Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema wechsel. ICh habe schon öfter gehört, das Leute nach oder auch während der Bundeswehr zum Polizeidienst gewechselt haben. Nun kenne ich die Hintergründe nicht, ob dies einfach ohne wieteres möglich ist oder ob es möglich ist unter bestimmten Vorraussetzungen. Sicher wenn man kurz davor steht z.B. seine 4 Jahre rum zu haben kann man sich bei der Bundespolizei oder der normalen Polizei
bewerben. Aber ist es möglich, wenn man sich z.B. für 8 oder 12 Jahre verpflichtet hat, nach sagen wir 3 Jahren, sich bei der Polizei zu bewerben und dann auch angenommen zu werden? Ich meine bleibt ja weiterhin Staatsdienst, aber da man ja auch eingeteilt wurde und seine Verpflichtungen hat, kann ich mir vorstellen, das es nicht einfach wäre, den Soldaten oder Feldwebel auf einmal aus dem Dienst zu nehmen und bei der Polizei unter zu bringen. Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen. Möchte mich nähmlich bei der Polizei bewerben, habe mich aber auch bei der Bundeswehr beworben.
Dachte falls es da nicht Klappt und bei der Bundeswehr schon und ich es vllt nächstes oder übernächstes Jahr nochmal probieren will, ob es dann möglich ist oder ob ich es mir komplett aus dem Kopf schlagen kann?
Vincent
Wenn sie zur Polizei wollen dann gehen sie auch von vornherein dort hin!
Und mitten in einer Verpflichtung wäre es zwar möglich aber warum sollte die Pol sowas machen?
Man hat auch keinerlei Vorteile.
Schau doch einfach mal unter www.ihre-einstellung-interessiert-uns.de rein, dort stehen viele Infos. Ist zwar ne Seite die auf RLP zugeschnitten ist, aber die Vorraussetzungen sind im Grunde genommen ähnlich. Oder frag einfach bei dem Polizeipräsidium in dem du dich bewerben willst nach einem Ausbildungs- oder Einstellungsberater nach, die können dir auch wichtige Fragen beantworten.
@Nase danke, ich werde mal nachschaun, wird sicherlich dann auch für Hamburg und S.-H. gelten, ich werde mich nochmal direkt bei der polizei informieren.
@mailman nicht sehr konstruktiv dein post. Ich habe mich bei der polizei beworben und gleichzeitig bei der bundeswehr. Aber wenn ich bei der polizei nicht weiter komme werde ich 2 jahre gespeert und würde es danach gerne nochmal versuchen. Deshalb de frage ob ich dann wenn die bundeswehr mich will, später zur polizei wechseln kann.
Zu deiner Frage warum die Polizei das tun sollte kann ich nur den kopf schütteln. Weil ich mich beworben habe und ich einer der besten war, das wäre ein grund warum die polizei mich dann haben wollen würde.
Ist es den nun "möglich" aus einem SaZ Verhältnis zur Polizei zu wechseln, unabgesehn davon warum oder wieso. Ich möchte nur wissen ob es prinzipiell machbar wäre. Am besten wären noch die Vorraussetztungen.
Danke an alle die sich darum gedanken machen.
Vincent
Man geht bei der Bundeswehr eine mehrjährige Verpflichtung ein.
Es ist möglich zu wechseln aber hat keinerlei Vorteile als Soldat.
Die Landespolizei ist Ländersache, so dass die Einstellungskriterien in jedem Land unterschiedlich sind.
Was für die Bundespolizei oder die Landespolizei RLP gilt, gilt noch lange nicht für Hamburg oder S-H.
ISt mir klar das es für jedes Bundesland andere Kriterien gibt. Wie gesagt es interessiert mich ob es allgemein möglich ist.
Ich will als Soldat auch gar keinen Vorteil. Wie schon beschrieben möchte ich gerne zur Polizei, aber als 2 berufswahl würde
ich dann vorrübergehend zum Bund gehen. Polizei ist auf jedenfall mein Ziel, Bund wäre ehr so ne art Übergangslösung.
