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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: SpaxXx am 05. April 2010, 16:14:02

Titel: Beförderung in Abwesenheit
Beitrag von: SpaxXx am 05. April 2010, 16:14:02
Hi,

wurde zum 1. April zum Og, hatte aber jetzt die ganze Woche urlaub genommen und war deswegen nicht beim Antreten und Urkunden erhalten usw.

Aber morgen is denn EAKK angesagt, weshalb ich nur schwer schaffe zum GEZI in meiner Einheit zu kommen und da die BEförderungsurkunde zu unterschreiben.


Jetzt die Frage mein Zugführer meinte des wäre kein Problem und ich könnte schon die neuen Klappen tragen, die im Gezi meinten ich dürfte das erst wenn ich die Urkunde unterschrieben hätte.


Wer hat da jetzt recht bzw. darf ich die klappen ab morgen tragen ?

Danke schon ma im vorraus.
Titel: Re:Beförderung in Abwesenheit
Beitrag von: wolverine am 05. April 2010, 16:28:15
Juristisch korrekt ist die Beförderung vollzogen mit Übergabe der Urkunde. Von "unterschreiben" steht da nichts. Wenn Sie die Urkunde haben, tragen Sie die Klappen.