Hi,
bin neu hier und hab als zukünftiger (Wieder-) Soldat auf Zeit gleich mal ein paar Frage, da meine letzte Dienstzeit ca 3,5 jahre her ist. (Damals FWDL - 19 Monate)
Zu mir:
24 Jahre (29.07.1985)
Eine Tochter (6 Monate)
Lebenspartnerin (NOCH nicht verheiratet) :-)
Wohnort Rendsburg (S-H)
Eintritt in die Bundeswehr zum 04.10.2010
Eingeplant für SanFw bei VersInstZ SanMat Sigmaringen (B-W)
Ich soll bei der Bundeswehr zum Techniker mit Fachrichtung Medizintechnik ausgebildet werden.
Entfernung von Zuhause ca. 900km
Frage 1:
Da es sich ja fast immer ums liebe Geld dreht fang ich damit gleich mal an:
Ich hab mal folgendes gefunden: http://img406.imageshack.us/img406/8386/111op.jpg
Dazu würde ja nocheinmal 7,71€ TG p. Tag kommen (oder??). Macht 231,30€ zusätzlich.
Also liege ich, wenn ich verheiratet bin bei 2321,89€ ???
Frage 2:
Wie ist das mit Heimfahrten? Normalerweise bezahlt die Bw doch alle 2 Wochen ne Heimfahrt, oder? Wie wird das geregelt? hab gehört die Bw bezahlt die bahncard. Stimmt das? Antwort gefunden: Die Bundeswehr bezahlt mir bei meiner weiten entfernung eine Bahncard 100
ANTEILIGFrage 3:
Werde ich Weiß tragen in meinem Beruf als Medizintechniker? Oder Tarn + Schwarzes Barett?
Frage 4:
Die Ausbildung zu Techniker mit Fachrichtung Medizintechnik wird ja in den meisten Fällen Zivil gemacht. Kann ich mir aussuchen wo die Ausbildung stattfindet, bzw. hab ich Mitspracherecht?
Frage 5:
Da WIR uns hier erst eine Wohnung genommen haben und ich die Ersten Jahre ja eh wenig zuhause sein werde, wird meine Lebenspartnerin nicht mit nach Sigmaringen kommen und ich erstmal auf der Kaserne wohnen. Später aber wollen wir zusammen runter ziehen. Wird der Umzug finanziert? Auch wenn ich nicht verheiratet bin?Antwort gefunden: Umzug wird nach Rücksprache mit dem KWEA gezahlt. Grund: Auf dem Einberufungsbescheid ganz unten steht: "Ihnen wird als Unverheiratete(r) ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) demäß § 4 Abs. 1 Nr. BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt."
Frage 6: Bekomme ich Familienzuschlag? Oder MUSS ich dafür heiraten?
Frage 7:
Wieso beträgt meine Verpflichtungszeit 13 Jahre? Ich dachte immer das Fw nur 12 Jahre ist (-FWDL bzw - Schon geleistete Dienstzeit)Frage teilweise beantwortet --->
http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/saz-9-saz-13/ Werde diesen Thread beobachten und dort gegebenenfalls nochmal nachhörchen :-)
Hoffe ihr könnt mir ein bischen helfen und ein paar Fragen beantworten.
Danke...
MfG Spessy
Ps: Hab schon die Forensuche benutzt, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Du hast die Forensuche benutzt?
Ist Dir zufällig
dies (Nr. 11) oder
jenes aufgefallen?
Lass Dir halbwegs was vernünftiges einfallen sonst ist hier dicht. Zeitansatz bis 251200Amar10 ;D
Horrido
Fitsch
Seid wann wird denn eine Bahncard 100 anteilig bezahlt, ich kenne nur Bahncard 50 ?!?!?!
Die Bahncard 100 koste ja über 400€ im Monat aber ok dafür kann man so viel fahren wie man möchte.Trotzdem kenn ich das nur mit Bahncard 50.
Wenn ihnen die UKV zugesag wird gibt es aber kein Trennungsgeld bzw nur am Anfang und die haben sich sofort um Unterkunft zu kümmern, bzw. wohnen ja in der Stube.