Frage ist, ob es relevant ist ob man SaZ 4, 8 oder 12 ist wenn man wechseln will. Erstmal würde es mich auch von der Seite der Bundeswehr interessieren ob man so einfach aus dieser Verpflichtung heraus kommt. Es bleibt ja aber auch weiterhin Staatsdienst.
wenn es die möglichkeit gibt, welche Kündigungsfrist gilt? Habe in der Polizeibewerbung gelesen, das man Angaben zum Wehrdienst bzw zum SaZ machen muss und dann die Kündigungszeit angeben muss und ob man Anspruch auf Übergangszahlungen hätte.
@Sniper Wolf
Nein, sie können nicht wechseln, da Polizei und Bw zwei komplett unterschiedliche Behörden sind.
Selbst als ex SAZ hat man keinerlei Vorteile bei einer Bewerbung bei der Polizei. Man wird wie jeder andere Bewerber behandelt und muss genauso das Einstellungsverfahren absolvieren.
Die Bundespolizei hat mal vor etlichen Jahren versucht Ex SAZ bevorzugt einzustellen, doch ist damit nach eigenen Angaben "kräftig auf die Nase gefallen". Alleine die ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit kann mit der Musterung nicht verglichen werden. Wer "wehrdienstfähig" war, ist noch lange nicht polizeidiensttauglich.
Schade das hier viele Leute nicht lesen können.
Ich WILL und ERWARTE keinen VORTEIL bei der Polizei!!!
Ich wolte nur wissen ob es prinzipiell möglich ist und wenn ja unter welchen Bedingungen.
Klar ist das man bei der Bewerbung bei der Polizei auch alle Tests mit macht, dass schließt auch den
ärzlichen ein. Wer Kaputt ist, wird natürlich nicht weiter kommen. Ich weiß nicht was ihr denk was ich mir
vorstelle.
Ich will nur wissen ob es möglich wäre, wenn ich SaZ bin und mich bei der Polizei beworben habe, eingeladen werde
und alle Tests bestehe und die Polizei sagt, ich könne eine Ausbildung bei Ihnen anfangen, ob es möglich wäre
dies auch zu tun. Also nix mit Bevorzugt ode rirgendwelche tests überspringen!!
Zitat von: SniperWolf am 17. April 2010, 09:59:45
Ich will nur wissen ob es möglich wäre, wenn ich SaZ bin und mich bei der Polizei beworben habe, eingeladen werde
und alle Tests bestehe und die Polizei sagt, ich könne eine Ausbildung bei Ihnen anfangen, ob es möglich wäre
dies auch zu tun. Also nix mit Bevorzugt ode rirgendwelche tests überspringen!!
Natürlich ist es möglich, sich als SaZ bei der Polizei zu bewerben. Aber ich erkenne den Sinn dieser Frage nicht, wenn damit nicht verbunden wäre nach einem Vorteil zu fragen. Wenn Du bisher SaZ warst interessiert das Polizei ebenso wenig, als wenn Du bisher 3. Offizier auf einem Passagierdampfer warst, also auch eine Art Uniform getragen hast...
Bedingungen gibt es weiter keine, jedenfalls keine, die sich aus Deinem Status als SaZ ergeben. Es ist kein Wechsel möglich; Du wirst dem normalen Bewerbungsverfahren unterzogen.
Okay... Puh ich versuche es nochmal. Ich glaube Ihr versteht meine Frage nicht. Ich möchte gerne zur Polizei!!! Habe mich dort beworben, aber auch eine Bewerbung an die Bundeswehr geschickt. Der Polizeieinstellungstest ist im Mai. Wenn ich da durchfalle, werde ich 2 Jahre gespeert! Somit würde ich, soweit die Bundeswehr mich haben will, zur bundeswehr gehen. Habe mich für SaZ12 beworben, aber soweit ich gehört habe, stellt sich nach meiner Prüfung erst noch raus ob ich auch SaZ werde. Meine Frage ist, wenn ich die Bundeswehr als ÜBERGANGSLÖSUNG nutze und 2 Jahre bei der Bundeswehr bin, ob es möglich wäre, sozusagen bei der Bundeswehr zu "Kündigen" soweit man das so nennen kann und dafür bei der Polizei eine Ausbildung anfange.
