Hey,
ich habe eine Aquaphobie (Angst vor tiefem Wasser), und kann bereits ab einer Höhe von 2,20m mich nichtmehr wirklich auf das schwimmen konzentrieren. Ich würde sehr sehr gerne SaZ 8 werden, jedoch ist da eine Vorraussetzung schwimmen zu können, was ich auch kann, nur nicht in allzu tiefen Becken. (bis 2,20ca.) Gibt es eine Möglichkeit mir das ärztlich Bestätigen zu lassen oder wäre die Weiterverpflichtung damit gelaufen?
Würde ich mal lieber sein lassen, da Schwimmen auch zur (Sport)ausbildung gehört.
Eine ärztliche Bestätigung dass ich nicht schwimmen muss, würde die was bringen? Oder diese Bahnen die ich schwimmen muss einfach in nicht so tiefen Becken schwimmen?
Also, eine ärztliche "Befreiung vom Schwimmen" wird es wohl einfach nicht geben. Man wird schlicht keinen SaZ einstellen, der nicht schwimmt.
Außerdem geht es nicht nur um ein paar Bahnen im Schwimmbad (das ist meistens der Fall, aber nicht nur), sondern auch mal um so Dinge wie Gewässer im der freien Natur durchschwimmen. Da weiß man nicht mal wie tief die sind.
oder man fällt beim gefechtsmässigen Überwinden eines Flusses in die Fluten
Oder man wird an Bord eine Marineschiffes eingeschifft, da ist es dann meist tiefer als ca. 2,20m. Rs sei denn es ist ein Landungsboot.
Bei einigen Ausbildungsvorhaben gehts auch ins Schwimmbad ... ich musste z.B. mehrfach während eines Laufbahnlehrgangs vom 7,5m Brett springen. Gehörte zwar nicht zum offiziellen Ausbildungsplan, doch es wurde gemacht.
Bekanntlicherweise sind die Schwimmbecken mit Sprungturm etwas tiefer als 2,20m und es wäre blöd, wenn man auf einem Laufbahnlehrgang den Sprung verweigert ;)
Hi,
ich kann mich an meine AGA erinnern, dass wir dort 1 oder 2 mal im Schwimmbad waren.
Einer von uns konnte nicht schwimmen und sagte dies auch unseren Vorgesetzten.
Besagte Person musste nicht ins Wasser und lief/stand halt die ganze Zeit neben dem Becken und hat Zeiten gemessen.
MfG
Typ m. G.
Zitat von: Typ m. G. am 16. April 2010, 20:02:46
Hi,
ich kann mich an meine AGA erinnern, dass wir dort 1 oder 2 mal im Schwimmbad waren.
Einer von uns konnte nicht schwimmen und sagte dies auch unseren Vorgesetzten.
Besagte Person musste nicht ins Wasser und lief/stand halt die ganze Zeit neben dem Becken und hat Zeiten gemessen.
MfG
Typ m. G.
W9er ;) ?
Und ich kenne genug Leute, die wurden nicht zur Laufbahn zugelassen bzw. sogar wieder aus der Ausbildung genommen weil sie eben Nichtschwimmer waren!
ZitatW9er ?
ne, Z8
Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Ich habe nur das erzählt, was ich mal mitbekommen habe.
MfG
DAs funktioniert schon aus dem Grund nicht, dass man ohne Schwimmen das DSA nicht bestehen kann. Und das Nicht-Bestehen des DSA kann zur Entlassung führen.