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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Bundeswehr-Test92 am 08. Mai 2010, 17:02:01

Titel: Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: Bundeswehr-Test92 am 08. Mai 2010, 17:02:01
Hallo ich habe für 9 jahre beim bund unterschrieben nun meine Frage ich bin wahrscheinlich geblitzt worden bei 70 km/h mit ca 100 Km/h  nun meine frage kann ich noch gekündigt werden wegen dieser sache oder muss ich das melden falls ich geblitzt worden bin.



Ist mein Vertrag allgemein sicher oder ist es nichts. :-\ :-\ :-\



m.f.g
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: StOPfr am 08. Mai 2010, 17:15:01
Sicher ist nichts, vor allem kein Vertrag bei der Bw. Sobald Du Anlass für eine Entlassung bietest kannst Du auch entlassen werden, besonders schnell am Anfang. Es reicht schon aus wenn Du bei der Eingangsuntersuchung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Anforderungen entsprichst.
Eine Ordnungswidrigkeit führt mW nicht zu weiteren dienstlichen Maßnahmen. Ob 100 km/h in einem 70 km-Bereich mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit sind weiß ich allerdings nicht.
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: nick88 am 08. Mai 2010, 17:57:54
ausserorts:
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte

innerorts:
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Melden musst du dies erst, wenn du einen Bussgeldbescheid erhältst.

Bussgeld = Ordnungswiedrigkeit (ausser im Wiederholungsfall innerhalb eines geringen Zeitraums)
Da in diesem Fall normalerweise keine Handlung gegen etische Grundwerte besteht, (wie bei einer Straftat)
gibt es keinen Grund für eine Entlassung.

Ob eine andere Disziplinarmassnahme folgen kann, kann ich dir nicht sagen.
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: Bundeswehr-Test92 am 08. Mai 2010, 18:07:09
muss ich es auch melden wenn ich noch gar nicht zum dienst angetreten bin???


M.f.g
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: wolverine am 08. Mai 2010, 18:07:43
Zitat von: nick88 am 08. Mai 2010, 17:57:54
Bussgeld = Ordnungswiedrigkeit (ausser im Wiederholungsfall innerhalb eines geringen Zeitraums)
Steht wo?
Zitat von: nick88 am 08. Mai 2010, 17:57:54
Ob eine andere Disziplinarmassnahme folgen kann, kann ich dir nicht sagen.
Warum sollte vor Dienstantritt eine Handlung disziplinierungwürdig sein?
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: ulli76 am 08. Mai 2010, 18:35:51
@Test: Je nach dem was bei raus kommt, ja. Z.b. wenn du dadurch deinen Führerschein verlieren würdest. Bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit, nein.
Und nein, disziplinar kann es nicht geahndet werden, wenn es vor Dienstantritt war. Und danach nur in bestimmten Fällen.

Warte einfach, was bei raus kommt. Das Geblitzt werden an sich musst du natürlich nicht melden.
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: mailman am 08. Mai 2010, 18:57:28
Kritisch könnte es aber werden, wenn man den Führerschein verliert und für eine Stelle vorgeshen ist, wo man ihn dringend benötigt.
Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: nick88 am 08. Mai 2010, 21:12:30
@wolverine

schwere Ordnungswiedrigkeit --> Bußgeld / Fahrverbot z.B.( innerorst ab 10 KMh zu schnell oder außerorts ab 20 KMh zu schnell)
geringfügige Ordnungswiedrigkeit --> Ordnungsgeld / Verwarnung innerorts z.B.( < 10 KMh zu schnell oder außerorts < 20 KMh zu schnell)

(stark zusammengefasst und nur auf Verkehrsrecht berufend aus StVo, StVg, StVzo und Bußgeldkatalog)





Z.B. Wenn das Bussgeldverfahren bsw. weil dieses wiederholt stattgefunden hat, über den Dienstantritt hinaus verzögert wird, bin ich mir nicht zu 100% sicher ob bsw. eine Rüge durch den Disziplinarvorgesetzten möglich wäre.
(Hier muss man selbst nichtwissen begründen)


Titel: Re:Für 9 jahre Unterschrieben, sicher in der Tasche oder nicht???
Beitrag von: wolverine am 09. Mai 2010, 08:47:40
So ist der erste Teil auch korrekt und nachzulesen im Bußgeldkatalog. Nur, dass mehrere Ordnungswidrigkeiten in kurzer Folge eine Straftat werden ist Unsinn.
Und maßgeblich für ein Disziplinarverfahren ist der Zeitpunkt der Tathandlung; liegt diese vor Wehrdienstbeginn scheidet Disziplinarrecht aus.