Zusammen gefasst: Ich will kein Vorteil bei der Polizei, ich habe keine erwartungen das mein Bundeswehrrang anerkannt wird und ich dadurch eine bessere Besoldung oder Dienstgrad bekomme. Ich will nur wissen, falls die Polizei mir eine Zusage, für eine Ausbildung geben würde, ob ich dann bei der Bundeswehr "austeigen" könnte, obwohl ich ja bei SaZ12 noch 10 Jahre zu leisten hätte. Ich hoffe ihr hab nun meine Frage verstanden.
Ich werde Montag bei der Polizei Hamburg nachfragen ob sie in so einem Fall einen Bundeswehr bzw Ex-Bundeswehrsoldaten bzw UOF/OF eine
Ausbildung anbieten würden, wenn die Bundeswehr mich sozusagen Freigeben würde.
Klar wenn die Bundeswehr sagt, nein Sie haben noch 10 Jahre abzuleisten laut vertrag, ist wohl klar, das die Polizei da ncihts machen kann.
Wollte nur wissen ob ich in diesen Fall an die 10 verbleibenden Jahre geknebelt bin.
Warum machst du dann nicht einfach FWDL 23? Anstatt einen anderen Bewerber erst mal den Platz zu blockieren wenn du sowieso weg willst?
Zitat von: SniperWolf am 17. April 2010, 11:38:19
Okay... Puh ich versuche es nochmal.
Okay...Puh, dann versuche ich es auch noch einmal ;)! Das war aber wirklich nicht so ganz klar, was Du wolltest.
Mailman hat Recht: FWDL23 wäre eine Alternative, mit der Möglichkeit, Dich später doch noch als SaZ zu bewerben. Du nimmst tatsächlich bei Einstellung als SaZ jemandem einen Platz weg, obwohl Du ja lieber zur Polizei möchtest. Die würde Dich, erfolgreich bestandenes Einstellungsverfahren vorausgesetzt, auch nehmen, aber die Bundeswehr müsste Dich nicht gehen lassen. Du hast einen Vertrag unterschrieben, kannst beantragen die Dienstzeit neu festzusetzen, aber dem Antrag muss nicht entsprochen werden. Woraufhin Du möglicherwiese unzufrieden und unmotiviert bist usw.
Zitat von: SniperWolf am 17. April 2010, 11:38:19
[...]wenn ich die Bundeswehr als ÜBERGANGSLÖSUNG nutze [...]
Wollte nur wissen ob ich in diesen Fall an die 10 verbleibenden Jahre geknebelt bin.
Wenn du das so siehst hast du bei der Bundeswehr definitiv nichts verloren, jedenfalls nicht als SaZ.
Ich verstehe, dass ich einen Platz blockieren würde, doch muss ich auch sagen, das ich auch nun nach ausbildung und fachabitur geldverdienen will. Und wenn ich jetzt FWDL23 mache verdiene ich das erste jahr weniger als wenn ich arbeitslos wäre. Daher SaZ und gleich geld bekommen. Mein Problem ist einfach nur das ich Prüfungsangst habe und gerne zur polizei möchte. Fall ich durch, muss ich 2 jahre warten. Wenn ich dann nochmal durchfallen sollte nochmal 2 jahre. Ich bin ehrlich, BW ist für mich nur eine Überbrückung bis ich bei der Polizei angenommen werde. Das ich bei der Bundeswehr sicherlich einiges an Erfahrungen bekommen und was Lernen werde, nehme ich sehr gerne mit. Was also nicht bedeutet das mir die Bundeswehr egal ist.
