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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BartSimpson am 31. März 2010, 17:43:18

Titel: ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: BartSimpson am 31. März 2010, 17:43:18
Hallo,

seit dem Vorfall mit Oberst Klein gab es ja eine politische Debatte in Deutschland wie der Afghanistaneinsatz rechtlich zu berwerten sei. Davor mussten sich unsere Soldaten nach dem sie z.B. einen Terroristen im Kampf getötet haben, vor der deutschen Staatsanwaltschaft verantworten. Es gab diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied wie im Zivilleben, Töten war nur als ultima ratio unter Notwehr erlaubt. So standen die Soldaten immer mit einem Bein im Gefängnis, weil sie einerseits töten müssen, anderseits es eigentlich nicht dürfen.

Wie hat sich die Situation nun geändert? Angeblich soll jetzt in Afghanistan für die Bundeswehr das humanitäre Völkerrecht gelten, damit ist das Töten in bewaffneten Konflikten unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit legal. Müssen sich unsere Soldaten nun immer noch vor der Staatsanwaltschaft verantworten??


Grüße
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: wolverine am 31. März 2010, 17:45:17
Ja
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: BartSimpson am 31. März 2010, 17:48:42
Zitat von: wolverine am 31. März 2010, 17:45:17
Ja

Geht das auch genauer? Was hat sich dann durch das Humanitäre Völkerrecht geändert?
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: wolverine am 31. März 2010, 17:52:31
Einerseits ist das noch nicht entschieden, ob dort nunmehr Humanitäres Kriegsvölkerrecht anzuwenden ist. Andererseits wird auch unter Geltung des HKVR z. B. eine tödliche Schussabgabe gerichtlich überprüft. Sie schrieben ja selbst, dass zumindest die Verhältnismäßigkeit der Kriegshandlung überprüft wird. Also bleibt es beim einfachen "Ja". Gegenfrage: Was sollte sich denn geändert haben?
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: BartSimpson am 31. März 2010, 18:00:16
Es würde sich viel ändern. Sollte in Afghnaistan der "kriegsähnliche" Zusatnd anerkannt werden, müsste sich ein deutscher Soldat nur noch vor Gericht verantworten, wenn er wegen besagter Unverhältnismäßigkeit oder Kriegsverbrechen angeklagt würde. Ich habe zum Beispiel noch nie gehört, dass sich jeder amerikanische Soldat nach ein tödlichen Schussabgabe mit gerichtlichen Konsequenzen auseindersetzen musste wie das zur Zeit noch in Deutschland der Fall ist!
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: ulli76 am 31. März 2010, 18:14:04
Vor Gericht musste sich bisher auch kein deutscher Soldat verantworten.
Gegen die entsprechenden Kameraden wurde ermittelt. Dabei wurde geprüft, ob die Soldaten gemäß der ROEs gehandelt haben. Bisher wurden ALLE! Verfahren eingestellt.

Daran hat sich nichts geändert und wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern.
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: wolverine am 31. März 2010, 18:41:45
Selbstverständlich wurden schon amerikanische Soldaten vor Gericht gestellt und auch verurteilt. Nicht alles ist im Krieg erlaubt. Und Ihre Prüung der Verhältnismäßigkeit; wer soll die denn machen wenn nicht Staatsanwaltschaft und Gerichte? Der Soldat selbst oder sein Disziplinarvorgesetzter? Glauben Sie nicht, dass es dafür einer unabhängigen Stelle bedarf?
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: BartSimpson am 31. März 2010, 18:46:31
Okay ich bin überzeugt ;D. Was hat bzw. wird sich dann aber durch das Humanitäre Kriegsvölkerrecht ändern? Ich meine gehört zu haben, dass es für die Soldaten eine Verbesserung ihrer rechtlichen Lage bedeutet...

Grüße
Titel: Re:ausschließlich Humanitäres Völkerrecht oder nicht?
Beitrag von: wolverine am 31. März 2010, 19:18:56
Ich bin da sehr skeptisch. Für wahrscheinlicher halte ich, dass verschiedene (private) Versicherungen dann einen weiteren Grund find die Zahlung zu verweigern. Wer heute unter Beachtung der ROE handelt wird nichts zu befürchten haben. Wer diese verletzt wird sich auch unter Geltung des HKVR verantworten müssen. Also sehe ich mehr Risiken als Chancen. Und entschieden ist es auch noch nicht.