Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Teddybaer am 06. April 2010, 22:16:34

Titel: Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Teddybaer am 06. April 2010, 22:16:34
Hallo,

mein AG verweigert mir die Zustimmung für eine WÜ. Gibt es trotzdem noch irgendwie eine Möglichkeit trotzdem eine WÜ zumachen. Habe nämlich mal gehört das das Truppenteil wo ich MOB-Beordert bin beim KWEA eine Anfrage stellen kann das man mich braucht und das der AG dann dazu schriftlich eine Stellungsnahme abgeben mußt. Ist da irgendwas dran ?
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 06. April 2010, 22:45:39

Ob da was dran ist kann ich dir nicht sagen aber einen guten Rat geben, die Hand die einen füttert die beißt man nicht.
Eine WÜ bei deinem AG zur erzwingen halte ich für keine gute Idee es sei denn dein Arbeitsplatz ist dir egal.
Es gibt hier im Forum bestimmt einige Kameraden die gerne eine WÜ machen wollen aber der AG ist dagegen.
Im endefekt blieben dir nur noch die DVags das würde zwar nicht das gleiche wie eine WÜ sein aber besser wie gar nichts.


MKG

der Oscar
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: WausLG1 am 06. April 2010, 23:04:27
Zitat von: Teddybaer am 06. April 2010, 22:16:34
...Gibt es trotzdem noch irgendwie eine Möglichkeit trotzdem eine WÜ zumachen...

Ja, Urlaub beim AG beantragen und wenn der genehmigt wird steht der WÜ nichts mehr im Wege....

Bei unseren Res. im Btl gibt es einige die es so machen...
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: snake99 am 07. April 2010, 00:17:58
Diese Vorgehensweise ist jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar, denn dort steht ganz klar, das bei WÜ's das Arbeitsverhätlnis ruht und EU nicht für eine WÜ genommen werde darf.

Daher, wenn ein AG eine WÜ verweigert sollte es einfach hingenommen werden. Wie OGM schon richtet sagte, die Hand die einen füttert, sollte man nicht beissen. Vor allem heute nicht, wo es nicht gerade einfach ist einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen, wenn man seinen bisherigen verlieren sollte ;) 
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: WausLG1 am 07. April 2010, 00:20:44
ups hab nix gesagt


sogenau kenn ich mich da auch nicht aus ... betrifft mich ja noch nicht
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 07. April 2010, 08:00:20
jedoch kann man durchaus mit dem AG verhandeln daß er einen zur WÜ gehen lässt und man im Gegenzug Urlaub /Überstunden nimmt.

Ist zwar ned korrekt, aber: wo kein Kläger da kein Richter  ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: schlammtreiber am 07. April 2010, 08:59:43
Eine statistisch nicht repräsentative (von mir durchgeführte) Umfrage unter 7 Reservisten (Stubenbesatzung eben) ergab, dass die Mehrheit (also 4 Nasen) den illegalen Weg der Urlaubs-WÜ gewählt hatte, da ihre jeweiligen Arbeitgeber eine Freistellung verweigerten. Und in mindestens einem weiteren Fall hat der AG augenscheinlich nur zugestimmt, weil ihm nicht wirklich bewusst war, dass er mit einem Federstrich die WÜ canceln kann ohne irgendwelchen Aufwand zu haben.

Theoretisch könnte die Bw zwar fast jeden Reservisten einziehen, ohne schriftliche Zustimmung des AG wird sie jedoch den Teufel tun. Leidtragende hierbei sind die eigentlich leistungswilligen Reservisten, die verhindert sind weil sie es sich nicht mit ihrem Arpeitsplatz verscherzen wollen.

off topic: "die Hand die füttert" ist mindestens ebenso (eher noch mehr) der AN, denn der AG profitiert von dessen Arbeit (sonst würde er ihn nicht beschäftigen).
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 07. April 2010, 09:10:17
und ein privater AG kann seine Ausfallkosten bei der USG-Stelle geltend machen. Somit läuft sein Betrieb u.U. profiabler ...
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Holgi33 am 07. April 2010, 12:38:53
Zum Thema Urlaub während einer WÜ hat es eine Änderung gegeben!

