Hallo!
ich bin momentan noch W9 strebe aber SAZ 4 (UA) an...
ich hab ne abgeschlossene ausbildung (Einzelhandelskaufmann) werd ich sobald der Antrag durch ist zum Stabsunteroffizier? ich hab das mal irgendwo so mit bekommen und wollte fragen, ob das stimmt?
danke für antwort ;)
das kommt drauf an, in welchem bereich du eingesetzt wirst...
als NachschubUffz zB wahrscheinlich ja, als GSI-Uffz nein...
also ich bin seit anfang april in der S4 also Versorger
Unteroffiziersanwärter SaZ 4, seit wann gibt es denn das wieder? Für die Unteroffizierslaufbahn ist doch eine Mindestverpflichtungszeit von 8 Jahren erforderlich.
Aber egal, selbst wenn, das UA bedeutet ja Unteroffiziersanwärter. Bedeutet, du musst dann erst mal alle Lehrgänge erfolgreich absolvieren um dann irgendwann zum Unteroffizier befördert zu werden.
Die 8 Jahre sind die Regelverpflichtungszeit, nicht Mindestverpflichtungszeit.
@TE: Wo du jetzt eingesetzt bist, ist nicht relevant, es kommt drauf an, auf welchen Verwendung du dich bewirbst und ob dein erlernter Beruf dafür verwertbar ist.
Die entsprechenden Listen gibt´s auf www.bundeswehr-karriere.de (Sind allerdings nicht komplett, im Zweifel, Spieß, PersUffz/Fw oder S1 fragen.)
Zitat von: BulleMölders am 13. April 2010, 07:12:07
Unteroffiziersanwärter SaZ 4, seit wann gibt es denn das wieder? Für die Unteroffizierslaufbahn ist doch eine Mindestverpflichtungszeit von 8 Jahren erforderlich.
Da musst du unterscheiden, ob der Bewerber eine verwertbare Ausbildung mitbringt oder nicht. Wenn nicht sind pauschal Verpflichtungszeiten ab SaZ 4 möglich, wenn die Ausbildung erst bei der Bundeswehr gemacht wird ist eine Mindestverpflichtungszeit von 9 Jahren Voraussetzung.
Gruß Andi
Mindestverpflichtungszeit (Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes):
= für Bewerberinnen und Bewerber ohne für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluß
- bei ZAW von insgesamt nicht länder als neun Monate: vier Jahre
- ansonsten grundsätzlich: sechs Jahre
= für Bewerberinnen und Bewerber mit für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluß:
- bei einer Einstellung im Dienstgrad Maat oder Obermaat: vier Jahre
(Regelverpflichtungszeit: acht Jahre / mit ZAW-Erfordernis neun Jahre (bei Einstellung mit ZAW länger als neun Monate und Diensteintritt ab 01.01.2010)
Woher hast du denn diese seltsamen Zahlen?
Aktueller Erlaß vom BMVg (Oktober 2009)