hi leute
ich bin schon seit 2 jahren bei der freiwilligen feuerwehr und ich hab mich bei der bundeswehr als feldkoch beworben
vor 3 tagen hab ich vom kreiswehrasatzamt post bekommen das ich zur ärztlichen untersuchung komen soll
wie sieht das dan aus nehmen die mich dan später trotzdem obwohl ich bei der freiwilligen feuerwehr bin weil ich müsste ja garnet zum bund wenn ich nicht wollte :D
oder nehmen die mich nicht weil freiwillige feuerwehr ist wie asatz für zivildienst ich bin jetzt 23 jahre alt bin hatt ich mit 18 keine lust gehabt und hab mir ein atest schreiben lassen lol
gruß Kampfschnecke
Ja...
Wenn du die Test bestehst.
Unter Freiwilligefeuerwehr verstehe ich das man es freiwillig machst.
Das hat nichts mit dem Beruf ausüben im allgemeinen zutun.
Ich bin auch bein DRK unterwegs und trete am 01.07. mein Dienst an. ;)
LG abie
EDIT:
Such dir mal n anderen Titel für dein Thema aus...
biste dir sicher weil mein komandant von der feuerwehr hatt mich am anfang gefrag ob
ich noch zur bundeswehr muss oder ob ich nicht mehr muss ??? keine ahnung was die frage von ihm sollte
und DRK ist auch auch wieder was anderes...
Wie alt bist du denn?
Bist du Männlich oder Weiblich?
KatS verpflichtet bei der FFw?
LG abie
Ich hoffe, das Attest wird auch noch Bestand haben und kann nicht widerlegt werden.
Bei einer freiwlligen Bewerbung als SaZ spielt Feuerwehr usw. keine Rolle.
Und es ist ken Ersatz für Zivildienst wenn man es nur 2 Jahre macht.
Und hier ist so lange zu, bis der Thread einen aussagekräftigen Titel hast- kannst du gerne einem der Mods mitteilen.
So, da man jetzt auch weiss, worum es geht, ist wieder offen.
also wie gesagt kann ich trotzdem zur budesweher ?
oder ist die freiwillige feuerwehr in der ich bin ein hindernis ????
(D)ein Hindernis sind eher die fehlenden Satzzeichen und die einheitliche Kleinschreibung.
Also man muss unterscheiden: Es gibt ja die Möglichkeit der 7-jährigen Verpflichtung im KatSchutz statt Wehrdienst. Wenn du die 7 Jahre rum hast, kannst du zumindest den GRundwehrdienst nicht mehr leisten- denn den kann man nur einmal leisten. Solltest du dich für die 7 Jahre verpflichtet haben, aber vorher abbrechen, wärst du wieder wehrpflichtig- abzüglich der Zeit, die für bereits geleisteten Dienst angerechnet wird.
Was anderes ist, wenn du Zeitsoldat werden willst- da ist eine Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr kein Problem.
Also weder ein Einstellunghindernis noch musst du die Feuerwehr ganz aufgeben.
Nur der Dient darf unter deinem Engagement nicht leiden. Es gibt viele Soldaten, die gleichzeitig bei der freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation sind. Je nach Gegebenheit und nach Absprache mit dem Chef trägt der ein oder andere sogar im Dienst seinen Pieper. (Mein damaliger- also so kurz nach der Entdeckung des Feuers ;D- AGA-ZgFhr ist ab und zu während des Dienstes los zu nem Einsatz. Natürlich nicht gerade auf der Schießbahn oder während des Biwaks)
Ich meine es waren "nur" 6 Jahre Verpflichtung, zur Zeit ist noch im Gespräch es auf 5 Jahre zu senken.
Normalerweise müßte es aus der Feuerwehr austreten, aber da kommt es aus auf das Bundesland an. In der AGA oder wenn er nicht am Standort in der Feuerwehr ist, kann jer keine Übungen besuchen. Es gibt Feuerwehren die einen dann nach 3 mal Fehlen rauswerfen.
Beurlauben lassen ist auch eine Möglichkeit...
Aber net für ewig, bei uns geht das für nur 3 Monate.
Man sollte sich hier keine Illusionen machen. Als Soldat muss man Bundesweit einsetzbar sein. Irgendwann wird man so weit weg stationiert sien das man nur am WE nach Hause kommt, wenn überhaupt. Das heißt keine Übungen, Einsätze usw. Dann sollte man auch so fair sein und austreten, den FA auf dem Papier braucht niemand.
Zumindest ist es kein Hinderungsgrund von Seiten der Bundeswehr.
Mit dem Ausrücken stell ich es mir aber schwierig vor. Wenn ich gerade als MKF unterwegs bin oder Wache stehe.
Das ist beste ist es wirklcih aufzuhören damit tut man beiden Seiten einen Gefallen.
zum Thema:
Als erstes ist eine Mitgliedschaft in einer Freiw. Feuerwehr, grundsätzlich keine Freistellung für die Wehrpflicht.
