauben. Siehe Nr. 105 in Verbindung mit Nr. 204.
Aber mit Hinweis auf die entsprechende Stelle in der Vorschrift lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
Nein, kann er nicht so mal eben. Da es bisher für das Tragen außerhalb der Dienstzeit einen extra Passus in der Vorschrift gab, der nach der Überarbeitung entfallen ist. Das hat mit der bisherigen "Marine-Version" nichts zu tun...
Ich zitiere mich ungern selbst, aber:
Zitat von: TazD am 13. April 2010, 18:32:28
Aber mit Hinweis auf die entsprechende Stelle in der Vorschrift lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
Die Vorschrift gibt es her, denn die Vorschrift spricht von "
grundsätzlich DA" und "Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen festlegen.".
Des Weiteren:
"Der Disziplinarvorgesetzte darf vorübergehende Abweichungen von einer Anzugart aus
Gründen der
− Sicherheit,
− Gesundheit und
− Zweckmäßigkeit
anordnen."
Daher bleibe ich bei meiner Meinung / Auslegung der Vorschrift. Lasse mich aber nach wie vor auch gerne überzeugen, sofern denn entsprechende Argumente bzw. Quellen angegeben werden.
Lieber Kamerad,
Sie schreiben es ja selbst: "Vorübergehende Abweichungen". Heißt also, ein DV kann nicht grundsätzlich "erlauben", dass Soldaten seines Verantwortungsbereiches sich über die grundsätzliche Bestimmung der Anzugsordnung grundsätzlich hinwegsetzen können.
Er könnte etwa gestatten, dass Soldaten, die etwas während einer Dienstunterbrechung außerhalb des militärischen (Sicherheits) Bereiches etwas erledigen möchten, sich hierzu nicht etwa umziehen müssten.
Da allerdings im Allgemeinen weder die Gesundheit, noch die Sicherheit eines Soldaten beim Ausgang in Zivil gefährdet sind, noch dienstlich verursachte Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte dagegen sprechen, in Zivil die Kaserne etc. nach Dienst zu verlassen, kann er aus dieser Bestimmung nicht eine allgemeine FA-Trageerlabnis außerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Kaserne herleiten, ohne selbst ein Dienstvergehen zu begehen!
Also: In Ausnahmefällen kann der DV das Tragen des FA außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen gestatten, als allgemeine Erlaubnis jedoch nicht.
Zitat von: miguhamburg1 am 14. April 2010, 23:11:30
Lieber Kamerad,
Sie schreiben es ja selbst: "Vorübergehende Abweichungen". Heißt also, ein DV kann nicht grundsätzlich "erlauben", dass Soldaten seines Verantwortungsbereiches sich über die grundsätzliche Bestimmung der Anzugsordnung grundsätzlich hinwegsetzen können.
Hier kann man sich vortrefflich über die Auslegung von "vorübergehend" streiten, denn "vorübergehend" kann bei der Bw auch mal heissen: "Bis zur formalen Vorschriftenänderung". ;)
ZitatDa allerdings im Allgemeinen weder die Gesundheit, noch die Sicherheit eines Soldaten beim Ausgang in Zivil gefährdet sind, noch dienstlich verursachte Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte dagegen sprechen, in Zivil die Kaserne etc. nach Dienst zu verlassen, kann er aus dieser Bestimmung nicht eine allgemeine FA-Trageerlabnis außerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Kaserne herleiten, ohne selbst ein Dienstvergehen zu begehen!
Beim Verlassen der Kaserne möchte ich ja gar nicht widersprechen, aber hier wird das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Was spricht dagegen, dass die Soldaten, die größtenteil im Außendienst und/oder in entsprechenden Ausbildungsverwendungen eingesetzt sind, morgens mit dem FA zur Kaserne fahren ? Hier wäre m.M.n. die Zweckmäßigkeit durchaus gegeben.
Als Mariner finde ich es Äußerst lustig zu sehen über was man sich streiten kann. :)
Bei euch ist die Regelung ja auch eindeutig. ;D
Währen sie bei euch auch, wenn ich so schicke Uniformen hättet wie wir. :P
Ich kann mich noch an die Jacke der weißen Uniform erinnern. Die ist genauso wie die Jacken von Heer und Luftwaffe.
Was waren wir alle Froh, dass es dort wo wir die hätten Tragen können so warm war, dass sie eigentlich niemand getragen hat, wenns nicht befohlen war.
Da sah man aus wie ein Kellner vom Traumschiff. :o
Lieber TazD,
ein Streit ist gar nicht möglich, und im Falle des "Vorübergehend" ist die Sprache in unseren Vorschriften auch eindeutig. Meinte man das, was Sie hier schreiben, stünde ein Passus "erfolgt die allgemeine Genehmigung bis zur Neuregelung..."
Auch das Argument der morgendlichen Anfahrt hält dem Zweckmäßigkeitsgebot nicht stand, denn Zweckmäßigkeit ist eben nicht Bequemlichkeit! Und hier wird aus meiner Sicht - und ich "trauere" den Zeiten des FA als allgemeinen Dienstanzug Tragens wirklich nach - gerade bei (ehemaligen) vielen Heeressoldaten der Tanz ums goldene Kalb veranstaltet: Wie in vielen anderen Berufen auch ist es auch einem Heeressoldaten zuzumuten, sich vor Dienstbeginn den vorgesehenen Anzug anzuziehen.
Wie lange vor Dienstbeginn? Er wäscht seinen Anzug zu Hause. Also zieht er ihn zu Hause an. Nicht umsonst GAB ES DIESEN PASSUS JA BEREITS.
Dieser Passaus war m.W. schon immer eine Art Fernschreiben das bis auf weiteres das Tragen des Feldanzuges zu den bekannten "Konditionen" genehmigt hat.
