Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lilaaa am 16. Mai 2010, 11:53:09

Titel: Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: lilaaa am 16. Mai 2010, 11:53:09
hey leute, hab ne frage...und zwar hatte ich im märz diesen jahres meine musterung... hab meine feldwebelaufbahn bekomm, problem nur keine stelle da die für mich in frage kommt...erst zum 1.10.2011.. d.h musterung liegt über ein jahr zurück...welche tests muss ich erneut machen, bzw muss ich alles nochmal komplett neu durch laufen?  ???

lg
Titel: Re:Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: RD am 16. Mai 2010, 12:01:25
Die Musterung bzw. bei dir ZNwG-Untersuchung ist drei Jahre "gültig", zum Dienstantritt wirst du aber ohnehin nochmal untersucht.
Titel: Re:Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: lilaaa am 16. Mai 2010, 12:08:44
naja ich schätze mal dann den bft und nochmal zum doc....wäre blöd wenn ich nochmal "alles" machen müsste...danke für die antwort
Titel: Re:Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: ulli76 am 16. Mai 2010, 12:23:53
Nein, du must nicht den kompetten ZNwG-Test nochmal machen. Der ist- wie gesagt- 3 Jahre gültig.
Bei der Einstellung wirst du aber vermutlich nochmal untersucht (je nach SanBereich als Befragung oder Untersuchung).
Den BFT wirst du dann ganz normal in der AGA machen- wie alle anderen auch.
Titel: Re:Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: lilaaa am 16. Mai 2010, 12:25:37
okay vielen dank  ;)
Titel: Re:Wenn Musterung verjährt...?
Beitrag von: apollo98 am 16. Mai 2010, 21:12:06
Der 90/5 vom ZNwG/OPZ ist ein Jahr gültig. Du wirst VOR der Einstellung noch einmal untersucht. Normalerweise wird diese Nachuntersuchung am KWEA gemacht.