Hallo liebe Leut,
heute ist das eingetroffen, was ich seit Februar befürchtet hatte. Aufgrund eines Gerichtsurteils wegen Sachbeschädigung (6 Tage Sozialarbeit, Eintrag im Erziehungsregister, ich bin 19 Jahre alt) hat mich heute ein Einplanungsoffizier aus Köln angerufen und mir mitgeteilt, dass ich nicht eingestellt werde, da mein Urteil ein Einstellungshindernis darstellt.
Er sagte, dass ich mich ab März 2013 wieder bewerben könne, was ich auch tun werde, wenn es soweit ist. Blöd nur, dass dann die OPZ-Ergebnisse abgelaufen sind und ich dann wieder in die OPZ muss bzw. ins ZNwG.
In sieben Wochen bin ich mit der Schule fertig mit einem eher bescheidenen Fachabitur. Da ich nun nicht (wie zunächst geplant) am 01. Oktober bei der BW anfangen werde, stellt sich nun die Frage, was ich die nächsten drei Jahre machen werde, bis die Bundeswehr wieder aktuell für mich wird.
Nebenbei noch bemerkt: Studium schließe ich aus persönlichen Gründen aus, trotz Fachabitur.
Jetzt meine Frage:
Wenn ich mich jetzt beim Zoll bewerbe und dort eine zwei- bzw. dreijährige Ausbildung mache (mittlerer oder gehobener Dienst), ist diese dann bei der Bundeswehr später verwertbar? Hat da jemand Erfahrung oder Informationen?
Ich frage deshalb, weil für mich eine ZAW zum Verwaltungsfachangestellten geplant gewesen wäre (SaZ 12), und nun würde ich gerne wissen, ob die ZAW allgemein entfällt, wenn ich eine Zoll-Ausbildung nachweisen kann.
Denn was ich bisher mitbekommen habe, ist nicht jede Ausbildung beim Bund verwertbar, nur "zweckdienliche".
Dazu noch eine Frage:
Kann ich Offizier bzw. Feldwebel im Truppendienst werden, wenn ich eine Berufsausbildung habe, oder bin ich dann gezwungen, in den fachlichen Dienst zu gehen (sofern der Beruf, wie gesagt, verwertbar ist bei der BW)?
Also ich weiß, dass es meistens heißt, "theoretisch ist alles möglich", aber wie sieht das im Regelfall aus?
Mit stellt sich jetzt nämlich ernsthaft die Frage, was ich die drei Jahre mache, bis ich es wieder beim Bund versuchen kann.
Ich sehe für mich folgende Möglichkeiten (die im Rahmen meiner Interessen liegen, sicher gibt es Vor- und Nachteile):
1) Bewerbung/Ausbildung bei Zoll/Polizei/Bundespolizei
2) GWD + maximalen FWD (damit würde ich ca. zwei von drei Jahren "überbrücken")
3) Bewerbung/Ausbildung zu irgendetwas medientechnischen
Ich persönlich präferiere im Moment Nummer 1. Also das wollte ich einfach nur mal loswerden.
Die beiden fettgedruckten Fragen sind mein Hauptanliegen bei diesem Post, und ich würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.
Grüßle,
Greif
Wenn du beim Bund keine Einstellung wegen deiner Straftat bekommst, siehts doch beim Zoll genauso schlecht aus, oder irre ich mich da?
Und ja, du kannst auch zb Feldwebel im Truppendienst werden, wenn du ne Ausbildung hast.
MFG
Zitat von: Greif am 22. April 2010, 19:25:44Wenn ich mich jetzt beim Zoll bewerbe und dort eine zwei- bzw. dreijährige Ausbildung mache (mittlerer oder gehobener Dienst), ist diese dann bei der Bundeswehr später verwertbar? Hat da jemand Erfahrung oder Informationen?
Eine entsprechende Laufbahnausbildung kann gegebenenfalls eine Einstellung mit höherem Dienstgrad z.B. in der Laufbahn der Feldwebel ermöglichen.
ZitatKann ich Offizier bzw. Feldwebel im Truppendienst werden, wenn ich eine Berufsausbildung habe, oder bin ich dann gezwungen, in den fachlichen Dienst zu gehen (sofern der Beruf, wie gesagt, verwertbar ist bei der BW)?