Es ist für mich eben eine vorzeitige bzw übergangsmäßige alternative.
Wie ich es nun verstanden habe, solte die polizei nichts dagegen haben, wo ich natürlich nochmal nachfragen werde. Also hängt es von meinem Vorgesetzten ab oder von wem?
Danke für Eure bisherigen antworten
Dann denk bitte nicht einmal daran dich als Zeitsoldat zu bewerben. Soldat sein ist eine wirkliche Berufung. Man muss es mit Leib und Seele machen. Und nicht als Übergang um irgendwann mal zur Polizei zu könenn weil man die Sperrzeit überbrücken will.
Okay, langsam verstehe ich worauf sie hinaus wollen ....
Also, solang sie Grundwehrdienstleistender sind könnten sie vorzeitig vom Wehrdienst entbunden werden, wenn sie der Bw eine Stellenzusage der Polizei geben, denn der Polizeidienst kann mit dem Wehrdienst zeitlich verrechnet werden.
Ich kenne einen Fall, der hat damals nach der Schule direkt bei der Polizei angefangen und musste demnach keinen Wehrdienst mehr leisten.
Das gilt aber nur solange die Wehrpflichtiger sind! Sobald sie SaZ sind, müssen sie ihre Verpflichtungszeit bei der Bw erfüllen und können nicht mehr einfach zur Polizei wechseln.
Sprich, wenn sie planen bis zum möglichen Dienstantritt bei der Polizei Wehrdienst zu leisten, müssen sie dies als GWDL'er tun, NICHT als SaZ, und somit sollten sie sich auch an den Gedanken gewöhnen mit den Bezügen eines GWDL'ers klar zu kommen.
Im weiteren, als SaZ VERPFLICHTEN sie sich ihre Dienstzeit bei der Bw abzuleisten ...
Danke, endlich eine klare antwort. Mehr woltle ich nicht wissen.
Aber sicherlich ist es warscheinlicher als SaZ4 aus dem Dienst rauszukommen als ein SaZ12
Spreche ich Chinesisch?
Als SaZ kommen sie nicht raus! Das was ich oben beschrieben habe gilt ausschließlich für Grundwehrdienstleistende! Als SaZ haben sie ihre Dienstzeit vollständig zu erfüllen!
Moin
Warum nicht einfacher machen?
Ich habe mich bei 3 Polizeien und bei der Bw beworben gehabt - bin durch die OPZ, bin bei einer Polizei durchgekommen, bei einer im 1. Test gescheitert und wurde von der dritten wegen Terminproblemen nicht eingeladen. Und habe mich nun eben für die Polizei entschieden und die Bw Bewerbung bzw. Zusage abgebrochen.
MfG Itchy
SniperWolf geht es einzig alleine ums Geld .... er will erst übergangsweise für ein paar Monate als SaZ dienen, damit er SaZ Bezüge bekommt, und will dann zur Polizei wechseln sobald er die Zusage hat.
Das dies als SaZ nicht geht, will er offensichtlich nicht verstehen ;)
klar wurde mir ja nun endlich mal mittgeteilt, aber teils wurde auch geschrieben das man eben versuchen kann, wenn man n guten vorgesetzten hat, aus dem vertrag rauszukommen, darum gehts mir. Werde mich auch bei 2 Polizeien bewerben ;)
1. Eine Dienstverpflichtung ist kein Vertrag.
2. Die Beendigung eines Dienstverhältnisses entscheidet niemals der "gute Vorgesetzte".
3. Grundwehrdienstleistende sind nicht mehr wehrpflichtig wenn sie bei einer Landes- oder Bundespolizei Dienst leisten und werden folglich entlassen. Ein Zeitsoldat ist auf einer Stelle eingeplant und muss grundsätzlich seine Verpflichtung erfüllen.
Oaky habs verstanden, ausnahme wäre wohl aber wenn sie mich rausschmeißen oder?
