hi,
ich fange am 06.04. in kusel meinen GWD an.
Aber habe jetzt eine einladung zum Gerichtstermin bekommen das am 14.04 ist .
Kriegt man da frei ?
Wenn ja wie viel tage weil ich muss zum termin früh am morgen sein und ich habe eine 5.5 stunden fahrt von der kaserne zum Wohnort
danke!
Unter bestimmten Bedingungen kann dafür auch Sonderurlaub gewährt werden. Hängt vom Anlass ab.
Ansonsten rechtzeitig den Ausbildern (ZugFührer) bescheid sagen und Spieß mal wegen SU fragen.
Und ja, dafür kriegt man frei. Du musst schließlich da hin (nehm ich mal an)
Zitat von: ulli76 am 24. März 2010, 22:11:37
(ZugFührer) bescheid sagen und Spieß mal wegen SU fragen.
WAS bedeutet SU?
SU = Sonderurlaub
Die Vorladung zur Einberufung mitnehmen und den Spieß gleich mit der Erfolgsmeldung beglücken! der wird das dann schon richten!
Der wird sich freuen. Zumindest hat sich das mein erster Spieß, wie ich ihm mitgeteilt habe dass ich in der dritten Woche eine Vorladung zur mündlichen Verhandlung habe.
ja gibt urlaub, hängt aber von der vorladung ab:
- bis du angeklagt geht dein urlaub ab
- bist du zeuge oder klagender dann gibt es sonderurlaub!
Blödsinn, ich habe damals als Angeklagter einen Tage Sonderurlaub bekommen.
Dann hast du Glück gehabt.
Wenn man als Zeuge bzw. Kläger vorgeladen wird, dann ist es souzusagen "fremdverschulden" und daher gibt es i.d.R. SU. Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.
So ist die gängige Praxis.
Zitat von: TazD am 28. März 2010, 21:12:24
[...]Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.[...]
In dubio pro reo. Schonmal gehört?
Ich präzisiere extra für RD meine Aussage, denn anscheinend trägt das ja unwahrscheinlich zur Lösung der Eingangsfrage bei:
..., dann hast du dir das i.d.R. selbst eingebrockt,....
Ausnahmen bestätigen die Regel, blablabla, es ist auch nicht jeder schuldig, der angeklagt wird, labersülz,......
Jetzt lassen wir den Sarkasmus mal beiseite, aber ich habe als Zugführer schon zig Anfragen bzgl. Urlaub für Gerichtsverhandlungen abzeichnen dürfen und komischerweise war keiner von den Jungs unbegründet als Schuldiger vor Gericht geladen. Sollte sich die Anklage aber plötzlich in Luft auflösen und sich als üble Retourkutsche von wem-auch-immer erweisen, dann kann man aus dem EU immer noch einen SU machen oder das anderweitig ausgleichen.
Nun, RD liegt aber völlig richtig und das ohne Sarkasmus. Der soldat hat bereits vor der Verhandlung das Recht als unschuldig angesehen zu werden. Wenn Sie - auch auf Grund irgendwelcher Erfahrungen - das anders sehen handeln Sie schlicht rechtswidrig! Und um das etwas plastisch zu machen: Stellen wir uns vor, die beiden Angeschuldigten A1 und A2 kommen mit der Vorladung. A1 hat noch Resturlaub und A2 nicht. Was machen Sie denn jetzt ohne gegen Unschuldsvermutung und Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen?
Okay, wieder was gelernt.
Was sagt die Sonderurlaubsverordnung?
"§ 1 Urlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
(1) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst ist Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren
[...]
2. zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private Angelegenheiten der Beamtin oder des Beamten veranlasst sind,"
Damit dürften alle Termine, die keinen dienstlichen Bezug haben und/oder wenn keine Ladung als Zeuge vorliegt nicht sonderurlaubsfähig sein.
Gruß Andi
Also hat es mein ehemaliger DV doch richtig gehandhabt, aber ich hab die falsche Begründung geliefert. Auch gut.
Nein, eine Ladung als Beschuldigter sollte dennoch gerichtlich veranlasst sein und damit unter 2. fallen.
Nur wenn die Ladung dienstlich veranlasst ist, fällt sie unter 2. und das ist dann eben zu prüfen.
"Dienstlich veranlasst" wird das wohl nie sein; das Gegenteil von "privater Veranlassung" wird eher "alles andere" sein. Rein privat würde ich z. B. Zivilrechtsstreitigkeiten einordnen (bei denen man nicht Zeuge ist). Aber wenn wir jetzt schon eine Fundstelle haben sollte es dazu doch auch eine Kommentieung geben. Was sagt denn der Soldatenkalender dazu?