Wenn du die entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen (Alter, Schulbildung etc.) erfüllst, stehen dir alle Wege offen. Du musst dich ja nicht als Feldwebel im Fachdienst bewerben ...
Zitat1) Bewerbung/Ausbildung bei Zoll/Polizei/Bundespolizei
Und du meinst ernsthaft, dass man dich dort nehmen würde, wenn du bei der Bundeswehr wegen deiner Verurteilung abgelehnt wurdest?
Zoll, Polizei und Bundespolizei können sich ihre Bewerber noch eher aussuchen und haben in der Regel auch wesentlich strengere Einstellungskriterien als die Bundeswehr!
Zitat3) Bewerbung/Ausbildung zu irgendetwas medientechnischen
Das wäre das, was du angehen solltest!
Das Problem oder die Sache ist ja die, dass die Bundeswehr es wahrscheinlich nicht herausgefunden hätte, wenn ich es nicht gesagt hätte.
Denn die BW guckt doch "nur" ins BZR und ins Führungszeugnis oder? Aber nicht in das Erziehungsregister.
Davon abgesehen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei Polizei/Zoll etc. dass man keine Vorstrafen hat, wohlgemerkt, ich habe KEINE Vorstrafen.
Vorbestraft ist man, wenn man mehr als 90 Tagessätze zu irgendeinem Betrag zahlen muss bzw. wenn man verurteilt wird zu einer Bewährungsstrafe (oder so ähnlich).
Wenn man jedoch mit Sozialstunden bestraft wird, fällt dies unter "erzieherische Maßnahmen", die mit einem Eintrag ins Erziehungsregister verbunden ist (welches überdies mit 24 gelöscht wird).
Von daher finde ich meine Äußerung/meine Wünsche nicht soo abwegig.
Versuchen kannst dus natürlich ^^ aber wenns so ne Kleinigkeit ist, wie du sagst, dann frag ich mich doch wirklich warum du nicht genommen wurdest?
Zitat von: Greif am 22. April 2010, 19:54:26Davon abgesehen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei Polizei/Zoll etc. dass man keine Vorstrafen hat, wohlgemerkt, ich habe KEINE Vorstrafen.
Du weisst schon, dass deine Verurteilung, verglichen mit dem, was man sich "erlauben" könnte, bis man zwingend für eine Ernennung zum Soldaten auf Zeit ungeeignet ist, lächerlich gering ist? Am "Straf"maß alleine kann es also kaum liegen ...
Und wenn die Bundeswehr bei einer solchen "erzieherischen Maßnahme" derart drastisch reagiert, dürften die Chancen, wie schon gesagt, bei Zoll, Polizei und Konsorten nicht besser stehen ...
Moin
Wichtig!
- die Polizeien und der Zoll sieben (wie gesagt) sehr stark aus - da wird das nichts mit Straftaten im Register.
- selbst wenn sie dich nehmen wäre es äußerst schlecht, die Ausbildung/das Studium abzubrechen bzw. danach zur BW zu gehen - da man eben als Beamter auf Probe übernommen wird danach und man nach der BW Zeit wiederum fast komplett ohne irgendwas da stehen würde - die Polizei nimmt auch SAZ nur unter entsprechenden Vorraussetzungen und auch nur unter besonderen Bedingungen. (Außerdem ist fraglich ob die einen überhaupt nach der Ausbildung bei der Pol. gehen lassen würden bzw. ob sie einen nach der BW Zeit wiederaufnehmen...)
(Ich bin btw. selber glücklicher Polizeikommissaranwärter --> Studienbeginn Mitte dieses Jahres)
MfG Itchy
Jo...
Danke erstmal für die Antworten :)
Wie läuft das jetzt mit dem GWD? Den mach ich aber schon ganz normal oder?
Zum Grundwehrdienst wirst du, wenn du entsprechend gemustert wurdest, eingezogen.
Eine Frage hätte ich noch, und zwar:
Ist es jetzt sinnvoller, den GWD zu machen, dann ne Ausbildung und dann zur BW oder soll ich erst eine Ausbildung machen, dann GWD bzw. wenn ich genommen werde die AGA?
Gibt es da entscheidende Vor- und Nachteile?
Wie würdet ihr das einschätzen?