Dann wäre ich ja wieder auf den markt :P
Aber keine sorgen dazu muss es ja nicht kommen
Ein Rausschmiss bei der Bundeswehr ist dann bestimmt nicht förderlich für eine Einstellung bei der Polizei. Mal gelinde ausgedrückt.
Zitat von: SniperWolf am 23. April 2010, 15:33:32
Oaky habs verstanden, ausnahme wäre wohl aber wenn sie mich rausschmeißen oder?
Dann wäre ich ja wieder auf den markt :P
Aber keine sorgen dazu muss es ja nicht kommen
Auch zu diesem "Plan" kann ich was sagen .... ein ehemaliger Kamerad von mir wurde vor seinem regulären DZE aus dem Dienst der Bundeswehr wegen einem größeren Dienstvergehen während eines Auslandseinsatzes entlassen. Er war SaZ.
Nach seinem Rauswurf hat er sich u.a. bei diversen Behörden versucht zu bewerben. Auch die Polizei war dabei. Alle seine Bewerbungen bei Behörden sind sofort postwendend mit einer Absage zurück gekommen.
Dann gibt es wohl nur die Lösung FWDL oder eben dann 2 Jahre irgendwas anders arbeiten.
Die Bundeswehr ist sicher kein 2 Jahres Parkplatz für gescheiterte Polizeibewerber.
Zudem wissen sie ja nicht ob sie die Bw überhaupt nimmt.
das ist richtig, ma sehn was die BW sagt. SaZ4 ist die geringste Verpflichtungszeit oder? Habe jedenfalls noch von keinem SaZ2 gehört, da man das ja auch mit FGWD erreichen könnte, wo man aber wiederum nur n hungerlohn bekommt
Z4 ist nicht die geringste Verpflichtungszeit!
Wenn sie das große Geld verdienen wohlen und dann zur Polizei wollen dann müssen sich sich wohl zivil was suchen. Bei der Bw haben sie definitv nicht das geringste verloren.
Es ist ihr gutes recht ihre meinung hier zu äußern. Mal schaun wenns mit der Polizei nicht klappt kann ich ja mal wegen Z2 bzw Z4 anfragen, Bewerbung is auf Z12 gestellt glaube ich. Großes geld will ich ja auch nicht verdienen, aber es ist ein unterschied ob ich im FGWD 250-800€ bekomme oder für den selben zeitraum 1100-1500€
SaZ 2 ist nur als ROA möglich.
Und auch als Z4 kommen sie nicht vor Ende ihrer Verpflichtungszeit raus.
ROA? Reservisten Offiziersanwärter? oder was?
Klar ist das wenn das mit de rpolizei nicht klappt, das ich dann zur bw gehe. Ob jetzt 2 oder 4 Jahre, das wird sich zeigen.
Was müsste ich den als ROA machen bzw welche vorrausetzungen erfüllen?
Zitat von: SniperWolf am 24. April 2010, 13:10:16
[...]bzw welche vorrausetzungen erfüllen?
Charakterliche. Und diese erfüllst du nicht. Deswegen wirst du auch weder bei Polizei noch bei Bundeswehr eine Zukunft haben.
Zitat von: SniperWolf am 24. April 2010, 13:10:16
ROA? Reservisten Offiziersanwärter? oder was?
Klar ist das wenn das mit de rpolizei nicht klappt, das ich dann zur bw gehe. Ob jetzt 2 oder 4 Jahre, das wird sich zeigen.
Was müsste ich den als ROA machen bzw welche vorrausetzungen erfüllen?
Als ROA muss man später auch noch Wehrübungen machen und das ist mit dem Dienst als Polizeibeamter nur schwer bzw. gar nicht zu vereinbaren.
SniperWolf,
offensichtlich geht es ihnen nur darum viel Geld zu verdienen, solang sie auf eine mögliche Einstellung bei der Polizei warten.
Vergessen sie die Bw für ihre "Idee der Übergangslösung"! Sie tun sich und der Bw damit einen sehr großen Gefallen!
