Hi Community,
kann mir bitte wer sagen, was passieren würde, wenn man sich in der AGA als SAZ den Fuß verdreht bzw. verknakst, sodass man Probleme mit den Marschieren oder Sport hätte und man evtl. zum Doc muss.
Wenn´s ganz akut ist, sagste deinen Ausbildern bescheid und die werden dich schon zum Truppenarzt schicken.
Wenn´s nicht ganz so akut ist, morgens bei der Stärkemeldung als neukrank melden, Krankenmeldeschein empfangen, zum Truppenarzt gehen. Allerdings ist der Ablauf in jeder Einheit ein wenig anders.
Und wenn´s was größeres ist, dran denken über die Unfallvertrauensperson einen Unfallbericht erstellen zu lassen. (Wer das ist,wissen die Ausbilder). Und ggf im Sanbereich einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung stellen.
Aber man braucht keine Angst um seinen Job haben wenn man sich verletzt... Hab nämlich schon mal sowas gehört...
Nein das wär ja auch hirnrissig :D
Stell dir vor jeder verliert seinen job, der sich verletzt ::)
Zitat von: SeanLK_De am 24. März 2010, 18:54:52Nein das wär ja auch hirnrissig :D
Nein, wäre es nicht. Es ist sogar explizit möglich! Nämlich immer dann, wenn der Soldat, z.B. auf Grund einer Verletzung, dauerhaft dienstunfähig wird.
aber es wurde ja lediglich vom verknacksten fuss geredet & das ist ja wohl kein kündigungsgrund
Zitat von: mimei am 24. März 2010, 18:42:56Aber man braucht keine Angst um seinen Job haben wenn man sich verletzt... [...]
Zitat von: SeanLK_De am 24. März 2010, 18:54:52Nein das wär ja auch hirnrissig :D[...]
Zitat von: mimei am 24. März 2010, 18:42:56
Aber man braucht keine Angst um seinen Job haben wenn man sich verletzt... Hab nämlich schon mal sowas gehört...
für mich ist das ne frage auch ohne entsprechendem satzzeichen
Ja und die Antwort darauf war definitiv falsch! Wenn man sich verletzt und dadurch dienstunfähig wird, wird man entlassen.
War das nicht so das wenn man nicht innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig ist ein DU eingeleitet wird???
Kann man auch so nicht sagen. Das mit dem einen Jahr ist so ein grober Richtwert. Das bedeutet aber nicht, dass man immer ein Jahr warten muss und es bedeutet auch nicht, dass für jeden der eine Krankheit hat, die nicht innerhalb eines JAhres ausheilt ein DU-Verfahren eingeleitet wird.
Übrigengs ist für die ersten 4 Wochen ein Schnellverfahren vorgesehen. Wenn in dieser Zeit eine schwere Erkrankung oder Verletzung eintritt, kann man einen Soldaten relativ probelmlos entlassen. (Gilt auch für die, wo nicht rechtzeitig Bescheid sagen, dass noch was zwischen Musterung und Dienstantritt war.)
Letztenendes wird das immer im Einzelfall entschieden. Da spielt die Prognose, der Status, die bisher abgeleistete Dienstzeit, die übrige Dienstzeit, die Möglichkeit einer alternativen Verwendung etc. eine Rolle.