Dann muss er eben rechtzeitig zum kommen um sich umzu ziehen.
Ein Metzger oder ein Chirug fährt ja auch nicht mit seiner Kleidung nach Hause.
Aber er könnte, wenn er wollte. Der Chirurg vielleicht nicht, aber der muss seinen Anzug auch nicht selbst waschen.
Der Soldat (zumindest als GWDL auch nicht) Und so schwer kann es ja nicht sein das Zeug zuhause zu waschen und sich dann umzuzihene.( inder Kaserne)
Auch RekrKp irrt, wenn er dieses Argument mit dem Waschen anführt ...:) denn EIGENTLICH müsste er den FA dienstlich waschen lassen, auch dies steht in den einschlägigen Richtlinien, wird allerdings nicht durcgehend so praktiziert. Angeblich, weil es vielfach zu lange dauerte, bis man die Wäsche zurückbekäme (bei 5 FA, die i.d.R. ausgegeben sind kein durchschlagendes Argument!) oder weil die dienstlich gereinigte Wäsche "schlecht röche" und was sonst immer vorgebracht wird.
Kameraden, nehmen Sie es doch einfach wie es ist: Ziehen Sie sich nach Dienst und vor dem Dienstbeginn um und tragen einen zugelassenen dienstlichen Anzug oder Zivil vom/zum Dienst wie Millionen anderer Berufstätiger auch und gut ist. Wo in der Welt ist da das kriegsentscheidende Problem?
Moment. Es dauert TATSÄCHLICH zu lange, bis man seine dienstlich abgegebene Wäsche zurück bekommt. Es gibt 3 Feldhosen, 4 Feldblusen und 3 T-Shirts (plus 2 Rollkragenhemden). Ich will diese Vorschriftenreiter sehen, wenn sie selbst betroffen wären. Die würden am lautesten schreien.
An und für sich wäre es kein Problem, sich nach Dienst und vor Dienst den befohlenen Anzug anzuziehen, das tut man ja ohnehin des öfteren (Sportanzug). Was ich mich die ganze Zeit frage: Wieso gab es diesen Passus, der das Tragen außerhalb des MSB nach Dienst erlaubte? Kurz: WIESO WAR ES ERLAUBT?
Oh Mann- ihr habt Probleme.
1. Dienstliches Waschen führt tatsächlich zu Problemen. Ich seh das bei meinem Weisszeug. Gibt schon mal Wochen, wo es nicht hin kommt. Bei uns wird das einmal pro Woche abgeholt und gebracht- kommt meistens genau hin- ich hab davon je 6- kann man sihc ausrechnen ,dass es beim FA nicht hin haut.
2. Offenbar ist es kein Problem, im Feldanzug den Weg von und zum Dienst zu bestreiten. Es wurde bei uns nicht angesagt, dass es verboten ist. Ich habe auf meinen reichlichen Zugfahrten in letzter Zeit viele, viele Soldaten verschiedenster Einheiten gesehen, die im Feldanzug gefahren sind-offenbar ist ein Verbot bisher auch noch nicht zu anderen Einheiten durchgedrungen. Ich bin zu den letzten Lehrgängen auch im FA angereist (übrigens mit expliziter Erlaubnis des DV)- und es gab keinerlei Probleme.
3. Bisher war es erlaubt. Bei der Änderung hat man es vergessen. Für die Marine ist das explizite Verbot noch drin. Wenn es bei Heer und Lw genauso wäre, hätte man den Marinepassus auch weg lassen können.
4. Wo ist eigentlich das Problem, wenn Soldaten in nem sauberen Feldanzug und ordentlichem Benehmen "frei rumlaufen"? Wenn ich Dienst im FA tue, fahr ich morgens mit dem zum Dienst, wenn nicht, dann in zivil und zieh mich da um. Das Ding ist praktisch, bequem und leicht zu reinigen- im Gegensatz zum DA.
Ich verstehe jetzt auch nicht wo das Problem dran ist?
Ich vermute mal das sich die Kameraden schlicht und einfach schämen,
in Uniform in der Öffentlichkeit gesehen zu werden.
Wenn das so sein sollte, sollten die Betreffenden mal nachdenken
ob das Berufsbild des Soldaten noch das Richtige für sie ist.
mit freundlichen Grüßen
Megawaldi
Es geht doch darum, dass ein Brief im Anhang der Vorschrift nach deren Änderung nun fehlt und nun keine Rechtsgrundlage mehr vorhanden ist, im FA die Kaserne nach Dienst zu verlassen (ausdrücklich: nur im Dienstanzug).
Es geht nicht nur um das Verlassen der Kaserne im FA sondern um das Tragen vom Feldanzug, außerhalb geschlossener Militärischer Anlagen.
Wie auch immer es wird sich eine Lösung finden, spät bei der nächsten Überarbeitung der ZdV.
Ja. Nach Dienst. Bin mal gespannt, wann diese Vorschriftenänderung kommt, die außer hier im Forum niemand erwartet, weil keiner Bescheid weiß.
Ne auch vor dem Dienst. Dieser Zusatz bezog sich nicht nur aus Tragen des FA nach Dienst.
;D Ja stimmt. Nach dem Dienst ist vor dem Dienst. ;D
Ich habe mal ne Frage (kann sein das diese schon beantwortet worden ist, ich hatte aber wenig lust mir alle 4 seiten durchzulesen ;))
Und zwar darf man zu Feiern innerhalb der Familie sprich Hochzeiten, Berdigung (ok ist keine Feier) usw Die Uniform Tragen???
Den Dienstanzug ja.
Ahh ok Danke, gut zu wissen.