Im Dateianhang (Folie 43) finden Sie die Darstellung "WÜbg-Jahresurlaub -
alte Regelung":

Gesetzeslage:
Nach §1 Abs 1 Arbeitsplatzschutzgesetz ( ArbPlSchG) ruht das bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer der Ableistung einer Wehrübung.
Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch den Erholungsurlaub nicht unterbrochen, es besteht lediglich keine Arbeitspflicht.

Ehemalige, restriktive Auffassung des BMVg:
"Wehrübungen im Erholungsurlaub sind nicht möglich, da Wehrübungen ein Arbeitsverhältnis unterbrechen, das Arbeitsverhältnis aber während des
Erholungsurlaubs fortbesteht".


Nachfolgend im Dateianhang (Folie 44) "WÜbg - Jahresurlaub- neue Regelung":

Nach der im Referat FüSI 2 erarbeiteten neuen Auffassung des BMVg zum Thema "Wehrübung im Erholungsurlaub" sind Wehrübungen im Erholungsurlaub möglich, wenn die Einberufung zur Wehrübung nach der Gewährung des Erholungsurlaubs erfolgt. Eine "Gutschrift" des für die Wehrübung eingesetzten Erholungsurlaubs erfolgt nicht.

Die Folien dazu kann ich hier nicht liefern!
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: MediNight am 07. April 2010, 13:08:21
Zitat von: Fitsch am 07. April 2010, 09:10:17und ein privater AG kann seine Ausfallkosten bei der USG-Stelle geltend machen. Somit läuft sein Betrieb u.U. profiabler ...

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht bezahlen, weil das die Unterhaltssicherungsbehörde übernimmt, aber das wars dann auch schon ;) ! Ansonsten hätte ich im USG was falsch verstanden, Fitsch ;) ! Oder haben Sie für Ihre Behauptung, mit der Sie da "ganz steil aus der Kurve kommen", eine belastbare (rechtliche) Quelle ;) ?

P.S.: Ich wünsche Ihnenmal  viel Spass beim suchen, denn das, was Sie da gepostet haben, ist eine der am meisten verbreiteten Latrinenparolen zum USG, die absolut jeden Wahrheitsgehaltes entbehrt ;) !
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: mailman am 07. April 2010, 13:21:49
Wäre ja auch irgendwie widersprüchlich, da ein Urlaub ja der Erholung dienen soll und eine WÜ ja normalerweise keine Erholung ist.

Mein Truppenteil hat mir geleich gesagt das es bei Ihm so nicht läuft.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 07. April 2010, 14:18:07
Ein Betrieb der momentan Kapazitäten frei hat ist froh um einen AN der ihm nicht auf der Tasche liegt.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: mailman am 07. April 2010, 14:31:02
Bei mir nicht :P
Mein längster Urlaub waren 4 Wochen Krankheit :-\
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 07. April 2010, 15:43:53
 Und ich dachte immer eine WÜ wäre wie Urlaub. ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 07. April 2010, 15:58:53
neee, Im Urlaub muß man die Alte mitnehmen  ;D

Ich habe alle meine WÜ´s im Urlaub absolviert, und es waren bei Gott einige.

Bin halt am Wochenende in´s Büro und hab das Nötigste während der WÜ erledigt.

Mein Glück war´s daß mein Job dieses Vorgehen erlaubt hatte (ich kenne das Wort "Kunden" im Betrieb gottseidank nicht - ich verwalte mich größtenteils nur selber)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 07. April 2010, 16:11:52
Also Fitsch was sagt denn deine Family dazu das du deinen Urlaub so 'verplanst'?
Ich hatte bei der letzten DVag ein Gespräch mit einem Kameraden der ist in einem n.A Batl.
Der hat seiner holden Ehefrau am Telefon mitgeteilt das er 'mal eben' zu einem bestimmten Termin für zwei
Wochen weg ist danach war erstmal Funkstille für son paar Minuten.  ;)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 07. April 2010, 16:34:31
absoluts Unverständnis und Resignation  ;D ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 07. April 2010, 17:13:03
Also bei mir wärs Unverständnis, Nudelholz und blaue Flecken meinerseits. ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: wolverine am 07. April 2010, 17:14:36
Wenn man es richtig anstellt wird gefragt ob man nicht ´mal wieder üben möchte! ;)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: StOPfr am 07. April 2010, 17:17:52
Zitat von: wolverine am 07. April 2010, 17:14:36
Wenn man es richtig anstellt wird gefragt ob man nicht ´mal wieder üben möchte! ;)
Das ist viel besser als die anderen Varianten  ;D!
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 07. April 2010, 17:21:10
Zitat von: StOPfr am 07. April 2010, 17:17:52
Zitat von: wolverine am 07. April 2010, 17:14:36
Wenn man es richtig anstellt wird gefragt ob man nicht ´mal wieder üben möchte! ;)
Das ist viel besser als die anderen Varianten  ;D!