Gruß
Greif
Mit einer Ausbildung könnte man mit höherem Dienstgrad eingesetzt werden und die BW müßte keine ZAW bezahlen (sofern man in den Fachdienst geht).
Zudem ist man älter und normalerweise reifer als ein Schulabgänger.
Es macht Sinn, zunächst den Grundwehrdienst abzuleisten- dann kommt er dir später nicht mehr in die Quere- z.B. wenn dein Ausbildungsbetrieb dich übernehmen will und du erst Wehrdienst leisten musst. Weisst ja nicht, ob du später 1. beim Bund als SaZ genommen wirst und 2. ob du dann überhaupt noch willst.
Jo, danke ulli, dat klingt logisch ja :)
So werd ichs dann auch machen.
Ich bin gerade ernsthaft am überlegen, ob ich nun doch wieder das Studieren in Betracht ziehen soll.
Jetzt wo bis 2013 das Thema Bund erstmal nicht aktuell ist...
Nochmal ne blöde Frage, wenn ich jetzt studiere und mich danach nochmal bewerbe als Offz., aber das Studium ist nicht wirklich nützlich für den Bunde, wie läuft das dann?
(zB Veranstaltungsmanagement, wäre einer meiner Wünsche, alternativ Journalismus, also FALLS ich studiere(n kann) )
Wenn du zu dem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du dich ganz normal als Offizieranwärter bewerben und, gegebenenfalls, im Rahmen der normalen Offiziersausbildung ein weiteres Studium absolvieren.
Wenn es aber absolut nicht passt (zu alt, kein Studium, das zu einer Einstellung mit höherem Dienstgrad führen könnte), dann wird es nichts mit der Einstellung. Zumindest als Offizier.
Journalismus könnte (!!!) übrigens eventuell schon ein "förderlicher" Berufs-/Studienabschluss sein, da die Bundeswehr über einige interne und externe Medien (wie z.B. die Webseite www.bundeswehr.de) verfügt, bei denen man Leute mit Erfahrung vermutlich auch mit Kusshand aufnehmen würde.
jo danke Timid für die Info
jo dann werd ich mich mal darum kümmern.
Veranstaltungsmanagement könnte doch auch nützlich beim Bund sein, oder?
Ich könnt mir vorstellen dass das zum Beispiel nützlicher/sinnvoller ist, als zB beim Bund Politikwissenschaft zu studieren ^^
Eher nicht. Die Bw ist dann doch noch vornehmlich Bundesbehörde und "Y-Tours" wird weniger als "Event" gesehen. Insgesamt sollten Staats- und Politikwissenschaften noch nützlicher sein.
Das sollte nicht heißen, dass ich die BW als "Event" oder gar "Abenteuer" sehe, wie es oft der Fall ist! Bitte nicht falsch verstehen :)
Jo, das heißt, wenn ich mich auf den Bund weiterhin fixiere mit einem Auge, dann wär Journalismus oder etwas in die Richtung sinnvoller.
Das ging nicht gegen Sie, "Greif". Die Spitze ging ein wenig gegen die Bw selbst und das Bild, dass sie teilweise von sich selbst zeichnet.
@Greif
nur soviel, der Zoll nimmt nicht jeden!!!
auf 80 freie Stellen im mD (BFD Süd-Ost) waren weit aus mehr Bewerber als freie Stellen. Im ghD schaut es noch um einiges schlechter aus!
So lapidare Sprüche, Bw- geht nicht, dann halt Zoll - da werden Sie spätesdens nach dem persönlichen Auswahlgespräch aussortiert!
Sollten Sie dieses überstehen werden sie massive Probleme in der Ausbildung (Ausbildungsstoff sehr umfangreich) bekommen.
UND
außerdem sollten man beachten, wenn man nach der Ausbildung beim Zoll aufhören will, muss man einen Teil der erhaltenen Bezüge, sowie einen Teil der Ausbildungskosten zurückbezahlen. Da kommen schnell mal einige tausend Euro zusammen.
MFG
Einen Nachbrenner habe ich nocht:
Wenn Sie Fachabitur haben, dann ist nur eine Bewerbung für den ghD zulässig. Eine Bewerbung für den mD wird von Seiten des Zoll´s nicht angenommen.
Jetzt entgültig
So long
Zitat von: wolverine am 28. April 2010, 10:02:21
Insgesamt sollten Staats- und Politikwissenschaften noch nützlicher sein.