Eine Ladung vor das Truppendienstgericht dürfte "dienstlich veranlasst" sein.
Schon wieder falsch! Wir haben keine Militärgerichtsbarkreit und der Truppendienstrichter ist kein militärischer Vorgesetzter.
Und wo habe ich eine Militärgerichtsbarkeit erwähnt bzw. behauptet dass der Truppendienstrichter ein militärischer Vorgesetzter ist ?
noch eine frage ich wohne 5 stunden von der kaserne entfernt mein termin ist um 10 uhr habe ich für den ganzen tag frei
oder muss ich am gleichen tag wieder zur kaserne
Das wird ja auch davon abhängen, wie lange der Termin dann dauert.
Wenn ein Truppendienstgerichtstermin "dienstlich" wäre, müsste das so ein. Gerichte sind jedoch unabhängig; wie soll ein unabhängiger Dritter "Dienst" anordnen können?
also ich muss schon eh ein tag vorher fahren weil ich 5 stunden fahren muss da ich um 10:00 uhr da sein muss nehmen wir mal an das dauert bis 11:oo + 5stunden fahrt mit plus und minus wäre das schon 17 uhr ??? Aber ich dürfte doch auf jeden fall ein tag vorher los fahren oder nicht sonst muss ich ja morgends um 3 oder 4 schon fahren
Sie müssen sich deswegen sicherlich keine Sorgen machen. Die Vorgesetzten werden diesen Umstand bestimmt berücksichtigen. Sie werden so zeitig am Vortag abreisen können, dass Sie noch schlafen können vor dem Termin. Wenn es die Zugverbindungen zulassen, sollten Sie am Abend bereits wieder in der Kaserne sein und sich beim Zugdienst (Ausbilder) oder UvD (Unteroffizier vom Dienst) zurückmelden.
Zitat von: TazD am 28. März 2010, 21:12:24
Dann hast du Glück gehabt.
Wenn man als Zeuge bzw. Kläger vorgeladen wird, dann ist es souzusagen "fremdverschulden" und daher gibt es i.d.R. SU. Bist du als Beschuldigter vorgeladen, dann hast du dir das selbst eingebrockt und darfst dafür auch deinen EU opfern.
So ist die gängige Praxis.
nene...es kommt erst nach der Gerichtsverhandlung heraus, ob man auch wirklich der schuldige ist oder nicht.
Was ja weiter oben bereits ausgiebig diskutiert wurde. :D :D :D
Zitat von: wolverine am 31. März 2010, 10:41:01
Wenn ein Truppendienstgerichtstermin "dienstlich" wäre, müsste das so ein. Gerichte sind jedoch unabhängig; wie soll ein unabhängiger Dritter "Dienst" anordnen können?
Wenn ich als Beschuldigter in einer Disziplinarangelegenheit vor das Truppendienstgericht geladen werde, dann ist das vermutlich "dienstlich" und nicht "privat". Zumindest meiner bescheidenen Meinung nach.
Des Weiteren haben bei einem Truppendienstgericht ein ziviler Berufsrichter und zwei Soldaten als ehrenamtliche Richter den Vorsitz.
Somit
könnte bei entsprechender Ausgangslage auch eine Vorgesetzenfunktion mit der Befugnis Befehle zu erteilen gegeben sein. Zur Verifizierung bzw. Falsifizierung fehlt mir aber gerade das Detailwissen. Diese Aussage ist also reine Spekulation im Bezug auf die Befehlsbefugnis.
Haben Sie nicht. Stünde ein Beisitzer mit dem Soldaten in einen direkten Vorgesetztenverhältnis müsste er wegen Befangenheit abgelöst werden. Und alles andere kommt nicht in Betracht. Aber wir schweifen ab und verlieren uns in Detailfragen.
So, hab grad mal meine Ladung als Zeuge vor das Truppendienstgericht rausgekramt.
Der Soldat wird auf richterliche Anordnung geladen und bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden die verursachten Kosten und ein Ordnungsgeld auferlegt.
Das Thema Befehlsbefugnis haben wir ja jetzt geklärt. Auch wenn ich sowieso nie behauptet habe, dass der Truppendienstrichter ein militärischer Vorgesetzter ist. ::)
Ich schrieb ja auch vom Beisitzer.