Hallo Leute,
ich muss am 1. Juli mein GWD antreten. Bin 19 Jahre und habe dieses Jahr mein Abi gemacht, allerdings hab ich weder eine Kranken- noch Rentenversicherung da ich noch nie gearbeitet habe. Muss ich jetzt vor dem Dienst beide beantragen lassen?? Oder klärt das die Bundeswehr dann selber? Sry hab wenig Ahnung über die genauen versicherungsrecht linien.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Als (bisher noch) Schüler waren Sie sehr wahrscheinlich über Ihre Eltern krankenversichert. Das wird sich während der Bundeswehrzeit ändern und Ihre Eltern müssen Sie mit einer Kopie des Einberufungsbescheides aus ihrer Krankenversicherung abmelden. Danach können Sie, wenn Sie z. B. studieren und gewisse Altersgrenzen nicht erreicht haben, wieder bei Ihren Eltern krankenversichert werden. Aber auch das wird Ihr Vater/Ihre Mutter schon richten ;) !
Mit der nicht vorhandenen Rentenversicherung ist es relativ einfach ;) ! Da machen Sie nämlcih erst einmal gar nichts! Die Schulzeiten werden z. T. angerechnet, die Bundeswehrzeit ohnehin, alles andere ergibt sich danach, wenn Sie eine erste Tätigkeit aufnehmen!
achso. ich hab sonst immer gehoert das man so eine Versicherungsnummer abgeben/ vorzeigen muss wenn man zum Dienst ankommt. ???
Ja, das ist auch richtig - eben damit die Bundeswehr das auch an die Renten-/Sozialversicherung melden kann. ;) Das beantragen ist relativ einfach. Kurzen Zweizeiler und wenig später bekommt man den Ausweis.
Gruß Andi
Zitat...Waren Sie durch Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (z.B. als Schüler) oder endete Ihr Arbeitsverhältnis vor Beginn des Wehrdienstes, ohne dass Sie beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und von dort Leistungen erhalten, sollten Sie eine eigene freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründen. Zur Aufrechterhaltung Ihres Krankenversicherungsschutzes während des Wehrdienstes und für die Zeit danach wird dringend empfohlen, sich vor Dienstantritt bei der Krankenkasse zu vergewissern, ob das Krankenversicherungsverhältnis fortbesteht oder eine freiwillige Versicherung beantragt werden muss. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden vom Bund getragen. Der Beitritt zu einer freiwilligen Versicherung ist innerhalb von 3 Monaten der Krankenkasse anzuzeigen....
auszug von denke das ist das thema was du meinst.
Edit:
Link verkürzt
also heißt das, wenn man vorher schüler war, muss man sich aus der krankenversicherung abmelden und eine eigene aufnehmen?
und nach dem Bund kann man sich dann wieder über seine Eltern versichern lassen?
Nein, waehrend dem Wehrdienst brauchst du keine Krankenversicherung weil du dort freie Heilfuersorge geniessen darfst. Auf deutsch: Die Bw hat eigene Aerzte.
Und wenn du nach dem Wehrdienst eine Ausbildung machst oder studierst, bist du aller Wahrscheinlichkeit nach bei deinen Eltern mitversichert (Familienversicherung besteht weiterhin).