Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Marcodor am 18. Mai 2010, 20:19:17

Titel: Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: Marcodor am 18. Mai 2010, 20:19:17
Hallo Leute,

ich habe interesse daran mich bei der bundeswehr verpflichten zu lassen , bin T2 gemustert .
nun zu meinem problem , hatte gehört das man nicht verpflichtet wird wenn man seinen BMI (Body Maß Index) nicht einhällt ,ich bin 1,86m groß und wiege 100kg , sieht man mir aber nicht an, wie gehen die da vor?
ist das wirklich so von belangen ??
würde mich über eine schnelle antwort freuen =) 

mfg Marco
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2010, 20:21:51
Googelst du nach der ZDv 46/1 (das ist die Musterungsvorschrift). Dort suchst du nach der Größen- und Gewichtstabelle. Über den oberen Richtwert (nicht zu verwechseln mit Maximalwert) solltest du nicht kommen.
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: Marcodor am 18. Mai 2010, 20:39:26
versteh ich grad nich

da steht das ich nich über 103 kg kommen sollte
aber unten steht das der bmi über 25 , übergewicht bedeutet , ich hätte einen von 29,2
richten der bund sich nun an den oberen richtwert (103 kg) oder an den bmi ????

Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: Sanipeter am 18. Mai 2010, 20:54:06
Bei SaZ wird mehr hingesehen als bei Gwdl.
Aber man sollte auf keinen Fall über einem BMI von 32 liegen.

Trotzdem ist es nicht unbedingt nötig einen BMI von genau 25 zu haben, hauptsache man ist allgemein fit und schafft sportliche Übungen.


liebe grüße
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: Marcodor am 18. Mai 2010, 20:58:11
danke =)

über 32 werde ich ganz sicher nicht kommen und die sportliche prüfung hoffe ich auch zu schaffen ;-)
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2010, 21:06:05
Nicht ganz:
Der obere Richtwert entspricht ca. einem BMI von 28. (Kein genauer Wert, da immer mehrere cm. zusammengefasst sind)
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:15:07
Bekam bei der Musterung T1 und im ZNwG hatte ich bei 187 cm 104 Kg drauf.
Arzt setzte mich auf T2 zurück und sagt, wenn ich zum Dienstbeginn unter 103 Kg bin, werde ich wieder T1.
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 14:16:43
Einzelfallentscheidung
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: SaibotEssirom am 19. Mai 2010, 22:01:06
Wieso Einzelfallentscheidung. Wenn er T1 oder T2 gemustert ist, dann ist er fähig seinen Dienst anzutreten. das ist doch eine ganz einfache Geschichte. Natürlich kann es dann passieren, dass er bei der Erstuntersuchung nachträglich ausgemustert wird, das passiert aber eigentlih nur bei schwerwiegenden Dingen. Nicht bei Übergewicht.

Die Frage ist außerdem was er machen will, also welche TSK oder was für eine Verwenung er anstrebt. Da gibt es dann auch noch verschiedene Kriterien, die zu einer Ausmusterung führen könnte.

Aber prinzipiell ist er laut Musterung fähig den Dienst bei der Bundeswehr anzutreten.
Titel: Re:Frage zur Verpflichtung
Beitrag von: Sanipeter am 19. Mai 2010, 23:19:48
Schwerwiegende Probleme können durch das Übergewicht folgen: Diabetes, Knieleiden etc. da ist der Bund schon vorsichtig, also ist eine Ausmusterung legitim.