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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: beckspayne am 13. Mai 2010, 16:02:52

Titel: Verlängern
Beitrag von: beckspayne am 13. Mai 2010, 16:02:52
Hallo,
ich habe vor meinen Grundwehrdienst beim Sanitätsdienst freiwillig zu verlängern. Es gäbe eine sichere Stelle in Kalkar in der dortigen Sanitätsstaffel, mein normaler Grundwehrdienst würde im Krankenhaus in Koblenz stattfinden. Die AGA wäre in beiden Fällen in Ahlen. Da ich möglichst viel Erfahrung sammeln möchte (ich möchte nach dem Wehrdienst Medizin studieren) würde ich gerne den praxisnäheren Weg einschlagen. Was wären meine Aufgaben in den Bereichen? Hat da jemand Erfahrung? Kann ich auch noch in Koblenz verlängern? Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Becks Payne
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2010, 16:26:00
Die Aufgaben sind im Sanitätsdienst völlig unterschiedlich. Von Anmeldung/G-Kartei über Ausbildung bis Gehilfe vom Spieß kann das alles sein.
Man kann auch auf der jeweiligen Dienststelle verlängern- aber da ist immer die Frage, ob noch eine Stelle frei ist. Da wäre es schon sicherer, von vorne herein einen Antrag auf FWDL zu stellen.

Meiner persönlichen Erfahrung nach, wird die Tätigkeit in der SanStff eher praxisnäher sein. Bzw. du kannst da angeben, dass du später Medizin studieren willst, dann wird man- wenn möglich- versuchen dich eher im "Weissbereich" statt im Stab einzusetzen. Und wenn du dich mit den Leuten gut stellst, zeigen sie dir außerhalb deines eigentlichen Aufgabenbereichs noch was Medizinisches, bzw. lassen dich mal bei interessanten Sachen zuschauen. In den SanStff sind die in der Regel flexibler als im BWK.
So handhaben wir das bei uns auch- allerdings haben wir nur wenige angehende MEdizinstudenten.

Im Krankenhaus dagegen könntest du Glück haben und die rechnen dir das ls Krankenpflegepraktikum an- das Dumme ist, dass du dafür eben in der Pflege eingesetzt werden musst und auf den Stationen gibt´s eher weniger GWDL/FWDL- die sind in Koblenz eher im Stab und in den Abteilungsgezis.
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: StOPfr am 13. Mai 2010, 16:40:04
Zitat von: ulli76 am 13. Mai 2010, 16:26:00
...bzw. lassen dich mal bei interessanten Sachen zuschauen.
Ich hoffe es bleibt beim Zuschauen...

>> Duck und weg  :D.
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2010, 16:50:02
Bei DIR darf er dann auch aktiv rumprobieren. Irgentwann ist schließlich immer das erste Mal.
Du wirst doch auch wollen, dass er erstmal geübt hat, bevor er dann Notfälle fachkompetent und eigenständig behandeln muss  ;)
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: StOPfr am 13. Mai 2010, 17:14:49
Wenn ich über meine einschlägigen Erfahrungen in der Uniklinik Münster berichten würde, könnte ich richtig dramatisch werden und unter einer Stunde nicht aufhören...  ::)
Prof. ... hat mich persönlich vom OP-Tisch gezogen und mit Oberarzt und exponiertem Assistenten eine der lautstärksten Auseinandersetzungen in der Geschichte der Klinik geführt. Vorausgegangen war eine mehrwöchige Krankengeschichte u.a. mit mehrmals verschwundenen Akten  >:(.
Ich will zwar nicht behaupten, dass die Münsterschen Tatort-Krimis von mir geschrieben wurden, aber ich könnte Stoff liefern, - noch und nöcher!
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: beckspayne am 14. Mai 2010, 03:19:42
Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Zitat von: ulli76 am 13. Mai 2010, 16:26:00
Die Aufgaben sind im Sanitätsdienst völlig unterschiedlich. Von Anmeldung/G-Kartei über Ausbildung bis Gehilfe vom Spieß kann das alles sein.
Man kann auch auf der jeweiligen Dienststelle verlängern- aber da ist immer die Frage, ob noch eine Stelle frei ist. Da wäre es schon sicherer, von vorne herein einen Antrag auf FWDL zu stellen.

Meiner persönlichen Erfahrung nach, wird die Tätigkeit in der SanStff eher praxisnäher sein. Bzw. du kannst da angeben, dass du später Medizin studieren willst, dann wird man- wenn möglich- versuchen dich eher im "Weissbereich" statt im Stab einzusetzen. Und wenn du dich mit den Leuten gut stellst, zeigen sie dir außerhalb deines eigentlichen Aufgabenbereichs noch was Medizinisches, bzw. lassen dich mal bei interessanten Sachen zuschauen. In den SanStff sind die in der Regel flexibler als im BWK.
So handhaben wir das bei uns auch- allerdings haben wir nur wenige angehende MEdizinstudenten.

Im Krankenhaus dagegen könntest du Glück haben und die rechnen dir das ls Krankenpflegepraktikum an- das Dumme ist, dass du dafür eben in der Pflege eingesetzt werden musst und auf den Stationen gibt´s eher weniger GWDL/FWDL- die sind in Koblenz eher im Stab und in den Abteilungsgezis.

Das hab ich mir schon so gedacht. Aber ist nich die Gefahr, dass ich mich bei der SanStff in Kalkar langweile bzw. dass ich nichts an Erfahrung sammel relativ groß?

Grüße
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2010, 16:08:23
Ich würde sagen, dass die Gefahr im BWK noch größer ist.
In einer SanStff geht es meistens -allein schon auf grund der Größe- familiärer zu, als im Krankenhaus.
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: beckspayne am 15. Mai 2010, 16:44:22
Ok, danke.
Aber ich habe grade erfahren, dass nach freiwilligem Wehrdienst kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Das kann ich mir nicht leisten, ich krieg mein Studium sonst nicht finanzieren. :(
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: miller_inc am 15. Mai 2010, 21:57:01
Wie bitte?! Wo hast du das her? (Quelle?)
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: hbmaennchen am 15. Mai 2010, 22:27:34
Wie kommt Ihr darauf?

FWDL sind rechtlich vom Status her wie GWDL, was soll sich da ändern? Für GWDL gibt es kein Kindergeld für Eure Eltern, für FWDL auch nicht, danach wieder, wenn die Voraussetzungen passen.
Titel: Re:Verlängern
Beitrag von: miller_inc am 15. Mai 2010, 22:42:20
So ich hab mich grad schlaugelesen, da es mich iwie auch betreffen wird:

1. Du bekommst nach dem GWD/FWD weiterhin Kindergeld, wenn du dann in eine Ausbildung bzw. Studium gehst. Während des Wehrdienstes bekommst du keins.
2. Falls du studierst, bekommst du normalerweise Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, also an dem Tag, wo du 25. wirst, bekommst du keins mehr.
3. Wenn du maximal 3 Jahre zur Bw gehst (bzw. Zivildienst, weltwärts, Entwicklungsdienst), bekommst du zusätzliche 9 Monate (nicht die Gesamtzeit bei der Bw) Kindergeld nach deinem 25. Geburtstag.
4. So wie ich es verstanden habe, gelten die 8004€ maximale Einnahmen nicht bei GWDL/FWDL, da man da ja grundsätzlich kein Kindergeld bekommt und erst bei Entlassung der Anspruch auf Kindergeld entsteht.

Nochmal hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html

Falls ich mich irre, bitte ich euch, mich zu korrigieren.