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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: azkaro am 14. Mai 2010, 11:36:04

Titel: Fragen zur Einberufung und Verpflichtung
Beitrag von: azkaro am 14. Mai 2010, 11:36:04
Guten Tag,

vor 1 1/2 Monaten wurde ich gemustert, t2, hab mich auch direkt beim Kreiswehrersatzamt über Verpflichtung usw. informiert. Jedoch hab ich noch einige Fragen, ich sollte angeben wann mein Wunschdatum zur Einberufung wäre, ich hab den 1.10 angegeben, wann ungefähr weiß ich genau wann ich eingerufen werde und wohin es geht? Sobald ich meine 6 monate gemacht habe geht es ja dann darum ob man sich verpflichtet. Wie läuft es genau ab? Wie muss ich mich bewerben? Ich wäre dankbar für jede Antwort und Hilfe!
Titel: Re:Fragen zur Einberufung und Verpflichtung
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Mai 2010, 11:37:42
Du kannst Dich bereits jetzt bewerben, also bevor der Grundwehrdienst beginnt. Man muss nicht damit warten (kann man aber, wenn man sich "den Laden vorher anschauen möchte")  ;)
Titel: Re:Fragen zur Einberufung und Verpflichtung
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2010, 11:41:23
Du kannst (und solltest) dich mit Widerrufsmöglichkeit verpflichten. DAnn kannst du innerhalb der ersten 6 Monate ohne angabe von Gründen kündigen und musst nur die 6 Monate Wehrpflicht fertig machen.
Titel: Re:Fragen zur Einberufung und Verpflichtung
Beitrag von: RekrKp8 am 14. Mai 2010, 15:51:13
Lese ich aus Ihrem Beitrag, dass das Kreiswehrersatzamt bereits vom sechsmonatigem Wehrdienst ausgeht und spricht?