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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: pars-pro-toto am 03. Mai 2010, 16:48:19

Titel: Doppelbestrafung
Beitrag von: pars-pro-toto am 03. Mai 2010, 16:48:19
Hey,
habe mal eine dringende Frage!
Währe super wenn mir jemand so schnell wie möglich helfen könnte...
Habe Mist gebaut und mein Kompaniechef hat meine Entlassung beantragt!
Nach zwei Wochen, hat er aus dem selben Grund, noch zusätzlich eine Ausgangssperre für mich verhängt, für den fall, dass der Antrag nicht durchgeht?!
Ist das rechtens?
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: wolverine am 03. Mai 2010, 16:59:38
Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist keine Strafe sondern eine Verwaltungsmaßnahme. Damit dürfte alles geklärt sein.
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: pars-pro-toto am 03. Mai 2010, 17:01:46
Aber das ist doch auch als Bestrafung anzusehen!
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: wolverine am 03. Mai 2010, 17:06:33
Schlechtes Wetter auch?
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: 2010 am 03. Mai 2010, 17:22:00
Jetzt bin ich aber neugierig, was muss man denn machen damit man Entlassen wird?
Dachte sowas gibt es beim Bund nicht.
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: wolverine am 03. Mai 2010, 17:29:02
Jedes Dienstvergehen innerhalb der ersten vier Jahre!
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: Großer Leviathan am 03. Mai 2010, 17:33:39
Als GWDL kann man (glaub ich) nicht entlassen werden, als SaZ wie Wolverine schon schrieb.
Titel: Re:Doppelbestrafung
Beitrag von: ulli76 am 03. Mai 2010, 18:39:56
Doch auch GWDL können entlassen werden- aber dafür müssen sie schon richtig Scheisse bauen.
Bei SaZ- insbesondere innerhalb der ersten 4 Jahren- ist  das deutlich einfacher.
Aber für ne Entlassung muss man tatsächlich schon was Größeres verbockt haben.