Also ich habe heute den Anruf vom Einplaner bekommen dass ich zum 1.4.10 mit meinem GWD in Weißenfels anfangen kann und habe zu folgenden Sachen noch fragen:
1. Ist der Impfpass auf jeden Fall notwendig weil auf dem Wiki Link stand "falls verfügbar"?
2. Wenn ich meinen Führerschein mitbringe muss ich dann auch die Bestätigung für den ersten Hilfe Kurs mitnehmen weil ich ja für meine Führerschein den Erste Hilfe Kurs automatisch mitmachen musste?
3. Ich habe nur ein Handy mit Kamera soll ich dann gleich am ersten Tag den Spieß um Erlaubnis bitten ob das gestattet ist oder soll ich noch warten weil der sicherlich ein Haufen Zeug um die Ohren am Anfang hat?
4. Braucht mand die 2 nicht reflektierenden Karabiner und die Taschenlampe gleich zu beginn?
5. Ich habe bis jetzt eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst angefangen und war nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ich habe demnach auch keine Sozialversicherungsnummer wo kann ich diese erfragen oder gegenfalls beantragen?
1. Es ist nicht schlimm wenn man keinen hat. Dann wird ein Impfbuch Bw ausgestellt, sow are szumindest bei mir.
2. Entfällt weil man in der AGA ja eh Sanitätsausbildung hat
3. Ist eine gute Idee
4. Beides zuhause lassen. Karabiner bis sie erlaubt werden. Taschenlampe für immer.
Ok danke für die schnellen Anworten.
Ich war noch nie sozialversichungspflichtig beschäftigt, habe im Moment auch nur eine Private Krankenversicherung über die Huk die ich aber zum 1.4.10 gekündigt habe und war davor über ein Familienmitglied bei der DAK familienversichert.
Kann ich meine Rentenversicherungsnummer auch im Nachhinein weitergeben?
Falls du deinen Impfausweis nicht mehr findest, dann versuch die Impfungen nochmal z.B. über deinen Kinder- oder Hausarzt nachtragen zu lassen. Wäre doof wenn man dich doppelt impfen würde. Wenn die Bw gar nix hat, geht man davon aus, dass du nicht geimpft bist.
Ja,man kann so ziemlich alles nachreichen. Glaubst gar nicht, was am ersten Tag alles vergessen wird.
Wobei man ja als GWDL wohl nur in den seltensten Fällen geimpft wird oder? Jetz von Schweinegrippe mal abgesehen.
Grundimmunisierung wird doch bei jedem geprüft bzw. nachgeholt wenn nichts vorliegt. Eine Tetanusinfektion bei Verletzungen ist nicht ausgestorben.
Es gibt einen sog. Basisimpfschutz- den muss jeder Soldat haben. Binhaltet u.a. Tetanus/Diphterie. (Genau weiss ich das grad nicht auswendig).
Schweinegrippe- da fängt´s schon an. Für Soldaten, die in den Einsatz gehen ist der Impfschutz (noch) Pflicht. Für alle anderen wird es angeboten, ist aber nicht Pflicht.
Zitat von: wolverine am 25. März 2010, 14:23:28
Grundimmunisierung wird doch bei jedem geprüft bzw. nachgeholt wenn nichts vorliegt. Eine Tetanusinfektion bei Verletzungen ist nicht ausgestorben.
Oha :-X
Ich war seit über 12 Jahren nicht mehr biem Impfen :-\
Dann wird´s aber Zeit! Oder Angst vor Spritzen?
Wir haben sogar nen ganz guten Service im SanZ:
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung schicken wir die Soldaten nochmal zum Behandlungsraum, da sitzt die, die die Impfungen organisiert. Da wird dann nochmal geprüft, ob noch was aufgefrischt werden muss. Oft fehlt auch mal die 3. Impfung einer Grundimmunisierung. Da ist z.B. sogar die Hepatitis-Impfung dabei.
Und meist machen wir noch nen Zettelchen mit der Fälligkeit der nächsten Impfung dran.
Und das Ganze ohne Termin und freiwillig. Wer sein Impfbuch nicht zur Entlassungsuntersuchung dabei hat, kann sich bis DZE jederzeit vorbei kommen.
Alles exotische- wie z.B. Typhus machen wir da natürlich nicht.
Und wir schicken Soldaten im Rahmen der Vorsorge auch zum Impfcheck.
Vielen Dank für die Antworten aber 4 Probleme habe ich noch.
1. Ich habe von 01.09.09 bis 21.01.10 eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst begonnen. In dieser Ausbildung war ich von der Sozialversicherungspflicht befreit und habe jetzt immer nur noch eine private Krankenversicherung. Bis zu dem 01.09.09 war ich über ein Familienmitglied bei der DAK Versichert. Kann ich nun die Rentenversicherungsnummer die ich damals bei der DAK hatte beim Beginn des GWD noch angeben oder muss ich mich jetzt neu in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
2.
Ich habe jetzt nur eine private Krankenversicherung. Muss ich dann den Zettel mit der "Meldepflicht beim Sozialversicherungsträger" ausfüllen weil ich jetzt ja keine sozialversicherungen habe weil ich seit 21.01.10 arbeitslos bin?
3.
Muss ich mich jetzt neu in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
4. Ich habe die Musterungsunterlagen nicht mehr kann man die in der kaserne neu Ausdrucken oder muss ich jetzt zum örtlichen Kreiswehrersatzamt und bitten dass sie die mir neu ausdrucken können?