Solltest du keinen Wehrdienst leisten wollen musst du bei deinem Wehrführer (Bezeichnung in Hessen) einen Antrag auf Kats-Helfer stellen, dieser wird dann von diesem an die zuständigen Ämter weitergeleitet die dann darüber entscheiden.
Der Dienst als KatS-Helfer dauert dann 6 Jahre!!!
Sollte ein Kamerad dann das Bedürfnis haben nach seiner KatS-Tätigkeit doch noch zum Bund zu wollen, muss er bei seinem zuständigen KWEA vorstellig werden, die mit Ihm dann alles weitere in die Wege leiten wenn er für den Bund als geeignet Angesehen wird und dann auch nicht mehr als normaler Grundwehrdienstleistender sondern gleich für eine SAZ-Laufbahn.
Je nachdem wie dein damaliges Attest ausgefallen ist um nicht zum Bund zu müssen, kann es natürlich sein das du Dir dein eigenes Grab schon geschaufelt hast.
Ein Austritt aus der Freiw. Feuerwehr ist nicht notwendig, ich kenne genug die Wehrdienst oder SAZ sind und trotzdem weiterhin aktiv für Ihre Feuerwehr da sind, wie z.B. nur am Wochenende.
Solltest aber gegenüber der Führungsmannschaft deiner Feuerwehr mit offenen Karten spielen und auch zur Kenntnis bringen, wenn du länger Abwesend bist.
Es ging hier nicht um die Freistellung vom Wehrdienst. Weiterhin ist es nicht immer nur der "Katshelfer" es kann auch normaler Feuwehrmann in der Löschwasserförderkomponente (SW 2000) oder im Brandschutz (LF16Ts) bzw auch UG OEL oder Gefahrgut usw sein.
Das mit dem Austritt kommt auf die Wehr an, aber in der Regel kommt man nicht drumherum. Es Wehren da muss man eine Mindestanzahl an Übungen besuchen usw.
Und FA die nur am WE kommen braucht echt keine Feuerwehr.
Das sollte auch nur ein allgemeines Beispiel sein und so wie ich es geschildert habe ist es aus der Sicht des Feuerwehrwesen des Landes Hessen!!!
Bei uns gibt es nur die Möglichkeit als KatS-Helfer im Katastrophenschutz und nicht als "normaler" Feuerwehrmann in einer Komponente.
Natürlich ist dies von Bundesland zu Bundsland anderst geregelt und jede Feuerwehr kocht sein eigenes Süppchen!!!
In meiner Wehr (Ortsteilwehr von Kassel) muss man als KatS-Helfer z.B. min. 150 Stunden leisten und sämtliche Ausbildungen absolvieren für die man Angemeldet wird. Der normale Feuerwehrmann ist dazu (heute) nicht mehr unbedingt angehalten, aufgrund der Wirtschaftlichen situation und dem damit verbunden Unverständins der Chefs für das Ehrenamt "Feuerwehr".
Was die FA am WE angeht kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn man es so sieht kann man auf Montagearbeiter, Berufskraftfahrer, Schichtarbeiter etc. genauso verzichten und je nach Ballungsraum kannst du dann beim Bürgermeister eine Pflichtfeuerwehr beantragen, weil keiner mehr da ist. Das kann sich heute keine Feuerwehr mehr leisten!!!
ZitatWas die FA am WE angeht kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein, aber wenn man es so sieht kann man auf Montagearbeiter, Berufskraftfahrer, Schichtarbeiter etc. genauso verzichten und je nach Ballungsraum kannst du dann beim Bürgermeister eine Pflichtfeuerwehr beantragen, weil keiner mehr da ist. Das kann sich heute keine Feuerwehr mehr leisten!!!
Unausgebildetes Personal ebenso wenig. Was will ich mit jemand der nur am WE kann. Der Bürger hat Anspruch auf eine gutausgebildete Feuerwehr. Und da braucht man keine Leute die nur am WE können. Den da haben auch die Zeit, die unter Tags nicht können.
Wir verfahren seit Jahren so. FA auf dem Papier gibts bei uns nicht. Und zu einer Pfichtfeuerwehr ist es noch weit hin
Das ist Richtig was das ungebildete Personal angeht, sowas wird bei uns natürlich auch aussortiert, aber erst seit ich Wehrführer bin.
Worauf ich hinaus will ist, das der FA der nur am WE da ist nicht unbedingt weniger Wert ist, wenn er dann zu Einsätzen, Wochenendausbildung oder auch BSD etc. Anwesend ist.
Hier muss man auch Unterscheiden zwischen dem aktiven der wenn er zuhause ist sich für die FW noch den A**** aufreisst und dem der nur zum Saufen anwesend ist am WE!!!
Der den ich nur zu Festlichkeiten und zum Freibier sehe, kann ich und werde ich auch verzichten.
Und wie gesagt viele die bei uns als KatS-Helfer verpflichtet sind, nutzen die 6 jahre um sich ohne dazwischenfunken des KWEA auf Ihre Ausbildung / Ihr Studium zu Konzentrieren und Melden sich danach Freiwillig zum Dienst an der Waffe für längere Jahre!!!