Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Kaputtnix am 26. April 2010, 17:16:05

Titel: Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: Kaputtnix am 26. April 2010, 17:16:05
Bin am zum 4.1. eingezogen worden. Hab die aga jetzt rum bin nun in meiner Stammeinheit hab mir allerdings einen Kreuzbandriss durch einen privaten Unfall zugezogen. Der Heilungsprozess wird etwas zeit in anschpruch nehmen. Muss die Zeit in der ich wegen Krankheit den Dienst nicht aufnehmen kann Nachgedient werden?
Titel: Re:Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: mailman am 26. April 2010, 17:21:00
Nein
Titel: Re:Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: Großer Leviathan am 27. April 2010, 17:57:27
Nachgedient werden muss meines Wissens nach nur die Zeit die du im Cafe Viereck verbringst.
Titel: Re:Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: BulleMölders am 27. April 2010, 18:08:38
Zeiten der eigenmächtigen Abwesenheit müssen auch nachgedient werden.
Titel: Re:Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: Großer Leviathan am 27. April 2010, 21:43:39
Ja stimmt, aber eigenmächtige Abwesenheit endet auch oft mit Cafe Viereck  ;)
Titel: Re:Nachdienen wegen Krankheit?
Beitrag von: Timid am 27. April 2010, 22:19:31
Wer es genau nachlesen möchte: Nachgedient werden müssen Tage, an denen der Wehrpflichtige gemäß §5 (3) keinen Dienst leistet. Das sind ein paar mehr Dinge als nur EA und Disziplinararrest.

Tage, an denen man krank war, werden nicht nachgedient - dafür kann sich bei einer Krankheit/Verletzung am Ende der Wehrdienstdauer der Wehrdienst aber gegebenenfalls verlängern (§29a).