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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: bas.T am 10. April 2010, 22:00:29

Titel: Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: bas.T am 10. April 2010, 22:00:29
Guten Abend Kameraden,

ich habe im Januar 2010 meinen SaZ08 (Laufbahn der Unteroffiziere o.P.) Antrag gestellt, und die Verpflichtungserklärung im Februar 2010 ( mein 5. Dienstmonat) unterschrieben. Warte nur noch auf den Termin vom ZnwG, auch wenn ich schon eine Stelle hätte.

Habe einen Schulabschluss (mittlere Reife) + eine erlernte Ausbildung ( Bürokaufmann), was bedeutet, dass ich sofort einen neuen DG bekommen werde, sobald ich zum SaZ ernannt wurde.

Nun zu meiner Frage.

In meiner AGA beim ReFü Unterricht, meine ich mitbekommen zu haben, wenn man die Verpflichtungserklärung innerhalb der ersten 6 Dienstmonate unterschreibt und dann auch SaZ wird, wird man Rückwirkend zum Diensteintrittsdatum zum SaZ ernannt.

Wenn dem so wäre, werde ich nachträglich zum Diensteintrittsdatum zum StUffz ernannt und würde dann auch noch NACHTRÄGLICH das Geld bekommen, was ich bekommen hätte, wenn ich wirklich vom ersten Tag an StuffZ wäre.

Ist das so richtig oder schwebe ich grad in einer Traumwelt? Mir geht es nicht wirklich um das Geld, aber da dies eine beträchtliche Summe wäre, ist dies nicht unwesentlich.

Ich hoffe mir kann das jemand beantworten :-)

MkG
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: wolverine am 11. April 2010, 08:54:45
Nein, eine Beförderung gilt ab dem Zeitpunkt, der auf der Urkunde vermerkt ist.
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: BW-Söhne am 11. April 2010, 13:06:29
Und, was mich interessieren würde, wie lange dauert so im Durchschnitt so eine Bearbeitung des Antrags?

Mein grosser Sohn hatte diesen Weg auch vor.

TE, kann es sein, dass wir uns näher kennen? ???
Wenn nicht, sorry. ;)
Und dann vergesst die Zeilen, die ich jetzt schreibe.

Wenn ja, ist ja schön, es HIER zu erfahren, dass du dich verpflichtet hast. ::)
Wann hast du vorgehabt, es mir zu sagen?
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: bas.T am 11. April 2010, 13:54:43
Wüsste nicht, dass wir uns kennen... ;-) Jedenfalls sagt mir dein Nickname nichts ;-)
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: Großer Leviathan am 14. April 2010, 12:38:04
Klingt ja fast nach einem Vater/Mutter - Sohn Twist  ;) ;D
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: StOPfr am 14. April 2010, 14:09:22
Zitat von: Großer Leviathan am 14. April 2010, 12:38:04
...Twist  ;) ;D
Zwist  ;)?
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: RekrKp8 am 14. April 2010, 14:11:07
 ;D ;D ;D
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: Großer Leviathan am 14. April 2010, 14:13:00
Zitat von: StOPfr am 14. April 2010, 14:09:22
Zwist

Meinte ich doch  ::)

Ein Vater/Mutter - Sohn Twist wäre irgendwie pervers  ;D
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: Andi am 14. April 2010, 14:24:27
Was ist an tanzen pervers?
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: Großer Leviathan am 14. April 2010, 14:26:54
Ich meinte den Twis im Sinne von Tausch.
Titel: Re:Nachträgliche Verpflichtung
Beitrag von: Andi am 14. April 2010, 14:29:34
Zitat von: Großer Leviathan am 14. April 2010, 14:26:54
Ich meinte den Twis im Sinne von Tausch.

??? Nur das Twist nicht "Tausch" bedeutet und noch nie bedeutet hat.