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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Papiermett am 25. März 2010, 11:46:46

Titel: 2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 25. März 2010, 11:46:46
moin.. ich habe richtig bange, da ich in der bewerbung meinen hauptwohnsitz angegeben jedoch nicht meinen zweitwohnsitz, das gleiche war dann wieder beim eignungsuntersuchung in hannover... jetzt hatte ich einen sicherheitsdatenblatt ausgefüllt, wo ich meinen meine zweitwohnsitz mit angegeben habe,
was wird jetzt mit mir passieren? habe ich nun verkackt, oder sehen die das nicht so ernst... da ich zum 06.04.2010 meinen dienst (FA) antrete...
wäre echt nett wenn man mir son bissle helfen könnte....
danke schonmal im vorraus
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: escadafly am 25. März 2010, 11:51:05
Mir wurde gesagt das wenn Fragen offen sein sollten dies bei Dienstantritt geklärt wird. Ich denke mal das wird bei Ihnen auch der Fall sein.  Sie können auch  den Sicherheitsbeauftragten anrufen, der wird Ihnen gerne weiter helfen.
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 25. März 2010, 12:22:19
das klingt auf jedenfall schonmal ein wenig beruhigend... hab total schiss.. naja ich bete die letzten 1 1/2 wochen das kein brief kommt
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: schlammtreiber am 25. März 2010, 12:34:08
Welcher Zweitwohnsitz sollte denn bei der Sicherheitsüberprüfung ein Problem darstellen?

Teheran? Pyongyang? Camp Jihad in Waziristan?
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: WausLG1 am 25. März 2010, 12:48:48
Zitat von: schlammtreiber am 25. März 2010, 12:34:08
Welcher Zweitwohnsitz sollte denn bei der Sicherheitsüberprüfung ein Problem darstellen?

Teheran? Pyongyang? Camp Jihad in Waziristan?


Ja zum Beispiel!!!
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 25. März 2010, 13:01:23
naja also das problem besteht daraus das ichs nirgends angegeben habe.. und jetzt kommt auf einmal sowas...
ne also ist in niedersachsen ^^
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Gräfin am 25. März 2010, 13:23:44
Meine Güte, keine Panik und ganz locker durch die Hose atmen.
Sollten noch Fragen auftauchen, wird man sich an sie wenden. Und nun mal wieder runterkommen. :D
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: erdpichel am 27. März 2010, 12:09:18
der zweitwohnsitz -mit ausnahme von oben angedeuten kritischen orten- ist meines wissens nach nur deswegen anzugeben, damit man notfalls weiss, wo man sie erreichen kann....
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 27. März 2010, 16:18:13
dann ist gut ^^
naja habe jetzt meinen brief von der uslw bekommen, dieser tread hat sisch erledigt ^^
vielen dank für die hilfe...
cui
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Zebra am 27. März 2010, 16:45:31
Zitat von: erdpichel am 27. März 2010, 12:09:18
der zweitwohnsitz -mit ausnahme von oben angedeuten kritischen orten- ist meines wissens nach nur deswegen anzugeben, damit man notfalls weiss, wo man sie erreichen kann....

Da er den Zweitwohnsitz bei der Sicherheitsüberprüfung angeben sollte, ist diese Aussage schonmal vollkommen falsch.

MkG

Zebra
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 27. März 2010, 18:28:24
spätestens jetzt bin ich durcheinander....
erkläre =)
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Zebra am 27. März 2010, 20:14:49
Das sollte dich nicht durcheinander bringen, trage die Angaben einfach wahrheitsgemäß ein, und gut ist.

MkG

Zebra
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: WausLG1 am 27. März 2010, 20:22:10
@ zebra wo liest du denn etwas von einer SÜ?
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Zebra am 27. März 2010, 20:35:36
Da gehörte ein wenig Interpretation zu:

Ich habe die Aussage, die er in seinem ersten Posting traf, dass er ein Sicherheitsdatenblatt auszufüllen habe, so gedeutet, dass er bereits im Vorfeld eine SÜ ausfüllen müsste.

Damit kann ich natürlich auch komplett auf dem Holzweg sein. Allerdings ist mir wiederum ein Sicherheitsdatenblatt bislang noch nicht begegnet.


MkG

Zebra
Titel: Re:2. wohnsitz nicht angegeben
Beitrag von: Papiermett am 28. März 2010, 19:05:50
naja ich werde da morgen mal anrufen und fragen.. bis jetzt ist alles super verlaufen... einberufung steht ja fest...
ich war der überzeugung das es sinnlos ist meine wohnung zu melden, weil das mieverhältnis beendet ist... naja mal sehn was chef dazu sagt