Da in der Suchfunktion tatsächlich die Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATN 100 2988, ATB "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" nicht zu finden sind, habe ich mich entschlossen, diese hier zu posten. Die sollten dann zu finden sein.
Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATB ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" sind folgende:
• erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Einsatzersthelfer A" (Übergangsweise auch noch "Helfer im Sanitätsdienst"
• erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung gem. ZDv 10/6
• Erfüllen der Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2) im scharfen Schuss*
• erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung
Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den zu prüfenden Ausbildungsgebieten voraus.
Nehmen Soldaten im Ausnahmefall an der Rekrutenbesichtigung nicht teil, so kann die ATN dennoch zuerkannt werden, wenn der Rekrut im Verlaufe der Grundausbildung durchweg gute Leistungen gezeigt hat. In solch einem Fall bleibt jedoch unabdingbar, das die Teilnahme an den Schießübungen, an der Sanitätsausbildung, an der Wachausbildung und der Basisausbildung EAKK erfolgreich abgeschlossen wurde.
* Die Teilnahme an den Schulschießübungen ist an Voraussetzungen geknüpft.
Stand Mai 2010
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