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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Gholam am 04. Mai 2010, 15:17:52

Titel: Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 04. Mai 2010, 15:17:52
Grüße Euch,

Also ich wollte wissen was man beachten muss wenn man den Feldwebellaufbahn betreten will aber nur für 8 Jahre?
Ich habe öfters in den Zeitschriften gelesen das man die verpflichtungszeit auch auf 8 jahre beschränken kann.
Was meint ihr dazu?

Bei mir sieht es so aus das ich zum 1.7. Einberufen wurde als StUffz für 8 Jahre.
Der Offizier im Zentrum für Nachwuchsgewinnung, am Tag meiner "Zusage", meinte
das er mir empfehlen würde mich nach einem Jahr als StUffz als Feldwebel bewerben soll.
Da ich mich mich eigentlich als Feldwebel beworben hatte.

Des weiteren wollte ich wissen wie es wäre wenn ich mich nach einem Jahr dann als Feldwebel bewerde und ich würde es schaffen,müsste ich dann ganze 12 Jahre dort bleiben?
Oder wird da das eine Jahr angerechnet?

Die Suche hat mir leider nicht geholfen

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: MediNight am 04. Mai 2010, 15:32:25
Die Dienstzeit wird immer INSGESAMT festgesetzt! D. h. ein eventuell bereits gedientes Jahr wird in der Gesamtdienstzeit mit berücksichtigt.

Wurde denn bei Ihnen im ZNwG auch die Feldwebel-Eignung festgestellt? Wenn nein, dann müssen Sie diesen Test wiederholen, bevor Sie zur Fw-Laufbahn zugelassen werden können! Hat Ihnen der Wehrdienstberater auch gesagt, dass es erstens nur eine begrente Anzahl von Plätzen für Laufbahn-Wechsler gibt und zweitens, dass deswegen bevorzugt ungediente Bewerber für die Feldwebel-Laufbahn eingestellt werden?Prinzipiell ist es derzeit so, dass die Verpflichtungszeit für Feldwebel-Anwärter mit einer ZAW (Ausbildung) bei 13 Jahren und ohne ZAW bei 12 Jahren liegt. Ausnahmen sind immer wieder vorgekommen, sollten dann aber schon begründet sein! Solche Ausnahmen, dass jemand ohne Feldwebel-Eignung Feldwebelanwärter wurde, eher nicht ;) !
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 04. Mai 2010, 15:59:09
Hi,

Ich glaube da der Offizier mich als "noch" Feldwebel ungeeignet ansah (da ich noch nie eine Führungsperson war, so die Begründung des Offizier) sah er mich als Feldwebel ungeeignet an.
Aber empfohlen hatter er mir mich nach einem Jahr mich wiederholt als Feldwebel zu bewerben.
Da ich bis dahin dann erfahrungen sammle was das Führen angeht.

Jetzt bin ich 20, eine Dienstzeit mit 8 Jahren ist mir wichtig da ich mich nach der Dienstzeit als Soldat
als Polizist bewerben möchte. Da sollte man eigentlich nicht älter als 25 sein aber für ehemalige Soldaten der Bundeswehr gibt es ausnahmen (zumindenst in München)

Denken Sie dass das berücksichtigt wird wenn ich mich noch mal  als Feldwebel bewerde aber dann für 8 Jahre?

Ich bedanke mich für die ausführliche Beiträge.

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: ulli76 am 04. Mai 2010, 16:02:08
1. Laufbahnwechsel klappen in der Regel nicht, wenn vorher schon die Nichteignung für die gewünschte Laufbahn festgestellt wurde. Zumal bei Bewerbern nur Führungspotenzial gefordert wird, mehr nicht.
2. Das mit dem SaZ 8 Fw wird die Bundeswehr vermutlich nicht mitmachen. Einfach da die Ausbildung lange dauert.
3. Warum bewirbst du dich nicht direkt bei der Polizei, wenn du da eh hin willst?
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: wolverine am 04. Mai 2010, 16:05:55
Und Altersgrenzen gelten ausschließlich bei einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7.html
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 04. Mai 2010, 16:13:30
Hi,

Die Altersgrenze meinte ich für die Polizei. Oder gilt sie da dann auch bei der Polzei nicht?

Das wäre echt super.

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: wolverine am 04. Mai 2010, 16:31:28
Man darf einen verlinkten Text auch lesen!
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: apollo98 am 04. Mai 2010, 23:32:45
Anrechnuug von Wehrdienst / Ausbildungsabschnitten

Um eine Bedarfsgerechte Nutzungszeit zu gewährleisten, ist bei Weiterverpflichtungen im Rahmen eines Wechsels aus der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes bzw. aus der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes oder der Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes in eine Laufbahn der Feldwebel oder bei Wiedereinstellungen die erforderliche Verpflichtungszeit wie folgt zu berechnen:

Regelverpflichtungszeit                           =(volle Jahre)
minus anzurechnende Abschnitte*            =(auf volle Monate aufgerundet)
plus Vordienstzeit/geleisteter Wehrdienst   =(auf volle Monate aufgerundet)
= kürzest mögliche Verpflichtungszeit        =(auf volle Jahre aufgerundet)

(*Ausbildungsabschnitte sind nur dann anzurechnen, wenn sie für die vorgesehene Verwendung zwingend vorgeschrieben sind z.B. AGA, ggf. ZAW)
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: steve23 am 05. Mai 2010, 00:28:51
Warum willst du überhaupt Feldwelbel werden, wenn du ehh nur 8 Jahre bleiben willst, da ist doch Stuffz doch ausreichend!?
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 05. Mai 2010, 08:44:44
Hi

Da ich gerne Feldwebel werden will. Möchte verantwortung übernehmen.
Und da war meine überlegung da nach zu Polizei zu gehen jedoch hab ich mittlerweile auch
kein Problem mit 12 Jahren das es ja die Sonderregelung für Soldaten gibt.
Oder klingt das kitschig?

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: mailman am 05. Mai 2010, 10:13:17
Es wird aber wohl nicht so klappen, wie man sich das hier vorstellt.
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: ulli76 am 05. Mai 2010, 18:12:19
Und wenn es dir in den 12/13-Jahren als Soldat z.B. das Knie zersemmelt- was relativ häufig vorkommt ist Essig mit der Polizei- von den Dingen, die einem im Einsatz passieren können, mal abgesehen.

Nochmal: Warum gehst du nicht direkt zur Polizei?
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 05. Mai 2010, 21:47:17
Hi,

Weil ich auch Soldat sein will. Zu erst hatte ich mich als Feldjäger beworben aber da war nichts frei.
Somit habe ich einfach davon abgesehen und den Fachdienst vorgezogen :)
Eigentlich hab ich diese Planung, zur Polizei zu gehen, vor kurzen vorgenommen.
Da ich sehr gerne nach dem Dienste bei der Bundeswehr weiterhin dem Staate dienen will,
ich möchte ja nicht um sonst einen Gelöbnis aussprechen ;)

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: Gholam am 05. Mai 2010, 21:48:26
Hi,

*Eid meine ich.

Gruß
Titel: Re:Feldwebellaufbahn 8 Jahre
Beitrag von: WausLG1 am 06. Mai 2010, 00:20:18
Zitat von: Gholam am 05. Mai 2010, 21:47:17

ich möchte ja nicht um sonst einen Gelöbnis aussprechen ;)

Gruß

is nicht umsonst   .....is kostenlos... ^^