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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:30

Titel: SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:30
Kann mich mal jemand aufklären, was es mit dieser neuen Verpflichtungsdauer auf sich hat?

1. Seit wann gibt es das? Ist doch ziemlich neu oder? Und wieso wurde das eingeführt? Zu hohe Bewerberanzahl, oder wollen sie die Leute jetzt nur länger binden und nicht dauern neue einstellen?
2. Die neue Verpflichtungsdauer beim Uffz mit ZAW ist ja jetzt 9 Jahre (ohne ZAW 8 Jahre), wenn das alles so richtig ist.Bei den "alten" SAZ 8 wurde ja, wenn sie eine ZAW gemacht haben, ein Teil von der BFD Zeit hinten abgezogen (9 Monate glaub ich bei 21 Monaten ZAW) Das entfällt jetzt dafür, dass sie ein Jahr länger dienen oder wie?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Andi am 24. März 2010, 22:57:08
Zitat von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:30
1. Seit wann gibt es das?

Die neuen Verpflichtungszeiten gelten ab der Einstellung zum 01.01.2010 und werden seit dem 01.04.2009 so eingeplant. Wer davor eingeplant wurde hat noch die alten Verpflichtungszeiten.

Zitat von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:30Zu hohe Bewerberanzahl

Hä? Mehr Bewerber, also verlängern wir die Verpflichtungszeit und reduzieren damit den zukünftige jährlichen Regenerierungsbedarf? Versteh ich nicht ;)

Zitat von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:30oder wollen sie die Leute jetzt nur länger binden und nicht dauern neue einstellen?

Zum einen wurde sich an die Mindestverpflichtungszeit der Offiziere des Truppendienstes mit Studium angeglichen (13 Jahre, also 1 Jahr mehr), zum anderen will man mit der Reduzierung des jährlichen Regenerationsbedarfes der Streitkräfte auf längere Sicht den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Bewerberentwicklung bei der Bundeswehr entgegenwirken.

Zitat von: Tbledi am 24. März 2010, 20:28:302. Die neue Verpflichtungsdauer beim Uffz mit ZAW ist ja jetzt 9 Jahre (ohne ZAW 8 Jahre), wenn das alles so richtig ist.Bei den "alten" SAZ 8 wurde ja, wenn sie eine ZAW gemacht haben, ein Teil von der BFD Zeit hinten abgezogen (9 Monate glaub ich bei 21 Monaten ZAW) Das entfällt jetzt dafür, dass sie ein Jahr länger dienen oder wie?

Nein, an den BFD Zeiten und Finanzmitteln ändert sich durch das eine Jahr mehr nichts.

Gruß Andi
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Tbledi am 25. März 2010, 14:33:22
ok danke erstmal
Das heißt, wenn man sich heute z.B. als Uffz 8 Jahre oder Fw 13 Jahre verpflichtet und eine ZAW macht, dann trotzdem die 9 Monate hinten abgezogen werden vom BFD-Anspruch, obwohl man jeweils ein Jahr länger dient?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Andi am 25. März 2010, 18:45:42
Zitat von: Tbledi am 25. März 2010, 14:33:22
Das heißt, wenn man sich heute z.B. als Uffz 8 Jahre

9 Jahre, sonst gibts keine ZAW. ;)

Zitat von: Tbledi am 25. März 2010, 14:33:22oder Fw 13 Jahre verpflichtet und eine ZAW macht, dann trotzdem die 9 Monate hinten abgezogen werden vom BFD-Anspruch, obwohl man jeweils ein Jahr länger dient?

Dieses eine Jahr ist BFD-mäßig und übergangsgebührnis- und übergangsbeihilfemäßig völlig irrelevant, richtig.

Bei 8 bis weniger als 12 Jahren sind es 21 Monate ohne ZAW und 12 Monate mit ZAW.
Bei mindestens 12 Jahren (also auch 13, 14...usw) sind es 36 Monate ohne ZAW, 27 Monate mit ZAW und 21 Monate mit ZAW und Meisterausbildung.

Gruß Andi
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Mentaxx am 26. März 2010, 18:45:55
Servus,

so da hätte ich gleich mal 'ne Frage. Und zwar ist bei mir folgende Situation. Ich bin ausgebildeter Kfz-Mechatroniker und habe davor schon 23 Monate Wehrdienst geleistet. Vom 10.03 bis zum 12.03 war ich beim ZNwG und wurde dort als MKL FW R (Militärkraftfahrlehrer Feldwebel Rad) eingeteilt. Ich beginne am 01.07. und bekomme eine Ausbildung zum Fahrlehrer. Was mich jetzt an der ganzen Sache wundert ist folgende. In meinem "Vertrag" steht 12 Jahre und 0 Monate. Wenn ich jetzt aber die Zeit vom FWDL abziehe, dann noch UL1+2, Ausbildung und BFD bleiben theoretisch ja nur ca. 5 Jahre Dienstzeit übrig. Kann es jetzt sein, dass ich nachträglich noch auf 13 hochgestuft werde? Oder ist dies eher unwahrscheinlich?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: mailman am 26. März 2010, 18:55:33
Ob FWDL angerechnet wird weiß ich nciht.

Aber die 12 Jahre Dienstzeit sind quasi all inclusive als mit Ausbildung und mit BFD.

