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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Splidman am 25. März 2010, 14:05:32

Titel: Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Splidman am 25. März 2010, 14:05:32
Hallo zusammen,

ich benötige eure hilfe.

Folgende situation:

Meine einberufung wird (so wie es aussieht zum 01.10.2010) statt finden.
Jedoch befinde ich mich in einem befristeten arbeitsverhältnis bis zum 17.06.2010.
Daraufhin habe ich einen rückstellungsantrag bei der bundeswehr eingereicht.

Die antwort von der bundeswehr dazu war:
1.   Antrag auf Rückstellung abgelehnt.
2.   Es wird nicht in betracht gezogen Sie vor dem 17.06.2010 zu ziehen.
(naja somit wurde ich doch zurück gestellt  :S ).....

Nun schreibt meine chefin einen brief an die bundeswehr dass ich einen unbefristeten arbeitsvertrag erhalten soll, NUR wenn ich von der bundeswehr nicht gezogen werde, da ich unabkömmlich für die firma bin und aufgrund meiner qualifikationen gebraucht werde.
Daher bittet sie die bundeswehr mich endgültig vom grundwehrdienst freizustellen, sonst bekomme ich den vertrag nicht.

Die frage ist nun welche chancen habe ich??
Habe ich dadurch eine chance nicht zur bundeswehr zu müssen?

Ich bin 23 jahre alt und werde im sommer 24.

Vielen dank schon mal für eure hilfe!
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: schlammtreiber am 25. März 2010, 15:03:20
Zitat von: Splidman am 25. März 2010, 14:05:32
Die frage ist nun welche chancen habe ich??

68,461% vorbehaltlich des Nachweises der Unabkömmlichkeit.
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: AriFuSchr am 25. März 2010, 15:59:48
Zitat68,461%

sind das die neuesten Zahlen? Oder hast Du noch die vom Vormonat?
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: mailman am 25. März 2010, 16:02:30
Ich glaub ihr habt euch verrechnet, ich komme auf 64,351
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: schlammtreiber am 25. März 2010, 16:04:26
Ruhe, alle beide!  >:(

Meine Zahlen sind taufrisch von der Zigeunerin und wurden unter Zugrundelegung komplizierter stochastischer Münzwurfverfahren ermittelt.
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Andi am 25. März 2010, 18:31:44
Interessantes Gebahren der Firma. Denn damit hat man ja dem Amt mitgeteilt, dass man auf das Arbeitsplatzschutzgesetz scheißt.
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Splidman am 25. März 2010, 19:17:27

so habe noch mal bisschen im internet gesucht und habe da was interessantes gefunden, dass passt 1:1 zu meinem fall.

habe wohl eine chance. in dem brief heute an die bundeswehr wurde auch auf diesen Fall hingewiesen und auf die besondere härte! vielleicht klappts ja!

http://info.folkertjanke.de/zuruckstellung-vom-grundwehrdienst-bei-aussicht-auf-unbefristeten-arbeitsvertrag/

Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: schlammtreiber am 26. März 2010, 09:52:11
Zitat von: Splidman am 25. März 2010, 19:17:27
dass passt 1:1 zu meinem fall.

Nicht ganz. In dem Fall geht es darum, dass jemand später eingezogen wird, damit er einen unbefristeten Vertrag erhält. Dein AG möchte, dass Du gar nicht gezogen wirst.
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Splidman am 06. April 2010, 13:28:19
so hier ein zwischenstand zu meiner lage:

wie nicht anders erwartet wurde der antrag abgelehnt.

begründung:

,,.... die ihnen in aussicht gestellte übernahme von einem befristeten arbeitsverhältnis in ein unbefristetes arbeitsverhältnis begründet keine besondere härte....:"

Schon ein bisschen krass finde ich, die bedenken dabei einfach nicht dass ich danach arbeitslos bin/kein job mehr habe.
Aber das interessiert da wohl keinen.

Naja versuchen da noch mal anzurufen und es mit den personen telefonisch zu klären.
Mal schauen.

Vielleicht zieht es sich ja solange hin, bis der grundwehrdienst nur noch 6 monate dauert! :D
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Fitsch am 06. April 2010, 13:32:35
bist Du dann weniger arbeitslos?
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Splidman am 06. April 2010, 14:03:01
ja die sache ist ja wenn ich nicht gezogen werde, dann bekomme ich ja mein festvertage.
dieser wird jedoch nicht zustande kommen wenn ich zur bundeswehr muss.
also geht es hier um bei mir um meinen job, oder kurz bundeswehr und dann evtl. arbeitslos. den ich denke nicht dass wenn ich direkt aus der bundeswehr raus bin in einen neuen job falle.
vorallem wenn man zur zeit auf die arbeitsmarktsituation von deutschland schaut.....
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: wolverine am 06. April 2010, 14:43:05
Zitat von: Splidman am 06. April 2010, 13:28:19
Vielleicht zieht es sich ja solange hin, bis der grundwehrdienst nur noch 6 monate dauert! :D
Ich denke die Frage bezog sich auf diesen Satz  ;)

Den Rest haben wir hier schon verstanden und das geht wahrscheinlich vielen jungen Leuten so, die zum GWD gezogen werden.
Titel: Re:Freistellung der Erbringung des Grundwehrdienstes
Beitrag von: Splidman am 06. April 2010, 14:48:50
aso :D sorry ;).

ja ihr habt recht. warum dann bei einem eine ausnahme machen.
dann finde ich mich lieber mal langsam mit dem gedanken ab.
ich finde es ja nicht verkehrt zur bundeswehr zu gehen, jedoch nicht wenn mir dabei meine weitere lebensplanung zerschossen wird.

naja... :)

danke für eure antworten.