Kann man für die Einkommensteuererklärung einen doppelten Haushalt angeben, wenn man zusätzlich zum eigenen Hausstand zu Hause eine Stube in der Kaserne außerhalb des Wohnortes besitzt und die Unterkunftskosten anrechnen lassen will? In den Bedingungen heißt es u.a.: Ein doppelter Haushalt liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen.
Außerdem (falls jemand zufällig gerade das Formular für Werbungskosten vor sich liegen hat):
Es gibt dort meines Erachtens kein Feld, wo man vom Arbeitgeber bezahlte Reisekosten oder auch UKV für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eintragen soll. Die Felder in Zeile 41 beziehen sich allein auf die Lohnsteuerkarte (wo ja in der Regel nichts eingetragen ist), das Feld in Zeile 63 bezieht sich nur auf die Vergütung bei doppelter Haushaltsführung. Wenn ich bei Kommandierungen also Reisekostenvergütung etc. bekommen habe, könnte ich das im Formular streng genommen gar nicht angeben.