Ein sehr guter Gedankengang den muß ich mal bei ein paar Bier genauer ausarbeiten. :D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Teddybaer am 07. April 2010, 20:47:47
Der Gedanke ist sehr gut finde ich.

Hab mal im August 3 Wochen Urlaub eingereicht beim Chef und werde dann wieder zu meiner Einheit gehen.  ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 08. April 2010, 08:07:11
vorher aber unbedingt beim Chef sagen was Du vorhast.

Erholungsurlaub dient der Erholung, WÜ´s abzuleisten ist nicht erlaubt. Nicht daß er Dir daraus nen Strick dreht ....
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 08. April 2010, 15:13:01
Der Personalchef in meiner Firma bekam mal mit das ich an einigen Wochenenden als Reservist an DVags
teilnehme,er fragte mich dann sofort verletzt man sich nicht dabei?
Ich hab natürlich gewusst worauf er anspielte und habe ihm vorgerechnet wie oft meine Kollegen in der Woche Fussball spielen.Das da die Verletzungsrate wesentlich höher ist musste er zugeben,dann wollte er noch wissen was dort gemacht wird und er wart nicht mehr gesehen.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 08. April 2010, 15:54:44
DVAG´s und WÜ´s sind aber zwo paar Stiefel.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Teddybaer am 08. April 2010, 16:41:10
Mein Chef hat allgemein was gegen Wehrübung. Deswegen erzähle ich ihm auch nix davon. Aber ich will eh versuchen wieder ganz zum Bund zugehen  :)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: mailman am 08. April 2010, 16:56:42
Tja mit nichts davon erzählen wird es nicht laufen. Der Arbeitgeber muss über jede WÜ informiert werden ebenso muss er auch die Einverständnisserklärung zur Beorderung unterschreiben.

Viele Einheiten verlangen auch vor der WÜ, eine schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers oder der Agentur für Arbeit (wenn man keine Arbeit hat)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Fitsch am 08. April 2010, 17:26:57
... und sollte er drauf kommen daß man während des Urlaubes eine WÜ ableistet ist dies ein Kündigungsgrund.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 08. April 2010, 21:38:13
@Fitsch

Unser Personalchef wollte ja nur darauf hinaus das ich bei meinen 'Wochenendausflügen' einer höheren
Verletzungsgefahr ausgesetzt bin als wenn ich mich zu Hause rumtreibe und darauf hin für die Firma öfters ausfallen könnte.
Und na klar eine Wü ist nun mal länger als eine DVag aber Zivilisten denken nun einmal anders. ;)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 11. April 2010, 12:28:58
Zitat von: Hannes11111 am 11. April 2010, 12:11:07
Ich würde auch mal mit dem Arbeitgeber reden und fragen, ob er dich auch nicht gehen lassen will wenn der Russe vor seiner Firma steht.

Das mit dem Russen zieht heute nicht mehr,die nagen selber am Hungertuch und
haben keine Ambitionen für solche 'Ausflüge'. ;)
Anders siehts aus wenn in Deutschland auf nem Bahnhof Bomben hoch gehen so wie es die Sauerlandbomber
vor hatten.
Und die sollen angeblich in Afg von den Talis ausgebildet worden sein.Das Übel muß man an der Wurzel packen sonst
knalls hier auch.


