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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Patrick-111 am 17. Mai 2010, 17:11:18

Titel: "Rechtsverbindliche Einstellungszusage"?
Beitrag von: Patrick-111 am 17. Mai 2010, 17:11:18
Hallo, ich wurde für nächste Woche zur Musterung bestellt, habe jedoch bereits eine Ausbildungsstelle, sodass ich den Wehrdienst erst nach der Ausbildung leisten möchte. Nun gut, mein Problem war, dass ich meinen Ausbildungsvertrag erst im August bekomme, vorher nur eine Art Vorvertrag, ich informierte mich und las auf verschiedenen Seite, dass man zurückgestellt wird, wenn man einen Ausbildungsvertrag oder eine "Rechtsverbindliche Einstellungszusage" hat, hatte ich dachte ich mir, Thema beendet. Nun erzählt mir heute jedoch Jemand, dass sein Bruder in der gleichen Situation war, er jedoch bevor er die Ausbildung beginnen konnte einberufen wurde, da der Vorvertrag nicht anerkannt wurde. Hier schrillten bei mir natürlich die Alarmglocken, ich rief sofort bei meinem Betrieb an, konnte aber, da es schon sehr spät ist Niemanden mehr erreichen. Nun sitze ich natürlich auf Kohlen und  stelle mir permanent die Frage, ob der Vertrag anerkannt wird, falls der Betrieb mir den Lehrvertrag bis zum 26. nicht beschaffen kann?

Der Inhalt des Vorvertrages lautet wie folgt:

"Vereinbarung zwischen Herrn XXX und Firma XXX. Hiermit erhält Herr XXX die verbindliche Zusage eine Ausbildung als XXX am 01.09.2010 bei uns beginnen zu können. Herr XXX verpflichtet sich seinerseits am 01.09.2010 die Ausbildung bei uns zu beginnen."

*Unterschrift der beiden Parteien*

Ich bin wirklich kein Drückeberger oder so, und möchte den Wehrdienst auf alle Fälle leisten, aber das kann ich eben auch noch nach der Ausbildung machen, die Ausbildung - und es ist wirklich eine sehr gute bei einer Top-Firma - wohl eher nicht mehr. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Titel: Re:"Rechtsverbindliche Einstellungszusage"?
Beitrag von: ulli76 am 17. Mai 2010, 17:31:46
Am ehesten wird dir das das KWEA beantworten können.
Auch wenn der Vertrag bis zum Musterungstermin noch nicht da ist, ist das kein großes Problem- der kann nämlich nachgereicht werden.
Titel: Re:"Rechtsverbindliche Einstellungszusage"?
Beitrag von: StOPfr am 17. Mai 2010, 17:34:26
Du wurdest ja noch nicht eingezogen sondern erstmal "nur" zur Musterung bestellt. Eine Einberufung zum 1. Juli ist sehr unwahrscheinlich (aber nicht ausgeschlossen). Du solltest den Vorvertrag zur Musterung mitnehmen und einen Antrag auf Rückstellung ankündigen. Für eine laufende erste Ausbildung wird man in der Regel zurückgestellt.
Was ist das denn mit dem Vorvertrag? Warum stellt der Ausbildungsbetrieb nicht einfach den Ausbildungsvertrag per 1. September 2010 aus? Damit könnte der Antrag auf Rückstellung dann normal begründet werden. 

Ansonsten: KWEA fragen, wie von ulli76 vorgeschlagen.