ZitatIhnen wird als Unverheiratete(r) ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) demäß § 4 Abs. 1 Nr. BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt."
Das heisst auf gut Deutsch das sie 1.kein TG bekommen und 2.keinen Umzug bezahlt bekommen weil sie gar keine Wohnung besitzen sondern bei ihren Eltern oder sonst wo wohnen.Aber laut der Aussage haben sie keinen eignenen Hausstand.Wenn dies doch so ist sollten sie schnellstmöglich ihen Mietvertrag zu ihrem Sachbearbeiter im ZNwG schicken damit dies geändert wird.
Ist ja auch ganz logisch, warum sollte ihnen als UNVERHEIRATET OHNE WOHNUNG ein Umzug oder TG bezahlt werden.
Familienzuschlag gibt es nur wenn sie heiraten nicht wenn sie sich verloben oder was auch immer.
Aus 12 Jahren sind 13 Jahren geworden wegen der ZAW damit die Bw länger was von ihren teuer ausgebildeten Soldaten hat.
Ich werde Fw ohen ZAW und bin SAZ 12.
Heimreisen gibt es auch keine einzige für sie.Wieso auch, sie verdienen doch genug.Heimfahrten werden nur bei TG bezahlt und dann eine bei unverheirateten und 2 bei verheirateten.Da wird dann "evenuell" die Bahncard 50 anteilig bezahlt wenn dies billiger kommen würde als die Fahrkarten so zu kaufen.Bahncard 50 koste ca. 200€ im Jahr und das geht ja eigentlich.Hat man aufjedenfall schnell raus.
Zu dem Rest kann ich nix sagen bei den Sanis kenn ich mich nicht aus.
Ok, das hilft mir schonmal etwas weiter.
Ich hab gestern die Geburtsurkunde meiner Tochter + Ummeldebestätigung losgeschickt (da eigene Wohnung seit 01.01.2010), somit habe ich ja einen eigenen Hausstand, oder? Und mir steht TG zu....hoffe ich...
TG und UKV ist jetzt auch klar.
Das mit der Bahncard 100 wurde mir so gesagt, Begründung hierfür war, das sich eine Bahncard 100 eventl. bei der Entfernung (900km.) mehr lohnen würde als bahncard 50 und das die anteilig bezahlt werden würde. Ist nur ne mündliche Aussage gewesen. Also keine 100%ige Zusage auf Kostenübernahme.
Zitat von: Spessy am 24. März 2010, 21:52:30
TG und UKV ist jetzt auch klar.
Offenbar nicht, du kannst jeweils nur eines von beidem bekommen.
Zitat von: Spessy am 24. März 2010, 21:52:30Das mit der Bahncard 100 wurde mir so gesagt, Begründung hierfür war, das sich eine Bahncard 100 eventl. bei der Entfernung (900km.) mehr lohnen würde als bahncard 50 und das die anteilig bezahlt werden würde.
Richtig, der zuständige Rechnungsführer rechnet durch wie viel Fahrtkosten der Bundeswehr für zwei bezahlte Heimfahrten pro Monat im Kalenderjahr entstehen und bezahlt dann die für die Bundeswehr wirtschaftlich sinnvollste Bahncard. Ob man die dann kauft ist einem selbst überlassen, man bekommt dann aber den entsprechenden Satz für jede Fahrt berechnet mit der bezahlten Bahcard.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 24. März 2010, 22:13:45
Offenbar nicht, du kannst jeweils nur eines von beidem bekommen.
Doch doch, habs kapiert :)
Hab mich nur falsch ausgedrückt. Sorry...Ich meinte eigentl. das ich den unterschied bzw. den zusammenhang kapiert habe :P
An wen kann man sich denn wenden um genaueres über Dienstkleidung und Mitspracherecht für die Ausbildung zum Medizintechniker zu bekommen? Soll ich mal direkt dort anrufen? komm mir dabei so doof vor. Will da nicht anfangen und dann heißt es, ach guck mal das ist der typ der hier schonmal angerufen hatte, weil er keine Ahnung hatte :-(
Verstößt es gegen irgendwelche Forenregeln, wenn ich noch einen 2. Thread mit den beiden sachen in einem anderen Unterforum eröffne?