Edit:
Bezugstext gelöscht.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Hauptfeldwebel Hotel am 02. Mai 2010, 12:45:16
Hallo zusammen,
hier mal was fachkundiges vom Streitkräfteamt.
Auch für die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber können durch die Einberufung eines Mitarbeiters zum Wehrdienst/analog für Wehrübende erhebliche Probleme entstehen, insbesondere dann, wenn der Wehrpflichtige /Wehrübende an seinem Arbeitsplatz unentbehrlich ist. Mit der Möglichkeit der Unabkömmlich-(Uk-)Stellung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das öffentliche Interesse am Wehrdienst eines Wehrpflichtigen mitunter geringer eingestuft werden kann als das öffentliche Interesse daran, den Wehrpflichtigen an seinem Arbeitsplatz zu belassen. Im Frieden können Wehrpflichtige wegen ihrer ausgeübten Berufstätigkeit für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber uk-gestellt werden, wenn

- die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung des Betriebes gefährden würde,
oder
- durch die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung des Betriebes so erschwert werden
würde, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebes oder wegen der Auswirkung auf andere eine nicht unwesentliche Störung des Wirtschaftslebens eintreten würde,
oder
- die Fortführung einer bestimmten Tätigkeit durch sie im öffentlichen Interesse dringend notwendig erscheint.

Auch die im öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes, auf Gemeindeebene oder bei sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts stehenden Wehrpflichtigen können in Friedenszeiten uk-gestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst die Fortführung der öffentlichen Aufgaben gefährden oder unzumutbar beeinträchtigen würde. Bei der Abwägung innerhalb des Uk-Verfahrens müssen strenge Maßstäbe angelegt werden. Die
Benennung eines wehrpflichtigen Mitarbeiters zur Uk-Stellung ist von der Arbeitgeberin/ vom Arbeitgeber eingehend zu begründen. Es soll erkennbar sein, warum ein öffentliches Interesse an
der Weiterbeschäftigung des Wehrpflichtigen besteht, und warum die Vertretung durch Ersatzkräfte nicht möglich ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Tätigkeit des wehrpflichtigen
Arbeitnehmers, die Dauer des personellen Engpasses, die Gesamtzahl der im Betrieb Beschäftigten, die Zahl der vergleichbar qualifizierten Mitarbeiter sowie alle Tatsachen, die eine Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen verdeutlichen.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: snake99 am 02. Mai 2010, 13:18:03
Das was sie schreiben ist doch nichts Neues. Es ist nicht einfach eine WÜ (vor allem längere WÜ's von z.B. 6 Wochen Dauer beispielsweise für einen Laufbahnlehrgang) von seinem AG genehmigt zu bekommen. Wenn der AG selber nie Soldat war, oder schlicht weg mit der Bw "nichts am Hut hat", ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Genehmigung des AG's fast aussichtslos.

Gerade Kleinbetriebe können WÜ-willige Reservisten oftmals nicht abstellen, da aufgrund der Betriebsgröße der interne Betrieb sonst gefährdet wäre. Viele kleine & mittelständische Firmen beschäftigen aufgrund der Rahmenbedienungen des Gesetzgebers mittlerweile eher zu wenig Personal für die alltäglich anfallenden Arbeiten. Alleine in der regulären Urlaubszeit führen diese Umstände hin und wieder zu Engpässen in den betrieblichen Abläufen. Ist die Firma dann auch noch in einer Branche tätig, wo die Gewinnmargen sehr gering sind, kann man auch kein zusätzliches Personal einstellen.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: ARMY STRONG am 04. Mai 2010, 09:43:23
Richtig!
Die Theorie sagt (wie an anderer Stelle ja bereits festgestellt) dass bis zu 6 Wochen WUe nicht zustimmungspflichtig seitens des AG sind. In der Praxis moechte ich aber mal den sehen, der einerseits seinem AG einfach so (ohne Absprache) eine WUe vor den Latz haut, anderseits aber glaubt in seiner Firma dann noch eine grossartige Zukunft zu haben.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: snake99 am 04. Mai 2010, 15:43:35
Wobei bei kleineren Handwerksbetrieben die Lage etwas anders aussehen kann.