PoWi ist niemals nützlich, das kann ich aus erster Hand behaupten :D
Aber es bietet Gelegenheit für hammerkrasschilledvollcoole Auftritte. Wenn man während einer WÜ als kleiner Mannschaftsdienstgrad in der Pause dasitzt, an einen Baum gelehnt, Tarnschminke in der Fresse, die Knarre quer über den Schoß gelegt und in der Nikomachischen Ethik liest, der vorbeikommende Leutnant sich erst verschluckt vor Lachen und dann hustend bedauert, dass er keinen Photoapparat zur Hand hat um diesen "Staatsbürger in Uniform par excellence" zu dokumentieren... ;D ;D
Zitat von: schlammtreiber am 30. April 2010, 10:44:29
...und in der Nikomachischen Ethik liest...
Welche Ausgabe ;)?
Müsste ich nachsehen, jedenfalls nicht Reclam... ich glaube Nomos Verlag, bin aber nicht sicher.
ZitatWenn man während einer WÜ als kleiner Mannschaftsdienstgrad in der Pause dasitzt, an einen Baum gelehnt, Tarnschminke in der Fresse, die Knarre quer über den Schoß gelegt und in der Nikomachischen Ethik liest
stell mir das jetzt mal bildlich vor .... felix schlammi
Hallo,
ich war selbst bei der Polizei für ein Studium im gehobenen Dienst eingestellt und uns wurde gesagt, man könne über nach der Einstellung geschehene Sachen(Anzeigen,Verurteilungen ect.) reden, aber über die vor der Einstellung nicht!Soll heißen mit Sozialstunden hast du es verdammt schwer, überhaupt zum Test eingeladen zu werden.Wenn es nicht sogar unmöglich ist....
ZitatHallo,
ich war selbst bei der Polizei für ein Studium im gehobenen Dienst eingestellt und uns wurde gesagt, man könne über nach der Einstellung geschehene Sachen(Anzeigen,Verurteilungen ect.) reden, aber über die vor der Einstellung nicht!Soll heißen mit Sozialstunden hast du es verdammt schwer, überhaupt zum Test eingeladen zu werden.Wenn es nicht sogar unmöglich ist....
Das ist so nicht richtig ;)
Klar achtet die Polizei sehr darauf ob man schonmal eine Owi oder eine Straftat begangen hat.
Es kommt aber immer drauf an, was man verbrochen hat und wie lange es her ist... Ich habe auch mit 15 eine Straftat begangen, musste einige Sozialstunden ableisten und wurde trotzdem zum Einstellungsverfahren bei der Polizei eingeladen. Ich bin damals (im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung) mit einem 50er Roller schneller gefahren als erlaubt.
Dies ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis", da ich ja keine Fahrerlaubnis für eine Geschwindigkeit über 25 km/h besessen habe.
Bei solchen Dingen wird meistens ein Auge zugedrückt, da es auch irgendwo als "typische Jugendsünde" betrachtet wird.
@Threadersteller:
Ich weiß natürlich nicht, wie lange das bei dir zurückliegt und wie die Verantwortlichen bei der Polizei über Sachbeschädigung entscheiden. Am besten erstmal nachschauen, ob du es bei der Bewerbung überhaupt angeben musst. Und wenn du es angeben musst, würde ich dir einen Anruf beim Einstellungsberater der jeweiliegen Behörde (Polizei/Bpol/Zoll) empfehlen. Der wird dir mehr dazu sagen können und die Informationen sind auch verlässlicher, als die aus einem Internetforum.
Zitat von: vivi am 15. Dezember 2010, 09:08:39
Hallo,
ich war selbst bei der Polizei für ein Studium im gehobenen Dienst eingestellt und uns wurde gesagt, man könne über nach der Einstellung geschehene Sachen(Anzeigen,Verurteilungen ect.) reden, aber über die vor der Einstellung nicht!Soll heißen mit Sozialstunden hast du es verdammt schwer, überhaupt zum Test eingeladen zu werden.Wenn es nicht sogar unmöglich ist....
Naja auch nach der Einstellung macht sich sowas nicht gut. DAs müßte man auch auf jeden Fall melden und es könnte auch hier passieren das der Dienstherr von einer Einstellung absieht sofern es vor dem Dienstantritt erfolgt.