Wenn du viel Geld verdienen willst dann geh in die freie Wirtschaft. Millionär wirst du weder als Polizist noch als Soldat.
Wer hat den behauptet das ich Millionär werden will oder dicke Kohle machen will? Da bin ich bei der BW oder Polizei sicherlich falsch.
Es geht mir darum das ich zur Polizei will!!! Geld spielt keine rolle! Aber falls ich durch die schriftliche prüfung falle muss ich 2 jahre warten!
So und das ich in den 2 Jahren etwas Geld verdienen will, das kann denke ich jeder nachvollziehen. Und deswegen meinte ich das ich dann
SaZ2 oder SaZ4 bist ich bei der Polizei bin. Da find eich nicht das man mir da nen Vorwurf machen kann. Das würde ja bedeuten dass alle
die SaZ2-4 machen von Euch verurteilt werden weil sie nicht ihr leben der BW witmen... Und wie ich schon erwäähnt habe möchte ich etwas
Geld in der Zeit verdienen, weshalb ich nicht FGWD 19 oder sonst wie lange mache, da ich teils mehr Arbeitslosengeld bekommen würde, was
ich ja auch nicht will. Deshalb eben kein FGWD, weil es mir in der Hinsicht wirklich zu wenig ist um mit 250 Euroin den ersten Monaten nicht
wirklich auskomme. Und die Staffelung danach ist auch nicht der Hit. Aber wie gesagt ist eben nur GWD!
Zitat von: SniperWolf am 24. April 2010, 23:32:34
...weshalb ich nicht FGWD 19 oder sonst wie lange mache, da ich teils mehr Arbeitslosengeld bekommen würde, was
ich ja auch nicht will. Deshalb eben kein FGWD, weil es mir in der Hinsicht wirklich zu wenig ist um mit 250 Euroin den ersten Monaten nicht
wirklich auskomme. Und die Staffelung danach ist auch nicht der Hit. Aber wie gesagt ist eben nur GWD!
erstmal heißt das was du meinst FWDL (freiwillig länger dienender) kann man maximal 23 Monate machen...
so jetzt zu deiner aussage zwecks Geld ^^
informiere dich vorher bevor du solche aussagen machst...
das man als GWDL nicht viel ausgezahlt bekommt streite ich nicht ab... aber du vergisst anscheinend (wie die meisten) das man zusätzlich "leistungen" bekommt ua. kostenlose heilfürsorge oder wie man das auch immer nennt, "kostenloses" essen..., kostenlose Reise zwischen Wohn - und standort (per Bahn) und und und
wie die soldabrechnungen beim FWDL genau aussieht kann ich dir nicht sagen aber was ich dir sagen kann das du mit deiner Aussage total falsch liegst.
beispiel ich SAZ 4 habe Fahrkosten von ca. 300€ /i.M., und essen in der kantine muss ich zahlen
d.h. wenn es mir ums Finanzielle gehen würde wäre ich besser dran FWDL zu machen...
jetzt nur noch ein rat von mir vergess den gedanken SAZ zu machen... uns und dir zum gefallen...
Wenn es ihnen so wichtig ist zur Polizei zu gehen dann werden sie wohl auf volles Risiko ohne Bw gehen müssen. Wenn sie es nicht schaffen suchen sich zivil was. am besten Helfer im Lebensmittelbreich 3 Schichtbetrieb mit 7Tage Woche. Da kommt einiges an Geld zussammen.
Keine Sorge Soldaten, ich werde alles geben um bei der Polizei angenommen zu werden ;)
Aber falls nicht denke ich ist es nicht von nachteil bei der Bundeswehr gewesen zu sein,
von wegen disziplin, befehle erteilen/ausführen. Umgang mit der Waffe wohl ehr weniger,
da ich noch keinen Polizisten mit nem G36 gesehn habe, höchstens ner MP5
nun denn mach halt deine 9 bzw 6 Monate und suche dir danach was anderes um Geld zuverdienen... fallls du die Pol Tests versaust.