Einige Handwerksbranchen haben jedes Jahr die "sauere Gurkenzeit" ... sprich, die Auftragsbücher sind leer, weil die Arbeiten z.B. wetterbedingt nicht durchführbar sind. Dann sind die Chefs froh, wenn sie ihre Gesellen ggf. zum Bund für ein paar Wochen zwecks WÜ schicken können, anstelle zur Agentur für Arbeit. 
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: ARMY STRONG am 04. Mai 2010, 15:55:14
Stimmt, hab ich auch einige Jahre bei meinem vorherigen Arbeitgeber gemacht. Der war froh mich los zu sein und ich konnte wieder ein bischen miltaerisch taetig sein.
Aber wie du schon gesagt hast, ohne Absprache geht da nix, da nutzt auch die Aenderung der ZDV 20/3 aus dem Jahr 2006 nix, die ja suggeriert man haette einen Rechtsanspruch auf die 6 Wochen und man MUESSE freigestellt werden.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Hauptfeldwebel Hotel am 04. Mai 2010, 17:41:50
Zitat von: ARMY STRONG am 04. Mai 2010, 09:43:23
In der Praxis moechte ich aber mal den sehen, der einerseits seinem AG einfach so (ohne Absprache) eine WUe vor den Latz haut, anderseits aber glaubt in seiner Firma dann noch eine grossartige Zukunft zu haben.

Hallo Army Strong,
ich mache das so. Genau wie die kommende. Heute erfahren das ich mal eben in 1 1/2 Wochen eine komplette Grenadier ATN erwerben kann, das nehme ich doch dankend an. Wenn der E-Bescheid bei mir zu Hause ist, bekommt mein AG ebenfalls bescheid. Das kostet mich einen Anruf.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: AriFuSchr am 04. Mai 2010, 17:45:47
.....Sie scheinen einen Arbeitsplatz inne zu haben, an dem Sie wirklich dringend gebraucht werden  ;D
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: snake99 am 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ... in Zeiten wo AG's gerne kräftig und schonungslos am Personalrad drehen, sollte man sich diesen Spruch immer vor Augen halten ;)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 05. Mai 2010, 06:44:34
Zitat von: snake99 am 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ... in Zeiten wo AG's gerne kräftig und schonungslos am Personalrad drehen, sollte man sich diesen Spruch immer vor Augen halten ;)

Wo liegt das Problem wenn der AG einen rausschmeißt hat man ja genug Zeit für WÜs. ;)
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: ARMY STRONG am 05. Mai 2010, 08:07:23
Zitat von: Hauptfeldwebel Hotel am 04. Mai 2010, 17:41:50
ich mache das so. Genau wie die kommende. Heute erfahren das ich mal eben in 1 1/2 Wochen eine komplette Grenadier ATN erwerben kann, das nehme ich doch dankend an. Wenn der E-Bescheid bei mir zu Hause ist, bekommt mein AG ebenfalls bescheid. Das kostet mich einen Anruf.

Ich koennte das theoretisch auch machen, tue es aber dennoch nicht, weil ich es als Unverschaemtheit meinem Boss und meinen Kollegen gegenueber sehe. Die muessen meine Arbeit ja auch irgendwie mitmachen, was bei mir nicht so einfach ist. Dazu gibt es Urlaubsplanungen, Leute die laenger krank sind etc.

Auch hier im Zivilen gilt hier bei uns die Kameradschaft, da macht man sowas einfach nicht.
Titel: Re:Arbeitgeber verweigert Zustimmung zur WÜ
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Mai 2010, 09:05:51
Zitat von: snake99 am 04. Mai 2010, 22:37:04
Wie sagt ein Spruch "Beiße nicht die Hand, die dich füttert" ...

Ich hatte es schon mal angemerkt: der Spruch ist pervers falsch. Der AG "füttert" nicht selbstlos den AN, sondern der AN erarbeitet (!) sich sein Gehalt, und ZUSÄTZLICH noch einen Gewinn für den AG (sonst würde dieser ihn nicht beschäftigen, rationales Handeln vorausgesetzt) - wer füttert also wen?  ;)

Unbenommen dessen stimmt die grundlegende Aussage des Restsatzes: man sollte sich überlegen wie sehr man es sich wegen einer WÜ mit seinem AG verscherzen will. Wenn ich die Optionen "Verzicht auf eine WÜ" oder "monatelange Arbeitssuche und nebenbei Termine beim Arbeitsgericht gegen alten AG" zur Auswahl habe, ist die Entscheidung schnell gefallen... ::)