Also das mit der Bahncard 100 anteilsmäßig ist mir neu aber man lernt ja nie aus.Gott sei dank.
Allerdings kostet die Bahncard 100 locker 350€ im Monat und die Bahncard 50 kostet ca. 20€ im Monat.
Kann man sich ja jetzt selber mal durch rechnen für eine und für zwei Heimfahrten.
Je nachdem wie der Kostenvergleich ausfällt bekommt man die Bahncard sogar vollständig bezahlt. Wenn es auf den Berechnungszeitraum billiger kommt wäre alles andere ja auch Unsinn. genauso kann man eine billigere Flugreise abrechnen wenn die Bahn nachweislich teurer gewesen wäre. Habe ich auch schon gemacht. Manche rechnungsführer gucken dann etwas verdutzt aber die Vorschriften geben es her. Und wenn man insgesamt Geld spart ist das auch in Ordnung so.
Wenn ich vorher wüsste ob ich eine Bahncard 100 anteilig bezahlt bekommen und wie viel dazu hätte ich mein Auto gar nicht auf LGP umgebaut.
Naja nu ist es zu spät.Bahn fahren ist ja sicherlich bequemer als 3-4 std Feitag und Sonntag im Auto zu verbringen.Wie man es machts isset falsch.
Zitat von: Spessy am 24. März 2010, 16:40:40
Werde ich Weiß tragen in meinem Beruf als Medizintechniker? Oder Tarn + Schwarzes Barett?
Wenn du in einem Labor eingesetzt wirst trägst du da entsprechende Laborkleidung, in medizinischen Bereichen ebenfalls Stationskleidung und im Bereich militärischer Ausbildung und Einsätze wirst du Flacktarn tragen, mit einem blauen Sanitätsbarett.
Zitat von: Spessy am 24. März 2010, 16:40:40
Die Ausbildung zu Techniker mit Fachrichtung Medizintechnik wird ja in den meisten Fällen Zivil gemacht. Kann ich mir aussuchen wo die Ausbildung stattfindet, bzw. hab ich Mitspracherecht?
Nein, das wirst du dir wie alle deine Standorte nicht aussuchen können. Man wird aber versuchen dir entgegenzukommen, wenn das möglich ist.
Gruß Andi
Entgegenkommen hört sich doch schonmal gut an, besser als nichts.. :)
Geht so eine ZAW-Ausbildung denn 2 Jahre am Stück, ohne das ich zwischendurch in meine Kaserne, wo ich stationiert bin fahren muss? Oder ist das wie ne Zivile Ausbildung im Dualsystem? 4 Wochen Lehrgang (Schule) und dann 4 Wochen Betrieb?
Wie muss ich mir das vorstellen? Hat schon einer von euch ne Ausbildung über die Bundeswehr gemacht?
Danke für die vielen Antoworten und Schonmal Danke für alle noch kommenden :)
MfG Spessy
Das kommt auf die ZAW an. Meistens finden die in Fachausbildungskompanien statt.
Die werden allerdings nicht durch normalen Dienst "unterbrochen"
HHmmm, also 2 Jahre (bei meiner Ausbildung [Med. Gerätetechniker]) am Stück weg von der Stammeinheit...
...Ich hoffe das ich dann die Ausbildung Heimatnah machen kann...
Hoffen kann man viel, passieren kann das die Ausbildung 800km von "zu Hause" entfernt ist.
Wir sprechen immerhin von der BUNDESwehr nicht von der ZUHAUSEwehr.
hhmm, jaaaaa alles schön und gut....wenn du aufmerksam gelesen hättest und nicht nur auf rumpöbeln aus wärst, dann wäre dir bestimmt aufgefallen, das ich ca 900km von zuhause meine STAMMeiheit habe...aber das nur mal so am Rande...
Ps: Danke für deine NICHTS sagende und total UNWICHTIGE Antwort
MfG Spess