Und da du wie Andi schrieb schon vorher eingeplant wurdest hast du noch die alten 12 Jahre
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Mentaxx am 26. März 2010, 19:26:56
Zitat
Ob FWDL angerechnet wird weiß ich nciht.

Ja FWDL wird voll angerechnet, da habe ich schon nach gefragt.

Zitat
Aber die 12 Jahre Dienstzeit sind quasi all inclusive als mit Ausbildung und mit BFD.

Und da du wie Andi schrieb schon vorher eingeplant wurdest hast du noch die alten 12 Jahre

Und nein ich bin doch erst diesen Monat eingeplant worden und fange im Juli diesen Jahres an, sollte damit doch eigentlich 13 Jahre eingeplant werden, oder nicht?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: mailman am 26. März 2010, 19:29:13
Ist es so schwer genau zu lesen?

ZitatDie neuen Verpflichtungszeiten gelten ab der Einstellung zum 01.01.2010 und werden seit dem 01.04.2009 so eingeplant. Wer davor eingeplant wurde hat noch die alten Verpflichtungszeiten.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Mentaxx am 26. März 2010, 19:34:40
Zitat von: mailman am 26. März 2010, 19:29:13
Ist es so schwer genau zu lesen?

ZitatDie neuen Verpflichtungszeiten gelten ab der Einstellung zum 01.01.2010 und werden seit dem 01.04.2009 so eingeplant. Wer davor eingeplant wurde hat noch die alten Verpflichtungszeiten.

Doch aber ich bin am 12.03.2010 eingeplant worden und fange am 01.07.2010 an. Dmit falle damit ich doch unter die neue Regelung, oder nicht?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: ulli76 am 26. März 2010, 19:35:47
Die angegebenen Zeiten sind Regelverpflichtungszeiten. Also wenn du für 12 Jahre unterschrieben hast, wird das so schon passen.
Die werden dich nicht einfach so verlängern.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Mentaxx am 26. März 2010, 19:49:40
Würde aber jederzeit auf 13 Jahre verlängern, nichts lieber als das  ;)
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: wolverine am 26. März 2010, 20:18:02
Die Ausbildung zum MKL ist keine ZAW; die gab es ja schon immer und ist kein direkter Lehrberuf. Darum ist Z 12 schon richtig. So teuer wie man annimmt ist ein MKL-Lehrgang auch nicht.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Mentaxx am 30. März 2010, 11:26:12
Zitat von: wolverine am 26. März 2010, 20:18:02
Die Ausbildung zum MKL ist keine ZAW; die gab es ja schon immer und ist kein direkter Lehrberuf. Darum ist Z 12 schon richtig. So teuer wie man annimmt ist ein MKL-Lehrgang auch nicht.

Hmm, soweit mir gesagt wurde dauert die ganze Ausbildung 3 Jahre. Und es auch ein zivil anerkannter Beruf, als Fahrlehrer halt. Einschließlich aller Füherscheine (PKW, BUS, LKW ...) denke ich mal ist der so schon nicht ganz billig. Na ja lasse ich mich halt mal überraschen, was so auf mich zukommt.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Rollo83 am 30. März 2010, 12:47:43
Also das die Vordienstzeit voll angerechnet wird is wohl nicht mehr so.Wie das allerdings genau angerechnet wird weiss ich nicht genau.Hab gelesen das nur noch Dienstzeit angeechnet wird die auch passend für die weiterführende Laufbahn ist.
Also wenn man FWDL 23 war und dann SAZ4 Kraftfahrer wird werden nicht die vollen 23 Monate angerechnet sondern nur die Ausbilungsteile die man dann auch für den SAZ 4 gebrauchen kann.

Meine 9 Monate GWD werden z.B. nicht angerechnet sondern ich werde für glatte 12 Jahre eingestellt.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: Werderfan am 09. Mai 2010, 18:16:53
Wird eigentlich geplant die BFD ansprüche den neuen Verpflichtungszeiten anzupassen
nachdem die neuen Verpflichtungszeiten nun durchgesetzt sind?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: wolverine am 09. Mai 2010, 19:23:35
Die Verpflichtungszeiten sind eine Anpassung an die während der Dienstzeit absolvierte ZAW-Maßnahme.
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: werderfan am 16. Mai 2010, 21:32:51
Ja aber nun soll es ja auch durchaus vorkommen das Menschen bereits vor ihrem Wehrdienst eine Ausbildung genossen haben und dementsprechend während ihrer Dienstzeit keine zAW mehr durchlaufen müssen, sie sich jedoch nach zwei jahren Mannschaftslaufbahn dazu entschließen Unteroffizier zu werden und plötzich insgesamt zehn jahre dienen dürfen,ohne das sich anschliessend ihre Bfd ansprüche ändern?
Titel: Re:SAZ 9 / SAZ 13??
Beitrag von: wolverine am 16. Mai 2010, 21:39:16
Richtig; ein Z10 hat die Ansprüche eines Z8 und die Ansprüche eines Z12 stehen erst für zwölfjährige Verpflichtungszeit zu (jeweils ohne ZAW). Das war schon immer so und hat nichts mit den geänderten Regelverpflichtungszeiten zu tun. So geartete "Zwischenverpflichtungen" kamen immer schon vor. Früher war es gerne der Z6StUffz, der die BFD-Ansprüche eines Z4 hatte.