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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Solonia am 28. April 2010, 20:33:24

Titel: Abgelehnt wegen Beruf?
Beitrag von: Solonia am 28. April 2010, 20:33:24
Hallo,
ich hab ein Probelm, und würde gerne wissen, ob es die Möglichkeit gibt dieses zu beheben.
Ich bin ca. 1,5 Jahre bei der Bundeswehr, SaZ 04 der Mannschaften und wollte mich nun Weiterverpflichten lassen. Ich habe eine Mittlere Reife und eine Berufsausbildung als Maßschneiderin. Da ich vor der Bundeswehr schon immer KFZ-Mechatronikerin werden wollte, doch keine Lehrstelle bekam, nahm ich die andere Ausbildung.
In meiner Kompanie habe ich dann ein Praktikum in der Inst gemacht, und ich war bzw bin immer noch begeistert. Also wollte ich Fw machen. Habe meinen Spieß informiert und er hat sich bei der SDBw schlau gemacht, ob das möglich ist. Naja, nein wurde mir gesagt, da ich ja schon einen Ausbildungsberuf habe. (Außer Ausnahmen wie z.B. ITFw InfoVarb BW, würde gehen). Aber mir wurde gesagt, dass ich Unteroffizier machen kann.
Nun, ich habe alle meine Unterlagen zusammengesammelt und hab alles fertig. Wir haben dann eine Bewerbersofortmeldung auf eine Stelle heimatnah gemacht, und die wurde jetzt abgelehnt, weil ich schon einen Beruf habe! Kann das stimmen? Sie meinten auch als Begründung am Telefon, dass es genügend gäbe, die noch keinen Beruf haben oder den Einstellungsberuf schon mitnehmen, und dass somit der Bedarf gedeckt wäre und ich gar nicht die Chance bekomme.
Das Witzige (witzlose) dabei ist, ich habe einen Kameraden, der die Fw-Laufbahn einschlagen will, den Einstellungsberuf davon mitbringt und als ZAW den KFZ-Mechatroniker bekommt.

Wie kann sowas möglich sein?
Habe ich wirklich KEINE CHANCE da etwas zu machen?

Wäre euch SEHR verbunden, wenn ihr mir eure Erfahrungen oder gar eure Lösungen schreibt!

MkG
Titel: Re:Abgelehnt wegen Beruf?
Beitrag von: wolverine am 28. April 2010, 22:08:31
Wahrscheinlich nicht. Sie haben sich beworben und wurden abgelehnt. Die Begründung - selbst wenn sie aktenkundig wäre - erfüllt noch nicht einmal einen Diskrimminierungstatbestand. Das war eswohl.